Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 231 ZPO vom 2021
Art. 231 Beweisabnahme
Nach den Parteivorträgen nimmt das Gericht die Beweise ab.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 231 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230055 | Rechtsöffnung | Beschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden |
ZH | PC230013 | Ehescheidung (Fristerstreckung) | Beschwerde; Verfügung; Vorinstanz; Frist; Angefochtene; Beklagten; Partei; Gericht; Drohe; Wiedergutzumachender; Unentgeltlichen; Parteien; Wiedergutzumachenden; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Bundesgericht; Prozessleitende; Akten; Rechtspflege; Erstreckung; Oberrichter; Entscheid; Ersucht; Botschaft; Verbindung; Aufgr; Treten; Ersuchte; Erstreckung; Parteientschädigungen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 194 (4A_180/2020) | Regeste Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4). | Hauptverhandlung; Video; Zivil; Partei; Verfahren; Videokonferenz; Bundes; Parteien; Verfahrens; Gericht; Zivilprozessordnung; Verordnung; Elektronisch; Justiz; Bundesrat; Elektronische; Verhandlung; Schweiz; Handelsgericht; Verfahrensrecht; Mündliche; Beschwerde; Botschaft; Urteil; Person; Einvernahmen; Eingabe; Mündlichen; Vizepräsidentin |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Leuenberger, Uffer-Tobler | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |
LEUENBERGER, UFFER-TOBLER | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |