E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 229 LEF dal 2020

Art. 229 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 229

H. Collaborazione e sussistenza del fallito

1 Durante la procedura di fallimento, il fallito è tenuto, sotto minaccia di pena (art. 323 n. 5 CP1), a rimanere a disposizione dell’amministrazione, a meno che ne venga dispensato espressamente. Se necessario, egli è tradotto sul luogo dall’autorità di polizia. L’amministrazione del fallimento gli ricorda esplicitamente il suo obbligo come pure le conseguenze penali dell’inosservanza.2

2 L’amministrazione del fallimento può assegnargli un equo soccorso, specialmente quando lo obblighi a stare a sua disposizione.

3 L’amministrazione del fallimento determina a quali condizioni e fino a quando il fallito e la sua famiglia possono rimanere nell’abitazione, sempreché questa faccia parte della massa.3


1 RS 311.0
2 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).
3 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 229 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS120183Fristansetzung zur Liegenschaftsräumung Konkurs; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Konkursamt; Recht; Eheliche; Versteigerung; Räumung; Konkursverfahren; Ehelichen; Konkursmasse; Vorinstanz; Konkurseröffnung; SchKG; Wohnung; Verwertung; Räumungsfrist; Verfahren; Recht; Aufsichtsbehörde; Ersteigerer; Auszug; …gasse; Anfechtungsansprüche; Wohnungssuche; Vermögenswerte; Zahlungsunfähigkeit; Rechnen
ZHPS120102Vollzug der Ausweisung (Beschwerde über das Konkursamt Küsnacht)Beschwerde; Beschwerdeführer; Konkurs; Liegenschaft; Ausweisung; Konkursamt; Recht; SchKG; Verfügung; Konkursamtes; Verbleib; Bundesgericht; Verfahren; Familie; Konkursamtliche; Aufsichtsbehörde; Anordnung; Urteil; -Strasse; Konkursit; Kammer; Verlassen; Stehende; Geltend; Vorinstanz; Bezirksgericht; Kündigung; Mietverhältnis; Vergleich; Rechtskraft
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2011/67Entscheid Art. 27 Abs. 2 lit. c AVIG. Ausnahmsweise Anerkennung des Höchstanspruchs von 520 Taggeldern für über 55-jährige trotz der vom Beschwerde; Beitragszeit; Beschwerdeführer; Rahmenfrist; Taggelder; Anspruch; Konkurs; Arbeitslosenkasse; Recht; Beitragspflichtig; Erfüllt; Anspruchs; Einsprache; Rückwirkung; Taggeldern; Leistungsbezug; Beitragspflichtige; Arbeitsvermittlung; Sachverhalt; Beschwerdegegnerin; Arbeitslosenentschädigung; Anspruchsvoraussetzung; Kantonale; Bezug; Inkrafttreten; Verfügung; Arbeitslos; Arbeitslosenversicherung; Einspracheentscheid; Mindestbeitragszeit
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 580Art. 4, 17 und 229 Abs. 1 SchKG; Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG; Rechtshilfe; Beschwerdelegitimation der Konkursverwaltung; Präsenzpflicht des Schuldners im Konkursverfahren. Legitimation der Konkursverwaltung, um die Verweigerung der Rechtshilfe eines anderen Konkursamtes anzufechten (E. 1.2). Grundsätze der Rechtshilfepflicht der Betreibungs- und Konkursbehörden (E. 3.1). Die Präsenzpflicht des Schuldners gilt im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Schuldner; sie ersetzt die Rechtshilfepflicht nicht (E. 3.2). Das requirierte Amt hat die gesetzliche Zulässigkeit der verlangten Amtshandlung nicht zu untersuchen (E. 3.3). Konkurs; Konkursamt; Recht; SchKG; Rechtshilfe; Schuldner; Einvernahme; Beschwerde; Kriens; Schuldners; Ausserhalb; Verlangte; Konkursamtes; Entscheid; Vorinstanz; Requirierte; Amtshandlung; Interesse; Aufsichtsbehörde; Amtskreis; Kanton; Behörde; Konkursverwaltung; Amtskreises; Rechtshilfepflicht; Betreibungs; Präsenzpflicht; Rechtshilfeauftrag; Aargau; Inventaraufnahme
117 III 63Art. 229 Abs. 3 SchKG; Unterhaltsanspruch des Schuldners. Aus dieser Bestimmung lässt sich kein Anspruch auf kostenloses Wohnen herleiten; vielmehr legt die Konkursverwaltung die Bedingungen fest, zu welchen die Familie des Schuldners in der Wohnung bleiben kann (E. 1). Art. 213 Abs. 1 SchKG; Verrechnung. Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Ehefrau des Schuldners kann den von der Konkursverwaltung verlangten Mietzins nicht mit ihrer Forderung auf Unterhaltsbeitrag bzw. auf unentgeltliches Wohnen, welche sie gestützt auf eine Trennungskonvention geltend macht, verrechnen (E. 2). Konkurs; Forderung; Rekurrentin; Konkurseröffnung; Mietzins; Verrechnung; Unentgeltlich; Forderungen; Konkursverwaltung; Schuldner; Konkursmasse; Wohnung; Ehefrau; Schuldbetreibung; Liegenschaft; Anspruch; Gemeinschuldner; SchKG; Wohnen; Verfügung; Schuldners; Unentgeltliche; Schuldbetreibungs; Verrechnen; Mietzinse; Benützung; Verwertung; Aufsichtsbehörde; Familie
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz