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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 220 OR de 2021

Art. 220 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 220

Lorsqu’un terme a été fixé conventionnellement pour la prise de possession de l’immeuble vendu, les profits et les risques de la chose sont présumés ne passer à l’acquéreur que dès l’échéance de ce terme.

F. Renvoi aux règles de la vente mobilière>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 220 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2016.92Staats- und Bundessteuer 2014Gefahr; Übergang; Rekurrenten; Kaufvertrag; Beschwerde; Liegenschaft; Geregelt; Zeitpunkt; Einsprache; Entscheid; Wiesen; Recht; Zusatzvereinbarung; Einkommen; Vereinbarung; Grundstück; Rekurs; Rechnung; Aufwendung; Veranlagung; übergegangen; Steuerpflichtigen; Unterhaltskosten; Parteien; Regel; Einspracheentscheid; Festgehalten; Kaufpreis; Aufwendungen; öffentlich
SOSGNEB.2001.3HandänderungssteuerHandänderung; Vertrag; Handänderungs; Handänderungssteuer; Kaufvertrag; Grundstück; Vertrags; Rücktritt; Verfügung; Rekurrenten; Wirtschaftliche; Grundbuch; Käufer; Partei; Kaufvertrags; Parteien; Bedingung; Konventionalstrafe; Recht; Reuegeld; Vertragsverletzung; Amtschreiberei; Vereinbart; Verkäufer; Rechtlich; Verfügungsmacht; Wandelpön; Verfügungsgewalt; Aufhebung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 37AGVE 2003 37 S.121 2003 Kantonale Steuern 121 37 Liegenschaftsertrag, Liegenschaftsunterhaltskosten. - Der Käufer einer Liegenschaft...Liegenschaft; Ertrags; Liegenschaftsunterhalt; Vertrag; Schaden; Übergang; Eigentum; Liegenschaftsunterhaltskosten; Eigentums; Abzug; Gefahr; Vertragsschluss; Erwerb; Zeitpunkt; Vereinbarung; Liegenschaftsertrag; Gangs; Steuerpflicht; Beschwerde; Steuerlich; Kaufvertrag; Eigentumserwerb; Grundbuch; Steuerkommission; Verwaltungs; Steuerpflichtig; Rückwirkend; Steuerrekursgericht; Koch; Steuerpflichtig
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GIGERBerner Kommentar, N. zu Art. 197 2001
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