E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 195FCSC from 2022

Art. 195 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 195

Commencement

The totally or partly revised Federal Constitution comes into force when it is approved by the People and the Cantons.

>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 195 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRR 2020 23BaueinspracheWerden; Wohnung; Wohnungen; Schwer; Beschwerde; Bewirtschaftet; Nutzung; Bewirtschaftete; Touristisch; Zweitwohnungen; Bewirtschafteten; Betrieb; Nutzungsbeschränkung; Stellt; Beherbergung; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Liegen; Beherbergungsbetrieb; Strukturiert; Könne; Strukturierte; Beschwerdeführerin; Projekt; Abbruch; Verfassung; Betriebs; Stehen; Worden

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/11Urteil Baurecht, Art. 75b und Art. 197 Ziff. 9 BV.Ob Art. 75b Abs. 1 BV, welcher den Zweitwohnung; Zweitwohnungen; Gemeinde; Wohnung; Recht; Beschwerde; Baubewilligung; Verordnung; Ragaz; Wohnungen; Prozent; Verfassung; Politische; Übergangsbestimmung; Rekurs; Unmittelbar; Baubewilligungen; Wohneinheit; Hinweis; Erteilt; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Person; Gesetzgebung; Zweitwohnungsanteil; Gemeinden; Initiative; Bewilligung; Politischen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 II 259Art. 9, 10 Abs. 2 und 13 Abs. 2 BV; persönliche Freiheit, Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten; DNA-Profil im Strafverfahren. Zulässiges Rechtsmittel zur Anfechtung von Verfügungen betreffend Erstellung von DNA-Profilen und deren Bearbeitung im DNA-Profil-Informationssystem des Bundes (E. 1). Ausgestaltung des DNA-Profil-Informationssystems (E. 2). Eingriff in das Recht auf körperliche Integrität (Art. 10 Abs. 2 BV) bzw. in den Anspruch auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten (informationelles Selbstbestimmungsrecht; Art. 13 Abs. 2 BV) durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs bzw. Erstellung und Bearbeitung eines DNA-Profils (E. 3.2 und 3.3); gesetzliche Grundlage für die Grundrechtseingriffe (E. 3.4); öffentliches Interesse (E. 3.5); Verhältnismässigkeit (E. 3.6); Kerngehalt (E. 3.7). Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Vernichtung des Wangenschleimhautabstrichs sobald ein DNA-Profil erfolgreich erstellt worden ist (E. 4). Zuständigkeit nach basel-städtischem Recht (E. 5). DNA-Profil; Verordnung; Bundes; Profils; DNA-Profils; Beschwerde; Recht; Person; Erstellung; EDNA-Verordnung; Erkennungsdienstlich; Beschwerdeführer; Informationssystem; Erkennungsdienstliche; Verfahren; Gerichts; Massnahme; Daten; Verfahren; Profile; Abnahme; Staatsanwalt; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; DNA-Profile; Analyse; Identifizierung; Rechtlich; ED-Verordnung/BS; Körperliche; Personen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz