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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 19 CPP dal 2023

Art. 19 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 19

Tribunale di primo grado

1 Il tribunale di primo grado giudica in primo grado tutti i reati che non sono di com­petenza di altre autorità.

2 La Confederazione e i Cantoni possono prevedere quale tribunale di primo grado un giudice unico incaricato di giudicare:

a.
le contravvenzioni;
b.
i crimini e i delitti, eccettuati quelli per i quali il pubblico ministero chiede una pena detentiva superiore a due anni, l’internamento secondo l’arti­colo 64 CP4, un trattamento secondo l’articolo 59 capoverso 3 CP o, nei casi in cui si debba contemporaneamente revocare la sospensione condizionale di una sanzione, una privazione della libertà superiore a due anni.

4 RS 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 19 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210491Mehrfache Gehilfenschaft zum Betrug etc.Schuldig; Verfahren; Einzel; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Einzelgericht; Verfahrens; Berufung; Gericht; Vorinstanz; Anklage; Aufl; Recht; Kollegialgericht; Rückweisung; Busse; Zuständigkeit; Einzelgerichts; Hauptverhandlung; Prot; Sachlich; Verfahren; Staatsanwalt; Urteils; Staatsanwaltschaft; Kanton; Sachliche; Einzelrichterin
ZHUH160249VerfahrensvereinigungBeschwerde; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahrens; Sachliche; Kanton; Verfahren; Amtlich; Gericht; Untersuchung; Kantons; Amtliche; Akten; Zuständigkeit; Verfügung; Recht; Bundesgerichts; Geführte; Person; Amtlichen; Mittäter; Verfahrenstrennung; Beschwerdeführers; Entscheid; Einzelgericht; Urteil; Verfahrensvereinigung; Beschuldigten; Untersuchung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 433 (6B_764/2021)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4).
Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz
145 IV 167 (6B_1098/2018)Art. 62c Abs. 1 lit. a und Art. 62d Abs. 1 StGB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 363 ff. StPO; Gerichts- und Behördenorganisation bei Aufhebung und Umwandlung von Massnahmen; Spruchkörperbesetzung. Den Kantonen steht es frei, eine gerichtliche Instanz zu schaffen, welche sowohl über die Aufhebung einer Massnahme als auch deren Umwandlung gleichzeitig in einem einzigen Entscheid befinden kann (E. 1.5). Anwendbares Verfahrensrecht und Rechtsmittelweg (E. 1.6). Abgrenzung der Anordnung der Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB von der nachträglichen Verwahrung nach Art. 65 Abs. 2 StGB hinsichtlich des anwendbaren Verfahrensrechts und der Voraussetzungen (E. 1.7). Verneinung einer Verletzung von Bestimmungen der EMRK (E. 1.8). Über Beschwerden gegen eine in einem selbstständigen nachträglichen Verfahren angeordnete Verwahrung hat die Beschwerdeinstanz als Kollegialgericht zu befinden (E. 2.3). Massnahme; Entscheid; Recht; Beschwerde; Aufhebung; Verfahren; Massnahmen; Verwahrung; Kanton; Verfahren; Therapeutische; Rechtsmittel; Massnahmenvollzug; Anordnung; Stationäre; Gerichtliche; Kantone; Urteil; Therapeutischen; Massnahmenvollzugs; Massnahmenvollzugsgericht; Vollzug; Nachträglich; Nachträgliche; Verfahrens; Gericht; Vollzugs; Beschwerdeführer; Über; Rechtsmittelverfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
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