Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)
Art. 184 OR de 2022
Art. 184
1 La vente est un contrat par lequel le vendeur s’oblige à livrer la chose vendue à l’acheteur et à lui en transférer la propriété, moyennant un prix que l’acheteur s’engage à lui payer.
2 Sauf usage ou convention contraire, le vendeur et l’acheteur sont tenus de s’acquitter simultanément de leurs obligations.
3 Le prix de vente est suffisamment déterminé lorsqu’il peut l’être d’après les circonstances.
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Art. 184 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220025 | Forderung | Aktie; Aktien; Klagten; Beklagten; Teien; Vorinstanz; Vertrag; Vereinbarung; Trags; Kaufrecht; -Aktie; -Aktien; Namenaktien; Läge; Partei; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Verpflichten; Verpflichten; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Vertragspartei |
ZH | SB210455 | Gewerbsmässigen Diebstahl | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Recht; Zweitberufungskläger; Schweiz; Gerin; Privat; Beschlagnahmt; Privatklägerin; Beschlagnahmte; Zigaretten; Lanka; Zigarettenstangen; Prot; Landes; Sinne; Landesverweisung; Verfahren; Verfahren; Positiv; Schaden; Vorinstanz; Urteils; Amtlich; Diebstahl |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2009/115 | Entscheid Art. 18 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 210 Abs. 2 DBG (SR 642.11). Zeitpunkt der Realisation des Liegenschaftenverlustes beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes an den Sohn (Verwaltungsrekurskommission, 29. Juni 2010, I/1-2009/115). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Selbständig; Selbständige; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Vertrag; Liquidation; Wirtschaftlich; Veräusserung; Bilanz; Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Zeitpunkt; Vertrags; Kaufpreis; Bundessteuer; Ertragswert; Liquidationsverlust; Worden; Landwirtschaftlichen; Gewerbe; Begründung; Verlust; Steuerbar; Grundstücke; Besitzesantritt; Aufgegeben; Bundesgerichts |
SG | HG.2005.30 | Entscheid Art. 1 OR (SR 210). Angesichts der im zweiten Abschnitt des Vertrags der Parteien durch den Beklagten vorgenommenen und von der Klägerin akzeptierten Streichung der Totalstückzahlen mit einzelnen Bestelltranchen liegt keine übereinstimmende Willensäusserung, gemäss welcher sich der Beklagte zur Abnahme einer bestimmten Zahl von Geräten verpflichtet hätte, vor (Handelsgericht, 15. Dezember 2006, HG.2005.30). | Kläg; Ersatz; Beklagten; Vertrag; Gerät; Geräte; Vertrags; Partei; Parteien; Ersatzteillager; Stück; Preis; Abnahme; Ersatzteile; Klägact; Kündigung; Garantie; Bestritt; Stückzahl; Liefer; Preisliste; Klage; Vereinbarung; Vereinbart; Ausführungen; Eingabe; Träglich; Bestellung; Lieferung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 233 (6B_1284/2018) | Art. 17 und Art. 24 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 UWG, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 PBV; Preisbekanntgabe in der Werbung. Die Werbung "0.9%-LEASING PLUS" stellt keine Preisbekanntgabe in der Werbung im Sinne von Art. 17 UWG dar. Beim beworbenen Zinssatz handelt es sich lediglich um einen für die Berechnung des tatsächlich zu bezahlenden Preises dienenden Parameter, der nicht von Art. 13 PBV erfasst wird (E. 2 und 3). | Preis; Leasing; Werbung; Preisbekanntgabe; Preise; Konsument; LEASING; Zinssatz; Beworbene; Leasingzins; Beschwerde; Verordnung; Leistung; %-LEASING; PLUS; Recht; Konsumenten; Angebot; Urteil; Vorschriften; Bezahlenden; Vorinstanz; WYLER; Berechnung; Busse; Kantons; Hinweis; Wettbewerb; Widerhandlung |
142 III 657 (4A_152/2016) | Versicherungsmaklervertrag; Anspruch des Maklers auf Bezahlung durch den Versicherungsnehmer. Kein Honoraranspruch des Versicherungsmaklers gegenüber seinem Auftraggeber, dem Versicherungsnehmer, bei der Vermittlung von Bruttopolicen (E. 4). Zeitliche Abgrenzung des Courtageanspruchs des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherer bei einem Maklerwechsel (E. 5). | Versicherung; Versicherungsmakler; Courtage; Versicherer; Versicherungsnehmer; Beschwerde; Versicherungsmaklervertrag; Versicherern; Beschwerdegegnerin; Courtagen; Versicherungsmaklers; Entschädigung; Beschwerdeführerin; Verhält; Versicherungsvertrag; Vertrag; Vermittlung; Verpflichte; Recht; Über; Bundesgericht; Versicherungsverträge; Urteil; Makler; Vereinbarung; Schuld; Mäkler; Verpflichtet; FUHRER |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6277/2019 | Protection des données | Recourant; Consid; Nationalité; Autorité; Droit; Donné; Donnée; Données; Consid; Inférieure; L’autorité; être; L’art; Personne; été; Fédéral; SYMIC; Décision; Elles; Registre; Pratique; Qu’il; Arrêt; Comme; Cours; Tribunal; Suisse; Parti; Recours; Sahara |
B-5473/2017 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Gutschein; Beschwerde; Beschwerdeführerin; -Gutschein; Beschwerdeführerinnen; Recht; Zahlung; Mitglied; Kunde; Gutscheine; Vorinstanz; Recht; Händler; Mitglieder; Rechtlich; Händler-Gutschein; -Gutscheine; Geschäft; Kunden; Gutscheinen; Geschäfts; Urteil; Vertrag; Gutscheins; Einlage; Zahlungsmittel; Publikumseinlagen; Einkauf; Partnerunternehmen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
OR Alfred Koller | Basler Kommentar - I | 2007 |
KOLLER | Kommentar zum schweizerischen Zivilgesetzbuch, Zürich | 1993 |