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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 176CrimPC from 2020

Art. 176 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 176 Unlawful refusal to testify

1 Any person who refuses to testify without having the right to do so may be liable to a fixed penalty fine and may be required to pay the costs and damages incurred as a result of such refusal.

2 If a person who is obliged to testify insists on refusing to do so, he or she will again be requested to testify and cautioned as to the penalties under Article 292 SCC1. In the event of continued refusal, criminal proceedings shall be commenced.


1 SR 311.0



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 176 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
ZHUE140345NichtanhandnahmeBeschwerde; Schwerdegegner; Arbeit; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Arbeitszeit; Nichtanhandnahme; Rechtlich; Staatsanwaltschaft; Recht; Kanton; Bestimmungen; Gesundheit; Wirtschaft; Befragung; Arbeitnehmer; Aussage; Ruhezeit; Gesundheitsschutz; Aussagen; Verhalten; Untersuchung; Rechtlichen; Mutmasslichen; Kantons; Arbeitszeitüberschreitungen; Liegenden; Arbeitsgesetz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 455Art. 3 und 13 EMRK, Art. 10 Abs. 3 BV, Art. 88 OG; erniedrigende Behandlung, Untersuchung. Wer in vertretbarer Weise behauptet, von einem Polizeibeamten erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung (E. 1.2.5). Anspruch im vorliegenden Fall verletzt (E. 2). Beschwerde; Polizei; Beschwerdeführer; Polizeibeamte; Klage; Anklagekammer; Polizeibeamten; Rechtlich; Untersuchung; Recht; Verletzung; Opfer; Beschwerdeführers; Urteil; Wirksame; Beamte; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Akten; Staat; Verletzungen; Kanton; Gallen; Recueil; Gericht; CourEDH; Anhaltung; Beamten
96 I 521Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus im Strafprozess Enthält eine Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des im Zusammenhang mit der Berufungserklärung zu leistenden Kostenvorschusses lediglich einen Hinweis auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen, und setzt die obere Instanz dem Rechtssuchenden, der den erforderlichen Vorschuss nicht rechtzeitig geleistet hat, keine Nachfrist an, so macht sie sich einer Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus schuldig, wenn sie auf das Rechtsmittel nicht eintritt mit der Begründung, der Kostenvorschuss sei nicht vorschriftsgemäss geleistet worden. Berufung; Rechtsmittel; Vorschuss; Kreisgericht; Kostenvorschuss; Gericht; Urteil; Partei; Oberwallis; Prozess; Bundesgericht; Gerichtskosten; Parteien; Zahlung; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerde; Formalismus; Burgener; Vorschusses; Visp; Zahlungsfrist; Nichtleistung; Geleistet; Rechtssuchende; Höhe; Erblickt; Tarif; Berufungserklärung; Vorschusspflicht; Kanton
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