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Code civil suisse (CC)

Art. 133 CC de 2023

Art. 133 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 133

192

1 Le juge règle les droits et les devoirs des père et mère conformément aux dispositions régissant les effets de la filiation. Cette réglementation porte notamment sur:

1.
l’autorité parentale;
2.
la garde de l’enfant;
3.
les relations personnelles (art. 273) ou la participation de chaque parent à la prise en charge de l’enfant;
4.
la contribution d’entretien.

2 Le juge tient compte de toutes les circonstances importantes pour le bien de l’enfant; il prend en considération une éventuelle requête commune des parents et, autant que possible, l’avis de l’enfant.

3 Il peut fixer la contribution d’entretien pour une période allant audelà de l’accès à la majorité.

192 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 21 juin 2013 (Autorité parentale), en vigueur depuis le 1er juil. 2014 (RO 2014 357; FF 2011 8315).

II. Faits nouveaux >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 133 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230001Ergänzung eines ausländischen ScheidungsurteilsUnterhalt; Unterhalts; Berufung; Recht; Volljährigkeit; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Beklagten; Tochter; Partei; Hinaus; Ausbildung; Parteien; Vorinstanz; Einkommen; Berufungskläger; Eltern; Urteils; Kinder; Entscheid; Bezirks; Unentgeltliche; Bundesgericht; Verpflichten; Ziffer; Unterhaltsbeiträgen; Bezirksgericht; Ttmm; Verpflichten
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2014/4Entscheid Art. 2 Abs. 1 GIVU. Alimentenbevorschussung. Umstritten, ob die Scheidungskonvention einen Unterhaltstitel für die Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit verschafft. Vorliegend bejaht, weshalb die Alimentenbevorschussung grundsätzlich auch während der Ausbildung zu gewähren ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. April 2015, ABV 2014/4).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneiderund Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg SchutzbachEntscheid vom 1. April 2015in Sachen1. A. ,2. B. ,Rekurrentinnen,beide vertreten durch Rechtsanwältin Hannelore Fuchs, Kirchstrasse 27, Unterhalt; Mündigkeit; Unterhaltspflicht; Ausbildung; Scheidung; Rekurrentin; Recht; Regel; Vorinstanz; Eltern; Regelung; Hinaus; Volljährigkeit; Kinder; Erstausbildung; Abschluss; Mündigkeitsalter; Scheidungskonvention; Formulierung; Kindes; Entscheid; Rekurrentinnen; Unterhaltsbeiträge; Wäre; Mündigkeitsalters; Abgeschlossen; Rekurs; Erreichen
SGB 2013/253EntscheidIn Sachen X.Y., Beschwerde; Schweiz; Aufenthalt; Recht; Beschwerdeführer; Mutter; Aufenthalts; Wiedererwägung; Gesuch; Beschwerdeführers; Unentgeltlich; Härtefall; Verfahren; Wiedererwägungs; Unentgeltliche; Migration; Rechtspflege; Entscheid; Aufenthaltsbewilligung; Kinder; Anwesenheit; Ausreise; Vorinstanz; Migrationsamt; Bundesgericht; Rekurs; Verfahrens; Integration; Heimat; Anspruch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage
144 III 298 (5A_623/2017)Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2227/2015nach Auflösung der FamiliengemeinschaftBeschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Wiedererwägung; Gesuch; Beschwerdeführers; Schweiz; Sorge; BVGer; Tochter; Entscheid; Erheblich; Gemeinsame; Vorinstanz; Verfahren; Akten; Aufenthalts; Rechtlich; Bundesgericht; Sachverhalt; Beantragt; Beziehung; Rechtskräftig; Erhebliche; Aufenthaltsbewilligung; Migration

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Fountoulakis, BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch2018
BreitschmidBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
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