Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 120 ZPO vom 2023
Art. 120
Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege
Das Gericht entzieht die unentgeltliche Rechtspflege, wenn der Anspruch darauf nicht mehr besteht oder nie bestanden hat.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 120 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC220029 | Ehescheidung (Prozesskostenvorschuss / unentgeltliche Rechtspflege) | Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Prozesskosten; Rechtspflege; Beschwerde; Prozesskostenvorschuss; Partei; Vorinstanz; Prozesskostenvorschusses; Unentgeltlichen; Verfahren; Beklagten; Rechtsmittel; Entscheid; Zahlung; Massnahme; Vorinstanzliche; Parteien; Bewilligung; Verpflichtung; Vorsorgliche; Bezahlung; Leistung; Gesuchs; Begründet; Verhandlung; Verfügung; Akten; Prot |
ZH | PC220031 | Ehescheidung (unentgeltliche Rechtspflege) | Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Beschwerde; Rechtspflege; Partei; Beklagten; Vorinstanz; Verfahren; Unentgeltlichen; Parteien; Verhandlung; Vorinstanzliche; Gesuchs; Anlässlich; Vorinstanzlichen; Prot; Antrag; Anwaltlich; Entscheid; Akten; Bewilligung; Liegenschaft; Ausführung; Unterlagen; Begründet; Verfügung; Rechtsbeiständin; Vertreten; Gericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150083 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Gesuch; Stadt; Verfahren; Entzug; Entscheid; Obergericht; Wiedererwägung; Verfahrens; Obergerichts; Rechtsvertreter; Friedensrichteramt; Bühler; Urteil; Gericht; Zeitpunkt; Person; Gewährung; Klage; Bühler; Kantons; Rechtsverbeiständung; Obergerichtspräsident; Kopie; Schlichtungsverfahren; Hauptsache; Rückwirkend |
ZH | VB140009 | Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 21. Februar 2014 (FP130144) | Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Recht; Beschwerdeführer; Ehegatte; Aufsicht; Aufsichts; Vorinstanz; Verfügung; Entscheid; Unentgeltliche; Leasing; Rechtspflege; Bedarfsrechnung; Rechtlich; Verfahren; Angefochten; Fahrzeug; Ehegatten; Aufsichtsbeschwerde; Angefochtene; Obergericht; Aufsichtsrechtliche; Rechtsmittel; Einkommen; Bezirksgericht; Kanton; Zivil |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 626 (4A_169/2016) | Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4).
| Beschwerde; Verrechnung; Beschwerdeführer; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Forderung; Rechtshängigkeit; Erhoben; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Gericht; Klage; Rechtshängig; Anspruchs; Zivilprozessordnung; Urteil; Erstinstanz; Verfahrens; Gerichtsstand; Privatklage; Bundesgericht; GestG; Einredeweise; Erhobene |
99 Ia 26 | Art. 4 BV (Willkür, Rechtsverweigerung); kant. Prozessrecht. Nichtigkeitsklage und Appellation nach bernischer ZPO. Verhältnis der beiden Rechtsmittel zueinander. Bedeutung von Art. 337 ZPO, der besagt, dass die Einlegung eines andern Rechtsmittels ausgeschlossen ist, solange die Appellation offensteht. | Appellation; Nichtigkeitsklage; Recht; Entscheid; Appellationshof; Rechtsmittel; Beschwerde; Gültig; Appellationsfrist; Urteil; Verfahren; Beschwerdeführer; LEUCH; Gültige; Angefochtene; LEUCH; Verspätet; Scheidung; Appellable; Kanton; Urteils; Wiedereinsetzung; Frist; Erhoben; Angefochtenen; Baudraz; Rüge; Ungültig; Wiedereinsetzungsgesuch |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Lukas Huber | Kommentar zur Schwei- zerischen Zivilprozessordnung | 2016 |