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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 119 CPC dal 2021

Art. 119 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 119 Istanza e procedura

1 L’istanza di gratuito patrocinio può essere proposta prima o durante la pendenza della causa.

2 L’instante deve esporre la sua situazione reddituale e patrimoniale e pronunciarsi sul merito e sui mezzi di prova che intende proporre. Può indicare nell’istanza il nome del patrocinatore desiderato.

3 Il giudice decide sull’istanza in procedura sommaria. La controparte può essere sentita. La controparte deve essere comunque sentita se il gratuito patrocinio comporta la dispensa dal prestare cauzione per le ripetibili.

4 In casi eccezionali il gratuito patrocinio può essere concesso con effetto retroattivo.

5 In sede di ricorso l’istanza di gratuito patrocinio può essere riproposta.

6 Tranne in caso di malafede o temerarietà, nella procedura di gratuito patrocinio non vengono prelevate spese processuali.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 119 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230014Auskunft etc. / VorschussBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Daten; Gericht; Vorinstanz; Auskunft; Klage; Kostenvorschuss; Verfahren; Entscheid; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Auskunftsrecht; Beschwerdegegnerin; Gerichtskosten; Kostenvorschusses; Person; Anspruch; Klagen; Verfügung; Beschluss; Gesuch; Streitwert; Kanton; Aufl; Partei; Erhob; Akten
ZHRT220190RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Urteil; Rechtsöffnung; Entscheid; Kantons; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Partei; Bundesgericht; Demande; Akten; Entscheidgebühr; Unentgeltliche; Rechtspflege; Kantonsgerichts; SchKG; Vorinstanzliche; Abzuweisen; Erwägungen; Erweist; Aufgr; Gesuchsgegners; Gerichtskosten; Richter; Frist; Betreibungsamt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190007Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid der 1. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vom 3. April 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Recht; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Verfahren; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Aufsicht; Gesuch; Beschluss; Obergericht; Stadtammann; Rechtsbeistand; Bestellung; Mitwirkung; Rechtsbeistandes; Aufsichtsbeschwerde; Akten; Ausführungen; Mitwirkungspflicht; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Kantons; Urteil; Obergerichts; SchKG; Beschwerdegegner
ZHVB160013Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Unentgeltliche; Verfahren; Rechtspflege; Obergericht; Gericht; Partei; Gesuch; Antrag; Beschwerdeverfahren; Aufsicht; Anträge; Beschwerdeführers; Unterlagen; Entscheid; Verwaltungskommission; Verfügung; Frist; Bezirksgericht; Unentgeltlichen; Pfäffikon; Setze; Finanziellen; Darzulegen; Prozess; Zivil; Kantons; Behandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 67 (4A_333/2022)
Regeste
Art. 117 lit. a ZPO ; unentgeltliche Rechtspflege; Mittellosigkeit; Sozialhilfebezug. Eine Bestätigung über den Bezug von Sozialhilfe muss nicht ohne Weiteres als genügender Nachweis der prozessualen Bedürftigkeit gelten (E. 11.4).
Sozialhilfe; Beschwerde; Recht; Urteil; Gesuch; Bedürftigkeit; Bestätigung; Beschwerdeführer; Rechtspflege; Mittellosigkeit; Bezug; Unentgeltliche; Kommentar; Obergericht; Entscheid; Bundesgericht; Zivilprozessordnung; Verfahren; Prozesskosten; Berufung; Sozialhilfeleistungen; Sozialhilfebezug; Gesuchsgegner; Bezirks; Urteile; Unterlagen
146 III 284 (5A_714/2019)
Regeste
Art. 72 ff. BGG ; Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft. Die Beschwerde in Zivilsachen hemmt die formelle Rechtskraft eines Unterhaltsentscheids der oberen kantonalen Instanz von Gesetzes wegen nicht (E. 2).
Beschwerde; Rechtsmittel; Zivilsachen; Entscheid; Bundesgericht; Schweizer; Urteil; Ordentliches; Rechtskraft; Rechtsöffnung; Rechtskräftig; Unterhalt; Formell; Zivilprozessrecht; Appellationsgericht; Entscheide; Eheschutzentscheid; Kommentar; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Berufung; Gesetzes; Urteile; Vollstreckbar; SchKG; Aufschieben; Aufschiebende; Leistungs

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Huber Kommentar, Bd. I2016
Frank Emmel Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016
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