Art. 105 UVG vom 2023
Art. 105
250 Einsprache gegen eine Prämienrechnung
Eine Einsprache (Art. 52 ATSG251) kann auch gegen eine auf einer Verfügung beruhenden Prämienrechnung erhoben werden.
250 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
251 SR 830.1
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/14 | Entscheid Art. 52 ATSG. Art. 10 ATSV.Formelle Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Verfügung der EL-Durchführungsstelle. Prüfung der Gesetzeskonformität des Art. 10 ATSV (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2016, EL 2015/14).Entscheid vom | Beschwerde; Einsprache; Versicherungsgericht; Durchführung; Anforderungen; Einspracheverfahren; EL-act; Sachverhalt; Nichteintreten; Januar; Formelle; Nichteintretensentscheid; Entscheid; Begründung; Müsse; Eingabe; Einsprachen; Angefochtene; Enthalten; Beschwerdeverfahren; EL-Ansprecher; Beschwerdeschrift; Beschwerdeführer; Verfügung; EL-Durchführungsstelle; Voraus; Führte; Gesetzgeber |
SG | UV 2010/61 | Entscheid Art. 1a UVG: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Akkordantinnen und Akkordanten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. März 2011, UV 2010/61). | Beschwerde; Selbst; Selbständig; Selbständige; Tätig; Arbeit; Beschwerdeführerin; Erwerbstätigkeit; Eigene; Unselbständig; Tätigkeit; Unselbständige; Selbständiger; Einsprache; Erwerbend; Rechnung; Unternehmerrisiko; Selbständigen; Betrieb; Arbeitnehmer; Unfall; Sprechen; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherung; Betriebs; Erwägung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/14 | Entscheid Art. 52 ATSG. Art. 10 ATSV.Formelle Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Verfügung der EL-Durchführungsstelle. Prüfung der Gesetzeskonformität des Art. 10 ATSV (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2016, EL 2015/14).Entscheid vom | Beschwerde; Einsprache; Recht; Versicherungsgericht; Anforderungen; Einspracheverfahren; Formelle; EL-act; Sachverhalt; Nichteintreten; Nichteintretensentscheid; Begründung; Entscheid; Einsprachen; Eingabe; Angefochtene; Beschwerdeschrift; Müsse; EL-Durchführungsstelle; Beschwerdeführer; EL-Ansprecher; Beschwerdeverfahren; Verfügung; Enthalten; Sachverhaltsdarstellung; Rechtsbegehren; Formellen; Gesetzgeber |
SG | UV 2010/61 | Entscheid Art. 1a UVG: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Akkordantinnen und Akkordanten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. März 2011, UV 2010/61). | Beschwerde; Selbständig; Selbständige; Beschwerdeführerin; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Unselbständig; Unselbständige; Selbständiger; Einsprache; Rechnung; Erwerbend; Unternehmerrisiko; Selbständigen; Arbeitnehmer; Unfall; Unfallversicherung; Betrieb; Beschwerdegegnerin; Stellung; Erwägung; Akkordanten; Verfügung; Personen; Prämien; Einspracheentscheid; Ausgeführt; Recht; Sozialversicherungsrechtliche |
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 V 418 | Art. 52 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1, Art. 60 Abs. 1 ATSG: Beschwerde gegen Zwischenverfügungen. Gegen Zwischenverfügungen des Unfallversicherers kann innert 30 Tagen Beschwerde ans kantonale Sozialversicherungsgericht erhoben werden. (Erw. 2)
| Beschwerde; Beschwerdefrist; Frist; Zwischenverfügung; Sozialversicherung; Zwischenverfügungen; Verfahren; Gelte; Einsprache; Anfechtung; Rechtspflege; Wortlaut; Unfall; Verfahrens; Kantonale; Sozialversicherungsrecht; Zehntägige; Fristen; Rechtspflegeverfahren; Bestimmungen; -tägige; Verfügungen; Unfallversicherung; Sozialversicherungsrechts; Décision; Einzelgesetz; Opposizione; Einheitlich; Verfahrensleitende; Bundesgesetz |
126 V 119 | Art. 68 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG: Fristenstillstand. Der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand ist auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen sämtlicher Unfallversicherer anwendbar. | Frist; Fristen; Fristenstillstand; Einsprache; Ersatzkasse; Sozialversicherung; Gericht; Verfügung; Verwaltungsverfahren; Beschwerde; Unfallversicherer; Versicherer; Urteil; Verfahren; Gesetzgeber; Rechtslage; Entscheid; Bereich; Versicherungsgericht; Mindeststandard; Eidg; Anwendbarkeit; Sozialversicherungszweige; Kantonale; Kantons; Rechtsuchenden; Regel; Gleichbehandlung; Registrierte; Sozialversicherungsgericht |