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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 1000 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 Ia 1Art. 4 BV; Wechselbetreibung. Art. 991 Ziffer 8 OR: Unterschrift des Ausstellers als Bestandteil des gezogenen Wechsels. Fehlen einer Kollektivunterschrift beim Handeln im Namen einer juristischen Person. Analoge Anwendung von Art. 998 OR? (Erw. 1 und 2). Einreden aus Art. 1007 OR: Bedeutung der Eintragung der Kollektivunterschrift im Handelsregister (Erw. 3 a). Unterschrift; Beschwerde; Wechsels; Tomek; Beschwerdeführerin; Appellationsgericht; Wohnbau; Gültig; Krall; Aussteller; Bohni; Einrede; Willkürlich; Person; Willkür; Firma; Gehandelt; Akzept; Selbstkontrahieren; Basel; Tomeks; Unterschriften; Gezogene; Interfinancia; Verwaltungsratsmitglied; Finanz; Order; Deutsche; Gültige
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