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Cartel Act (CartA)

Art. 10CartA from 2022

Art. 10 Cartel Act (CartA) drucken

Art. 10

Assessment of concentrations

1 Concentrations that have to be notified shall be investigated by the Competition Commission if a preliminary assessment (Art. 32 para. 1) reveals that they create or strengthen a dominant position.

2 The Competition Commission may prohibit a concentration or authorise it subject to conditions and obligations if the investigation indicates that the concentration:

a.
creates or strengthens a dominant position liable to eliminate effective competition; and
b.
does not improve the conditions of competition in another market such that the harmful effects of the dominant position can be outweighed.

3 If a concentration of banks within the meaning of the Banking Act19 is deemed necessary by the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA) for reasons related to creditor protection, the interests of creditors may be given priority. In these cases, FINMA takes the place of the Competition Commission, which it shall invite to submit an opinion.20

4 In assessing the effects of a concentration on the effectiveness of competition, the Competition Commission also takes account of any market developments and the position of the undertakings in relation to international competition.

19 SR 952.0

20 Amended by Annex No 8 of the Financial Market Supervision Act of 22 June 2007, in force since 1 Jan. 2009 (AS 2008 5207; BBL 2006 2829).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 10 Cartel Act (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK2 2023 30UntreueBeschwerde; Recht; Verfahren; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Anzeigeerstatterin; Anzeige; Recht; Klägerin; Wille; Unterlagen; Verfahren; Rechtsanwalt; Privatkläger; Beschwerdeführer; Konstituierung; Antrag; Formular; Willen; Beschwerdeführerin; Parteien; Verzicht; Beteiligen; Rechtsmittel; Privatklage; StPO;; Rechtlich; Nydegger; Schweizerische; Geschädigte
GRSK2 2023 31Verletzung der VerkehrsregelnBeschwerde; Beschwerdeführerin; Zustellung; Abschreibung; Staatsanwaltschaft; Abschreibungsverfügung; Abgeholt; Verfahren; Akten; Verfahrens; Frist; Schrieb; Vermutung; Entscheid; Eingabe; Erhob; Sendung; Einschreiben; Rechtsmittel; Kanton; Einsprache; Abholung; A-Post; Fehler; Postfach; Kantonsgericht; Schweizerische; Befehl; Partei; Schriebene
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 II 104 (2A.325/2006)Art. 10 Abs. 2 KG, Art. 11 Abs. 3 der Fusionskontrollverordnung, Art. 105 Abs. 2 OG; kartellrechtliche Kontrolle des Zusammenschlusses mehrerer Elektrizitätsunternehmungen zum gemeinsamen Betrieb des schweizerischen Höchstspannungsnetzes (Swissgrid AG). Der Gesichtspunkt der Beseitigung von aktuellem oder wenigstens potentiellem Wettbewerb stellt eine eigenständige rechtliche Voraussetzung der behördlichen Fusionskontrolle dar (E. 6). Auf dem schweizerischen Höchstspannungsnetz besteht weder aktuell noch potentiell Wettbewerb, weshalb die Voraussetzungen für einen Eingriff der Wettbewerbsbehörden im Rahmen der Fusionskontrolle nicht vorliegen (E. 7 und 8). Allfällige Auflagen oder Bedingungen werden auch bei der Fusionskontrolle verfügt und bedürfen keines Konsenses zwischen der Wettbewerbskommission und den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen (E. 9). Wettbewerb; Übertragung; Wettbewerbs; Übertragungsnetz; Unternehmen; Strom; Zusammenschluss; Markt; Wettbewerbskommission; Auflagen; Elektrizität; Fusion; Bedingungen; Verteilnetz; Elektrizitäts; Übertragungsnetzes; Schweizerischen; Swissgrid; Beschwerde; Verschiedene; Unternehmungen; Möglichkeit; Wirksame; Schweiz; Stromübertragung; Höchstspannungsnetz; Verfügung; Angeschlossen
96 I 297Kartellgesetz, Preisbindung der zweiten Hand, vorsorgliche Massnahme, Willkür. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV gegen den Entscheid, mit dem der Richter vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 10 KG anordnet (Erw. 1). Kognition des Bundesgerichts (Erw. 2). Beweislastverteilung im kantonalen Verfahren (Erw. 3). Verfügung, welche die Bierbrauereien für die Dauer des ordentlichen Prozesses zur Belieferung eines Discountgeschäfts, dieses aber zur Einhaltung eines bestimmten (unter dem bisher vom Bierkartell festgesetzten Ansatzliegenden) Detailverkaufspreises von Flaschenbier verpflichtet. Voraussetzungen solcher Preisbindung der zweiten Hand nach Art. 5 lit. e KG. Überprüfung unter dem beschränkten Gesichtswinkel des Art. 4 BV. Preis; Preisbindung; Beschwerde; Brauerei; Massnahme; Beschwerdeführerin; Obergericht; Brauereien; Verfahren; Wettbewerb; Recht; Rappen; Vorsorgliche; Denner; Massnahmen; Discountgeschäft; Wettbewerbs; Kunden; Marge; Discountgeschäfte; Verkauf; Rechtfertigung; Entscheid; Liefersperre; Hauptprozess; Engrospreis; Flasche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2548/2019Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Stellung; Stellungnahme; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Entscheid; Urteil; Recht; Publikation; Geheim; Verfügung; Unternehmen; Zusammenschluss; Geschäftsgeheimnis; BVGer; öffentlich; Geschäftsgeheimnisse; Vorinstanzliche; Veröffentlichung; Ziffer; Interesse; Wettbewerb; Ganzen:; Hinweis; Verfahren; Unternehmenszusammenschluss; Partei; Gesetzlich; Wettbewerbs; Verwaltung
B-2977/2007KartelleBeschwerde; Markt; Führer; Schwerdeführer; Wettbewerb; Beschwerdeführer; Wettbewerbs; Publigroupe; Sanktion; Werbe; Vorinstanz; Kommission; Unternehmen; Verfahren; Recht; Verhalten; Verfügung; Markt; Regel; Bewerbskommission; Kommission; Bundes; Sicht; Linie; Wettbewerbskommission; Abhängig; Regelung
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