Es wurde zuvor den Kanton SG und Jahr 2008 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
IV 2007/341 | Versicherungsgericht | 29.12.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG, Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG; Art. 17 IVG. Kann von einem Versicherten nach Ablauf der Wartezeit, obwohl Hilfsarbeiter, noch nicht im Sinne einer Selbsteingliederung ein Wechsel auf eine andere, adaptierte Hilfstätigkeit erwartet werden und ist er noch nicht eingliederungsfähig, steht ihm eine Rente zu. Hilfsarbeitern und Hilfsarbeiterinnen ist ein Anspruch auf Umschulung einzuräumen, wenn Art und Schwere ihres Gesundheitsschadens und dessen berufliche Auswirkungen so schwerwiegend sind, dass letztere sich nur auf diese Weise hinreichend beheben lassen. Analog den Anforderungen an den Anspruch gelernter Versicherter auf eine höherwertige Ausbildung muss die Verhältnismässigkeit gewährt werden. Das Leiden des Beschwerdeführers, das ihm den Einsatz seiner dominanten Hand nur noch sehr stark eingeschränkt erlaubt, ist von solcher Art und Schwere, dass für die Bemessung der Umschulungsinvalidität nicht auf die Durchschnittseinkommen des allgemeinen ausgeglichenen Arbeitsmarktes abgestellt werden kann. Die Voraussetzungen eines Umschulungsanspruchs sind erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Dezember 2008, IV 2007/341). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_65/2009. | Arbeit; Anspruch; Recht; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Massnahmen; Entscheid; Umschulung; Beschwerdeführers; Person; Rente; Gutachten; |
IV 2007/364 | Versicherungsgericht | 22.12.2008 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 ATSG, Art. 16 ATSG, aArt. 28 Abs. 1 IVG. Invaliditätsbemessung. Anforderungen an medizinische Gutachten. Trotz Indikation wurde im Rahmen der IV-Begutachtung keine Kernspintomographie der Wirbelsäule der Beschwerdeführerin veranlasst. Rückweisung, um dies nachzuholen und je nach Ergebnis weitere medizinische Abklärungen zu veranlassen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2008, IV 2007/364). | IV-act; Arbeit; Rente; Gutachten; Wirbelsäule; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Arztbericht; Syndrom; Verfügung; Bezug; Klinik; |
IV 2007/210 | Versicherungsgericht | 19.12.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG, aArt. 41 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültigen Fassung), Art. 88a Abs. 2 IVV: Rentenrevision. Höhe des Abzuges vom Tabellenlohn. Anspruch auf ganze Rente. Beginn Rentenerhöhung. Art. 17 Abs. 1 IVG: Anspruch auf berufliche Massnahmen. Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2008, IV 2007/210). | ähig; Rente; Invalidität; Massnahmen; Quot; Anspruch; Arbeitsfähigkeit; MEDAS; Invaliditätsgrad; Gutachten; Hilfsarbeit; Gutachter; |
B 2008/154 | Verwaltungsgericht | 18.12.2008 - UrteilAufhebung einer Tempo 30-Zone im Rahmen der Staatsaufsicht über die | Strassen; Tempo; Stadt; Kinder; Recht; Voraussetzungen; Gallen; -Zone; Gemeinde; Gefahr; Verwaltung; Tempo-; Entscheid; Stadtrat; Gutachten; |
BV 2008/2 | Versicherungsgericht | 17.12.2008 - Entscheid Art. 23 BVG. Anspruch auf reglementarische Invaliditätsleistungen. Frage des Auftretens einer invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit während eines der beiden streitigen Vorsorgeverhältnisse. Prüfung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer früheren Arbeitsunfähigkeit und einer im Rahmen eines der beiden streitigen Vorsorgeverhältnisse aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2008, BV 2008/2). | Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Leistung; Vorsorge; Beklagte; Beklagten; Recht; Klägers; Reglement; Arbeitsfähigkeit; Person; |
UV 2008/100 | Versicherungsgericht | 17.12.2008 - Entscheid Der klar, ausdrücklich und unbedingt erfolgte Rückzug einer Einsprache ist nicht widerrufbar, wenn keine Willensmängel vorliegen und nicht Vertrauensschutz ausnahmsweise den Widerruf zulässt. Der Einspracheentscheid der Unfallversicherung, mit dem die Einsprache als durch Rückzug erledigt abgeschrieben wird, ist zu Recht ergangen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2008, UV 2008/100). | Einsprache; UV-act; Rückzug; Recht; Besprechung; Willensmängel; Beschwerdeführers; Verfügung; Quot; Entscheid; Zusammenfassung; Unfall; |
IV 2007/296 | Versicherungsgericht | 17.12.2008 - Entscheid Art. 16 ATSG/Art. 28 Abs. 1 lit. a IVG: War eine Mutter von vier Kindern vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber voll erwerbstätig und ist davon auszugehen, sie hätte als Gesunde weiterhin 100% gearbeitet, so ist der Invaliditätsgrad durch Einkommensvergleich nach Art. 16 ATSG zu ermitteln, selbst wenn die Doppelbelastung aus Arbeitstätigkeit und Kinderbetreuung sehr hoch war. Bei der Anordnung von beruflichen Massnahmen nach Art. 15 ff. IVG muss der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden. Massnahmen sind nur angezeigt, wenn sowohl aus objektiver als auch aus subjektiver Sicht Eingliederungsfähigkeit besteht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2008, IV 2007/296). | ähig; Arbeit; Erwerb; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Eingliederung; Gutachten; Haushalt; Invalidität; Rente; Invalide; Kinder; Quot; |
BV 2007/9 | Versicherungsgericht | 16.12.2008 - Entscheid Art. 23 BVG: Leistungsanspruch auf eine Invalidenrente der weitergehenden beruflichen Vorsorge. Bejahung des sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit während des Vorsorgeverhältnisses und der späteren Erhöhung des Invaliditätsgrades von 70 % auf 100 % (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2008, BV 2007/9). | ähig; Invalidität; Gutachten; Invalidenrente; Vorsorge; Versicherungsgericht; Entscheid; Gericht; Invaliditätsgrad; Abklärung; |
IV 2008/109 | Versicherungsgericht | 16.12.2008 - Entscheid Art. 59 ATSG. Keine Beschwerdelegitimation einer Pensionskasse zur Anfechtung der IV-Verfügung betreffend den Rentenanspruchsbeginn (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2008, IV 2008/109). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_51/2009. | Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Quot; Beschwerde; Rente; Verfügung; Recht; Entscheid; MEDAS; Invaliditätsgrad; Sicht; Arbeitsfähigkeit; |
IV 2007/380 | Versicherungsgericht | 15.12.2008 - Entscheid Art. 44 ATSG: Wenn die Begutachtungsanordnung nicht von der Namensnennung der involvierten Gutachter begleitet war, liegt zwar ein Formfehler vor, doch muss der betroffene Explorand spätestens mit dem konkreten Aufgebot zu einer Begutachtung die Bekanntgabe der Gutachternamen einfordern. Wo diese rechtzeitige Reaktion unterblieben ist und die Begutachtung trotz des Formfehlers durchgeführt wurde, kann der Explorand aus der unterlassenen rechtzeitigen Nennung der Gutachternamen nichts mehr für sich ableiten. Art. Art. 43 ATSG: Auch wenn im gegebenen Fall eine förmliche Bindungswirkung an den Rentenentscheid der UV nicht zur Debatte stehen kann (BGE vom 28. August 2007, U 148/06), so ist doch die Aussagekraft des SUVA-Dossiers im IV-Verfahren zu überprüfen und zu würdigen, wenn man es wie vorliegendenfalls schon unbedingt beiziehen muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2008, IV 2007/380). | ähig; Schmerz; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; IV-Stelle; Abklärung; ABI-Gutachten; Verfügung; Gallen; Invalidität; |
IV 2008/45 | Versicherungsgericht | 11.12.2008 - Entscheid aArt. 28 Abs. 1 und aArt. 29 Abs. 1 lit. b IVG (in der bis 31. Dezember 2007 gültigen Fassung). Mit dem Ablauf des sogenannten Wartejahres entsteht ein Rentenanspruch, auch wenn die Eingliederung noch nicht abgeschlossen oder noch gar nicht begonnen worden ist. Art. 6 ATSG. Der für die "vorläufige" Invalidenrente massgebende Invaliditätsgrad wird durch einen sich auf die Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Beruf stützenden Einkommensvergleich ermittelt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2008, IV 2008/45). | ätig; Rente; Invalidität; Haushalt; Erwerbs; Haushalts; Arbeit; Invaliditätsgrad; Eingliederung; Beruf; Anspruch; Person; |
IV 2007/292 | Versicherungsgericht | 11.12.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 2ter IVG: gemischte Methode. Die von den ABI-Gutachtern attestierte Arbeitsfähigkeit ist zumindest für den Gutachtenszeitpunkt überzeugend. Frage offen gelassen, ob sich im Verfügungszeitpunkt (gut ein halbes Jahr nach der Begutachtung) die Arbeitsfähigkeit der Versicherten im von den behandelnden Spezialärzten attestierten Ausmass verschlechtert hat. Selbst bei Annahme einer entsprechenden Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit und bei Berücksichtigung eines Leidens- und Wechselwirkungsabzugs wird mit der gemischten Methode kein rentenbegründender Invaliditätsgrad erreicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2008, IV 2007/292). | ähig; Haushalt; Erwerb; Einschränkung; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Muskelzentrum; Gesundheit; IV-act; Gallen; Muskelzentrums; |
IV 2007/323 | Versicherungsgericht | 11.12.2008 - Entscheid Art. 8 Abs. 3 ATSG, 28 Abs. 2ter IVG (in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung, heute: Art. 28a Abs. 3 IVG). Wahl der Methode zur Bemessung der Invalidität bei teilerwerbstätigen Personen, die gleichzeitig im Haushalt tätig sind. Anwendbarkeit der sogenannten gemischten Methode. Art. 16 ATSG. Restarbeitsfähigkeit wirtschaftlich nicht mehr verwertbar, weil die Anforderungen an einen adaptierten Arbeitsplatz so hoch sind, dass auch auf dem allgemeinen und ausgeglichenen Arbeitsmarkt kein solcher Arbeitsplatz existiert (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2008, IV 2007/323). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_228/2009. | ätig; Haushalt; Invalidität; Arbeit; Erwerb; Schmerz; Schmerzen; Erwerbstätigkeit; Person; Aufgabe; Arbeitsfähigkeit; Bundesgericht; |
UV 2007/117 | Versicherungsgericht | 10.12.2008 - Entscheid Art. 6, 15, 16, 18, 19 UVG: Verletzungen in Folge Tätlichkeit an Kopf und Schultern. Unfallkausalität Schulter nicht bestritten, hingegen werden die Kopfschmerzen durch Persönlichkeitsstörung ohne Krankheitswert sowie Entschädigungserwartung unterhalten, so dass ohne diese unfallfremden Elemente der status quo sine zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung eingetreten wäre (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2008, UV 2007/117). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_83/2009. | Unfall; Gutachten; Schulter; Recht; Arbeit; Rehaklinik; Bellikon; Beweis; Kopfschmerz; Kausalzusammenhang; Beschwerden; Invalidität; |
IV 2007/340 | Versicherungsgericht | 10.12.2008 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung medizinischer Berichte und eines Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2008, IV 2007/340). | Arbeit; Rente; Haushalt; Recht; Abklärung; Einschränkung; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Bericht; MEDAS; Rechtsvertreter; Zustand; |
BV 2008/10 | Versicherungsgericht | 09.12.2008 - Entscheid Art. 53b lit. c BVG, Art. 23 Abs. 1 FZG: Anspruch auf Überschussbeteiligung (freie Mittel) bei Auflösung des Anschlussvertrags. I.c. verneint, da die Vorsorgeeinrichtung ein zulässiges Ausschlusskriterium festgelegt hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2008, BV 2008/10). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_40/2009. | Überschuss; Vorsorge; Überschussverzinsung; Vorsorgeeinrichtung; Anspruch; Recht; Verwaltungsrat; Anschlussvertrag; Quot; Verwaltungsrats; |
IV 2008/33 | Versicherungsgericht | 08.12.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Prüfung der Frage, ob eine halbe Rente im Revisionsverfahren zu Recht mit der Begründung der Verbesserung des Gesundheitszustandes aufgehoben wurde. Vorliegend verneint, da eine Verbesserung nicht glaubhaft nachgewiesen werden konnte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2008; IV 2008/33). | Arbeit; Schmerzen; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Rente; Verfügung; Sachverhalt; Beurteilung; Gesundheitszustand; Invalidenrente; Revision; |
IV 2008/134 | Versicherungsgericht | 08.12.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG (Fassung bis 31. Dezember 2007). Anspruch auf | Eingliederung; Arbeit; Umschulung; Anspruch; Beruf; IV-act; Recht; Ausbildung; Invalidität; Invalide; Massnahmen; Rente; Verfügung; |
IV 2007/322 | Versicherungsgericht | 05.12.2008 - Entscheid Art. 16 ATSG. Art. 5 IVG. Art. 28 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung; heute Art. 28, Art. 28a IVG). Art. 27, 73, 87 IVV. Wahl der anwendbaren Bemessungsmethode. Einkommensvergleich statt gemischte Methode bei der Ehefrau eines Rentners ohne minderjährige Kinder (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Dezember 2008, IV 2007/322). | ähig; Arbeit; Haushalt; Invalidität; Untersuchung; Leistung; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Einschränkung; Lunge; Rente; Beurteilung; |
AVI 2008/4 | Versicherungsgericht | 04.12.2008 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG. Ablehnung einer zumutbaren Arbeit (Zwischenverdienst). Gesundheitliche und stellenbezogene Unzumutbarkeitsgründe (Arbeitszeit) nicht erstellt bzw. nicht gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Dezember 2008, AVI 2008/4). | Arbeit; Einstellung; Person; Anspruchsberechtigung; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdegegner; Maurer; Stunden; Einsprache; Arbeitszeit; |
IV 2007/307 | Versicherungsgericht | 04.12.2008 - Entscheid ATSG 16. IVG 5, 28 und 28ter(in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung). IVV 27. Invaliditätsbemessungsmethode: Ob die Einkommensvergleichsmethode oder die "gemischte Methode" Anwendung findet, kann offen gelassen werden, weil eine Tätigkeit als Hilfsarbeiterin bei voller Präsenzzeit zu 80% als zumutbar erachtet wird. Würdigung der im MEDAS-Gutachten beurteilten Arbeitsfähigkeitsschätzung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Dezember 2008, IV 2007/307). | ähig; Arbeit; Haushalt; MEDAS; Invalidität; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Einschränkung; Rente; Invaliditätsgrad; |
BV 2007/22 | Versicherungsgericht | 03.12.2008 - Entscheid Art. 23 BVG. Art. 41 BVG. Anspruch auf reglementarische Invaliditätsleistungen. Unterbrechnung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer früheren Invalidität und einer im Rahmen des streitigen Vorsorgeverhältnisses aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit. Prüfung der Verjährung von Amtes wegen, auch wenn diese lediglich vom Kläger bejaht wird, von der Beklagten jedoch nicht angesprochen wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Dezember 2008, BV 2007/22). | Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Leistung; IV-act; Vorsorge; Rente; Klägers; Versicherung; Recht; Arbeitsfähigkeit; |
UV 2007/95 | Versicherungsgericht | 03.12.2008 - Entscheid Art. 4, 29 und 43 ATSG, Art. 6 UVG : Ein Jahr nach dem Ereignis gemeldeter Unfall konkret nicht genügend glaubhaft gemacht. Selbst wenn Unfall bejaht würde, Verneinung der natürlichen Kausalität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Dezember 2008, UV 2007/95). | UV-act; Unfall; Sturz; Allianz; Beschwerden; Hausarzt; Recht; Unfallereignis; Unfallversicherung; Leistungspflicht; Gutachten; Akten; |
IV 2007/405 | Versicherungsgericht | 03.12.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 und 2 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Kein Anspruch auf Invalidenrente und Umschulung, da die gutachterlich festgestellten körperlichen Einschränkungen keine mindestens 20% bzw. 40%ige Einschränkung der Erwerbsfähigkeit ergab (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Dezember 2008, IV 2007/405). | Schlaf; Gutachten; Schlafapnoe; Arbeitsfähigkeit; Recht; Gericht; Schlafapnoesyndrom; Rente; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Gallen; |
IV 2007/271 | Versicherungsgericht | 03.12.2008 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG; Wiedererwägung; zweifellose Unrichtigkeit als Schranke für ein wiedererwägungsweises Zurückkommen auf eine formell rechtskräftige Leistungszusprechung; vorliegend keine wiedererwägungsweise Aufhebung der rentenzusprechenden Verfügung; kein Anfechtungsgegenstand bezüglich allfällige [materielle] Revisionstatbestände und somit diesbezüglich auch keine Sachurteilsvoraussetzung; das Gleiche gilt in Bezug auf berufliche Massnahmen [Arbeitsvermittlung] (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Dezember 2008, IV 2007/271). | Arbeit; Verfügung; IV-act; Rente; Invalidität; IV-Stelle; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Wiedererwägung; Verfügungen; Unrichtigkeit; |
AVI 2007/109, AVI 2008/7 | Versicherungsgericht | 02.12.2008 - Entscheid Art. 15 Abs. 1 AVIG. Die Vermittlungsfähigkeit bei Zwischenverdienst ist in dem Sinn zu relativieren, dass die Versicherten bereit und in der Lage sind, die betreffende Beschäftigung so schnell wie möglich zu Gunsten einer zumutbaren und besser entlöhnten Stelle aufzugeben. Art. 30 Abs. 1 lit. c und d AVIG. Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Rückweisung zur Bestimmung des von der Beschwerdeführerin tatsächlich gehabten Arbeitsaufwandes für die Zwischenverdiensttätigkeiten. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 2008, AVI 2007/109 und AVI 2008/7) | Arbeit; Zwischenverdienst; Einsatzprogramm; Vermittlungs; Zwischenverdiensttätigkeit; Vermittlungsfähigkeit; Anspruch; Einsprache; |