Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2012

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
138 V 161 - (8C_190/2011)13.02.2012Art. 89 Abs. 1 und Art. 121 BGG; Art. 70 Abs. 2 UVG; Beschwerdelegitimation; Legitimation zur Einreichung eines Revisionsgesuches. Bei einer Zusammenarbeit im Sinne von Art. 70 Abs. 2 UVG ist jener Versicherer zur Einreichung eines Rechtsmittels legitimiert, welcher die ursprünglich angefochtene Verfügung erlassen hat; jeder Versicherer hat sich das jeweilige Verhalten des andern anrechnen zu lassen (E. 2). Lloyd's; Versicherer; Hotel; Hotela; Leistungen; Beschwerde; Verfahren; Zusammenarbeit; Versicherung; Langfristige; Verfügung;
138 V 154 - (8C_210/2011)15.02.2012Art. 112 Abs. 1 lit. a BGG; Begründung vorinstanzlicher Entscheide. Wird das Dispositiv eines Entscheides direkt nach der mündlichen Beratung und Urteilsfällung des Gerichts den Parteien eröffnet, so braucht die Übereinstimmung zwischen Beratung und anschliessend erstellter schriftlicher Urteilsbegründung von der oberen Instanz nicht geprüft zu werden (E. 2). Nicht nur das Dispositiv, sondern auch die Begründung eines Entscheides muss indessen der Meinung der Mehrheit des Spruchkörpers entsprechen (E. 3.4). Damit dies sichergestellt ist, müssen die beteiligten Richterinnen und Richter vom Begründungsentwurf Kenntnis nehmen und Änderungsanträge stellen können. In welcher Art und Weise dies geschieht, bestimmt sich nach dem jeweils anwendbaren Prozess- und Gerichtsorganisationsrecht (E. 3.5).
Regeste b
Art. 53 Abs. 1 UVG; Zulassung von Zahnärzten im Unfallversicherungsbereich. Ein wissenschaftlicher Befähigungsausweis im Sinne von Art. 53 Abs. 1 Satz 2 UVG setzt eine Hochschulausbildung voraus, die dem schweizerischen Universitätsstandard entspricht (E. 4).
Entscheid; Begründung; Beschwerde; Gericht; Urteil; Schiedsgericht; Entscheide; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beratung; Entscheides;
138 V 186 - (9C_474/2011)17.02.2012Art. 1a Abs. 1 lit. c AHVG; Art. 1 lit. h und i sowie Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Unterstellung unter die AHV. Eine deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz, die für ein schweizerisches Missionswerk in Tansania arbeitet, ist nicht obligatorisch bei der schweizerischen AHV versichert. Mangels Wohnorts in einem Mitgliedstaat kann sie nicht gestützt auf Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Schweizer Bürgern, die im Ausland tätig sind, geltend machen (E. 3.1-3.3).
Regeste b
Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA; Gleichbehandlungsgebot betreffend soziale Vergünstigungen. Die obligatorische Unterstellung unter die AHV fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich einer "sozialen Vergünstigung", sondern berührt eine Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. c der Verordnung Nr. 1408/71 (E. 3.4).
Beschwerde; Beschwerdegegner; Verordnung; Schweiz; Beschwerdegegnerin; Recht; Soziale; Arbeit; Recht; Person; Obligatorisch; Vergünstigung;
138 V 122 - (9C_792/2011)21.02.2012Art. 69 Abs. 1bis Satz 2 IVG; Kostenrahmen im kantonalen Beschwerdeverfahren. Der Kostenrahmen von 200-1'000 Franken darf vom kantonalen Gericht nicht unterschritten werden und gilt auch, wenn der Verfahrensaufwand nur minimal war. Indessen bleibt es den Kantonen unbenommen, auf die grundsätzlich geschuldeten Gerichtskosten zu verzichten, z.B. diese ganz oder teilweise zu erlassen, sofern das kantonale Recht eine entsprechende Regelung kennt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (E. 1). Beschwerde; Gericht; Versicherungsgericht; Kostenrahmen; Verfahren; Gerichtskosten; Beschwerdeverfahren; Kantonale; Kantons; Solothurn;
138 V 140 - (8C_377/2011)28.02.2012Art. 21 Abs. 5 ATSG; Art. 16 UVG. Die Rechtsprechung gemäss BGE 133 V 1 E. 4.2.4.2, wonach Rentenleistungen bei Untersuchungshaft erst nach einer gewissen Dauer (bis zu drei Monate) derselben sistiert werden dürfen, gilt bei Taggeldleistungen der Unfallversicherung nicht (E. 4 und 5). Taggeldleistungen; Leistung; Rente; Untersuchungshaft; Validen; Renten; Person; Beschwerde; Unfallversicherung; Leistungen; Sistierung;
138 V 41 - (8C_615/2011)03.01.2012Art. 84 Abs. 2 UVG; Art. 86 ff. VUV; Übergangsentschädigung. Der Anspruch auf Übergangsentschädigung setzt eine durch die Nichteignungsverfügung verursachte Lohneinbusse von mindestens 10 % voraus (E. 4). Übergangsentschädigung; Erheblich; Rente; Beschwerde; Arbeit; Anspruch; Erheblichkeit; Lohneinbusse; Urteil; Erhebliche; Renten;
138 V 176 - (9C_460/2011)12.03.2012Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 13 Abs. 1 und Art. 49 BVG; Art. 62a BVV 2; Ablösung einer reglementarischen Invalidenrente durch eine Altersrente; Pensionsalter. Im Bereich der erweiterten (überobligatorischen) Vorsorge sind die Vorsorgeeinrichtungen frei - soweit die vom BVG festgelegten Minimalanforderungen eingehalten werden - den Anspruch auf eine reglementarische Invalidenrente auf ein gegenüber dem ordentlichen Rentenalter tieferes Alter zu beschränken (E. 8). Es verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, wenn einer Versicherten die Ausrichtung der reglementarischen Invalidenrente, deren Ende mit 62 Jahren vorgesehen ist, nicht bis zum 64. Altersjahr verlängert wird (E. 8.3). Art. 62a BVV 2 ist nur anwendbar, wenn es darum geht, die Leistungen zu definieren, die auf Grund der Minimalerfordernisse gemäss BVG geschuldet sind (E. 9). Prévoyance; Invalidité; Rente; Consid; Trait; Prestations; Règle; Institution; Vieillesse; Droit; Règlement; Disposition;
138 V 169 - (9C_614/2011)15.03.2012Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 ELG; Art. 14a Abs. 2 ELV; Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB; Berücksichtigung eines in natura geleisteten Kindesunterhalts (Betreuung) in der EL-Berechnung des nicht sorgeberechtigten Konkubinatspartners. Einnahmen und Ausgaben gemeinsamer Kinder eines Konkubinatspaars werden beim rentenberechtigten Elternteil berücksichtigt (E. 2.2; vgl. BGE 137 V 434). Im Hinblick auf die Naturalunterhaltsleistung des EL-ansprechenden Kindsvaters wird diesem eine hypothetische Entschädigung der vollerwerbstätigen Mutter (im Umfang des durch eine EL-Schattenrechnung zu ermittelnden Einnahmenüberschusses) angerechnet. Die hypothetische Entschädigung tritt in der EL-Berechnung an die Stelle eines anrechenbaren Mindesteinkommens gemäss Art. 14a Abs. 2 ELV (E. 3). Einnahme; Beschwerde; Unterhalt; Ergänzungsleistung; Kindes; Einnahmen; Beschwerdegegner; Kinder; Berechnung; Mutter; Betreuung; Ausgaben;
138 V 197 - (9C_533/2011)15.03.2012Art. 17a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Unterstellung unter die AHV. Wird eine in der Schweiz wohnhafte französische Staatsangehörige, die eine Altersrente der französischen Sécurité sociale (staatliches Basissystem) und Renten aus der französischen obligatorischen beruflichen Zusatzvorsorge bezieht, nicht von der Unterstellung unter die schweizerische AHV befreit, so verletzt dies Art. 17a der Verordnung Nr. 1408/71 nicht (E. 2-5). Membre; Législation; D'une; Assurance; Règlement; Rente; Pension; Personne; Vieillesse; Réside; Autre; Activité; Vivant; L'art; Social;
138 V 206 - (9C_658/2011)12.04.2012Art. 4 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (gültig gewesen bis 31. März 2012). Die den deutschen Sozialhilfebezügern gestützt auf das zwölfte Buch des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB XII, §§ 47-52) gewährten Leistungen bei Krankheit enthalten sowohl Elemente der Sozialhilfe als auch der sozialen Sicherheit. Die Rechtsprechung des EuGH zur Qualifizierung solcher Mischleistungen berücksichtigt zum einen die Folgen, welche die Zuordnung einer Leistung nach sich zieht. Zum andern neigt der EuGH dazu, den materiellen Charakter der Leistung heranzuziehen. In Würdigung aller Umstände überwiegt die Nähe zu den Leistungen der sozialen Sicherheit gegenüber den sozialhilferechtlichen Elementen (namentlich besteht leistungsrechtliche Gleichheit mit den in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten), so dass sie als Leistungen bei Krankheit aufzufassen sind. Gemäss Art. 28 Abs. 1 Verordnung Nr. 1408/71 besteht bei entsprechendem Leistungsanspruch in Deutschland somit kein Anspruch auf Aufnahme in die obligatorische schweizerische Krankenpflegeversicherung (E. 2-4). Leistung; Leistungen; Sozialhilfe; Verordnung; Sicherheit; Soziale; Sozialen; Recht; Gesetzlich; Krankenversicherung; Krankheit; Beschwerde;
138 V 218 - (9C_951/2011)26.04.2012Art. 25 Abs. 1 zweiter Satz ATSG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 46 ATSG; Erlass der Rückerstattung unrechtmässig bezogener Witwerrenten: guter Glaube oder zumindest grobfahrlässige Verletzung der Meldepflicht hinsichtlich Wiederverheiratung? Umkehr der Beweislast wegen Verletzung der Aktenführungspflicht durch die Ausgleichskasse? Die in casu festgestellten geringfügigen Unzulänglichkeiten bei der elektronischen Verwaltung des Aktendossiers rechtfertigen keineswegs die vorinstanzliche Annahme, wonach die Ausgleichskasse der ihr obliegenden Aktenführungspflicht nicht ordnungsgemäss und vollständig nachgekommen sei und deshalb mit Bezug auf die in den Unterlagen fehlende Anzeige der Wiederverheiratung eine Umkehr der Beweislast eintrete (E. 4-9).
Regeste b
Art. 25 Abs. 1 zweiter Satz ATSG; Art. 70bis AHVV; Erlassvoraussetzung des guten Glaubens in casu selbst bei Erfüllung der Meldepflicht betreffend Zivilstandsänderung zu verneinen. Man kann als wiederum Verheirateter nicht gutgläubig über Jahre hinweg weiterhin eine Witwerrente beziehen, ohne bei der Ausgleichskasse je nachgefragt zu haben, ob die Anzeige der neuerlichen Eheschliessung eingegangen und die Weiterausrichtung der Rente tatsächlich rechtens sei. Für jedermann ist nämlich einsichtig, dass der neue Zivilstand den alten ersetzt, an welchen der Bezug der Witwerrente, allein schon dem Namen nach, gebunden war (E. 10).
Akten; Beweis; Beschwerde; Ausgleichskasse; Beschwerdegegner; Aktenführung; Rente; Glaube; Witwerrente; Renten; Beweislast; Meldepflicht;
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