Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2011

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
138 V 50 - (8C_311/2011)12.12.2011Art. 9a Abs. 2 AVIG; Die Rahmenfrist für die Beitragszeit von Versicherten, die den Wechsel zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Bezug von Taggeldern vollzogen haben, wird um die Dauer der selbstständigen Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch um zwei Jahre verlängert. Soweit Rz. B59 des Kreisschreibens des SECO über die Arbeitslosenentschädigung vorsieht, dass eine Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit die Dauer der während der ordentlichen Rahmenfrist für die Beitragszeit ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht übersteigen darf, stellt sie eine zusätzliche, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingung an die Berücksichtigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit für die Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit auf. In diesem Ausmass weicht ihr Inhalt von den durch die Norm, die sie konkretisieren soll, gesetzten Grenzen ab. Dem gesetzlichen Text entsprechend darf die Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit die Dauer der während der ordentlichen Dauer der Rahmenfrist für die Beitragszeit ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit übersteigen (E. 4). Pendant; Activité; Délai-cadre; Indépendante; Cotisation; Assuré; Chômage; L'activité; L'assuré; Période; Droit; Assurance;
137 V 434 - (9C_556/2011)15.12.2011Art. 9 Abs. 2 ELG; Art. 7 Abs. 1 lit. a ELV; Abs. 1 und 2 Schlussbestimmung ELV vom 28. September 2007; Berechnung der Ergänzungsleistung für Kinder geschiedener Ehegatten, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Leben die geschiedenen Ehegatten mit den Kindern wieder in häuslicher Gemeinschaft, ist deren Ergänzungsleistung nicht mehr zusammen mit dem Elternteil zu berechnen, dessen Zusatzrente infolge der 5. IV-Revision aufgehoben wurde, sondern mit dem rentenberechtigten Elternteil (E. 4). Ergänzung; Ergänzungsleistung; Kinder; Eltern; Geschieden; Ergänzungsleistungen; Elternteil; Beschwerde; Geschiedenen; Anspruch;
138 V 106 - (8C_312/2010)15.12.2011Art. 82 ff., 90, 93 und 107 BGG; Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Erhebt eine im kantonalen (End-)Entscheid teilweise unterlegene Partei innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist nicht selbst Beschwerde beim Bundesgericht, ist es ihr angesichts der im BGG nicht vorgesehenen Anschlussbeschwerde verwehrt, im Rahmen der Vernehmlassung zur fristgerecht erhobenen Beschwerde der Gegenpartei jene Anträge zu erneuern, bezüglich welcher sie vorinstanzlich unterlegen ist (E. 2.1). Anders verhält es sich indessen in Bezug auf einen nach Art. 93 BGG anfechtbaren kantonalen Rückweisungsentscheid, welcher beiden Parteien teilweise Recht gibt und anschliessend nur von einer Partei fristgerecht angefochten wird (E. 2.2 und 2.3).
Regeste b
Art. 15 UVG; Art. 22 Abs. 4 UVV; Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente eines Temporärarbeitnehmers. Bestimmung des versicherten Verdienstes zur Bemessung der Rente (E. 5). Die vorgesehene Dauer der befristeten Beschäftigung, auf welche gemäss Art. 22 Abs. 4 Satz 3 UVV die Umrechnung des erzielten Verdienstes nach Art. 22 Abs. 4 Satz 2 UVV zu beschränken ist, muss bei Temporärarbeitnehmern nicht mit der Dauer des befristeten Arbeitsvertrages bei einem Einsatzbetrieb übereinstimmen (E. 7.1 und 7.2). Grundsätze, wie die vorgesehene Dauer der Beschäftigung im Sinne der genannten Norm im Einzelfall bestimmt werden kann (E. 7.3).
Arbeit; Befristet; Befristete; Beschwerde; Beschäftigung; Unfall; Verhält; Person; Befristeten; Verdienst; Arbeitsverhältnis; Recht;
138 V 63 - (8C_195/2011)15.12.2011Art. 7b Abs. 2 lit. c IVG; Sanktion bei unrechtmässigem Leistungsbezug. Art. 7b Abs. 2 lit. c IVG statuiert keinen selbstständigen Grund, um auf eine rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Eine solche muss vielmehr zunächst unter Berufung auf einen Rückkommenstitel (Wiedererwägung, Revision) aufgehoben werden, ehe sich allenfalls die Frage einer Sanktionierung der fehlbaren versicherten Person stellt (E. 4.3). Rente; IV-Stelle; Person; Revision; Verfügung; Sanktion; Beschwerde; Leistungen; Invalidenversicherung; Verfügungen; Rechtskräftige;
138 V 74 - (9C_131/2011)19.12.2011Art. 32 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Art. 25 Abs. 2 zweiter Satz ATSG; Unschuldsvermutung, "in dubio pro reo"; Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialversicherungsleistungen, längere strafrechtliche Verjährungsfrist. Die verfassungsmässigen Anforderungen an die Beweiswürdigung im Strafprozess gelten auch im sozialversicherungsgerichtlichen Rückerstattungsverfahren, wenn es um die vorfrageweise vorzunehmende Prüfung geht, ob sich der Rückforderungsanspruch aus einer strafbaren Handlung herleite, für welche das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist als diejenigen von Art. 25 Abs. 2 erster Satz ATSG vorsieht (E. 7).
Regeste b
Art. 16 Abs. 1 aELG (in der bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung); Art. 18 Abs. 1 und 2 StGB (in der bis Ende 2006 geltenden Fassung); Erwirken von Ergänzungsleistungen durch unwahre oder unvollständige Angaben; Eventualvorsatz. In casu ist mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen, dass sich der Versicherte der Unvollständigkeit der Angaben im EL-Antragsformular bewusst war. Indem er dennoch seine Unterschrift daruntersetzte, nahm er zumindest in Kauf, dass ihm Ergänzungsleistungen ausgerichtet würden, welche ihm nicht zustanden (E. 5-8).
Recht; Beschwerde; Rechtlich; Rechtliche; Beschwerdeführer; Ergänzungsleistungen; Leistung; Sozialbeiträge; Pensionskasse;
138 V 9 19.12.2011Art. 11 Abs. 1 lit. b ELG; Art. 12 Abs. 1 ELV; Mietwert der selbstbewohnten Liegenschaft als anrechenbare Einnahme. EL-rechtlich als Einkommen anzurechnen ist nicht der gekürzte steuerliche Mietwert einer selbstbewohnten Liegenschaft, sondern der nach Massgabe des kantonalen Steuerrechts (subsidiär: nach DBG) ermittelte ungekürzte Mietwert (E. 2.2, 3 und 4). Der Verweis in Art. 12 Abs. 1 ELV umfasst nur die steuerrechtlichen Grundsätze, nicht aber die - teilweise erheblich differierenden - kantonalen Regelungen bezüglich der prozentualen Besteuerung (E. 4). Liegenschaft; Mietwert; Kanton; Ergänzungsleistungen; Beschwerde; Selbstbewohnte; Steuerrechtlich; Eigenmietwert; Steuerrechtliche;
138 V 17 - (9C_495/2011)23.12.2011Art. 10 Abs. 3 lit. b ELG; Art. 12 ELV; Begrenzung des Abzugs von Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen. Die Schranke des Bruttoertrages der Liegenschaft gilt für die Gebäudeunterhaltskosten und die Hypothekarzinsen zusammen (E. 4.2.1). Bei Personen, die in ihrer eigenen Wohnung oder in ihrem Haus leben, entspricht der den Abzug von Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen begrenzende Bruttoertrag der Liegenschaft dem Mietwert der Liegenschaft vor einer allfälligen prozentualen Kürzung wegen Selbstnutzung nach der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer im Wohnsitzkanton oder allenfalls nach derjenigen über die direkte Bundessteuer (E. 4.2.3).
Liegenschaft; Hypothekarzinse; Hypothekarzinsen; Gebäudeunterhaltskosten; Bruttoertrag; Ergänzungsleistung; Abzug; Mietwert;
137 V 90 - (8C_238/2010)07.04.2011Art. 3 Abs. 2 UVG; Unfall in der Nachdeckungsfrist. Erleidet eine versicherte Person in der 30-tägigen Nachdeckungsfrist einen Unfall, so ist sie für dessen Folgen auch dann versichert, wenn sie vor dem Unfall bereits eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hatte (E. 5). Versicherung; Unfall; Selbstständige; Person; Erwerbstätigkeit; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeit; Obligatorisch; Zeitpunkt;
137 V 13 - (9C_65/2010)17.01.2011Art. 8 Abs. 2 und Art. 21 Abs. 2 und 4 IVG; Art. 14 IVV; Art. 2 Abs. 1 HVI; Ziff. 1.03 HVI-Anhang; Kostenvergütung für definitive Brust-Exoprothesen als Hilfsmittel der Invalidenversicherung. Nach dem vom Wortlaut abweichenden Rechtssinn von Ziff. 1.03 HVI-Anhang erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Verordnungsbestimmung auch auf die Prothesenversorgung nach einer brusterhaltenden Tumorentfernung. Sämtliche versicherten Frauen, die organisch bedingt (Poland-Syndrom, Agenesie der Mamma) oder nach einer Krebsoperation (welcher Art auch immer) ein augenfälliges Brustvolumendefizit aufweisen, können gegenüber der Invalidenversicherung Brust-Exoprothesen in Form definitiver Voll- oder Teilprothesen beanspruchen (E. 5). Brust; Hilfsmittel; Mamma; Brusterhaltend; Brust-Exoprothese; Invalidenversicherung; Beschwerde; HVI-Anhang; Verordnung; IV-Stelle;
137 V 43 - (9C_733/2010)19.01.2011Art. 56 KVG; Wirtschaftlichkeit der Behandlung. Die Rechtsprechung gemäss BGE 130 V 377 ist dahingehend zu ändern, dass von der Rückerstattungspflicht nach Art. 56 Abs. 2 KVG nur die direkten Kosten des Arztes (einschliesslich der von ihm abgegebenen Medikamente) erfasst werden (E. 2.5.1-2.5.5). Der Ausschluss der veranlassten Kosten von der Rückerstattung ändert nichts daran, dass die Frage, ob das Wirtschaftlichkeitserfordernis erfüllt ist, aufgrund einer Gesamtbetrachtung im Sinne der mit BGE 133 V 37 begründeten Rechtsprechung zu beantworten ist und ein hoher Anteil an selber erbrachten statt ausgelagerten Leistungen zumindest im Sinne einer Praxisbesonderheit zu berücksichtigen ist (E. 2.5.6). Leistung; Wirtschaftlichkeit; Veranlasste; Recht; Veranlassten; Leistungen; Rückerstattung; Rechtsprechung; Beschwerde; Überarztung;
137 V 51 - (9C_398/2010)08.02.2011Art. 85 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 52 Abs. 1 AHVG; Zulässigkeit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten betreffend die Haftung des Arbeitgebers für den durch Missachtung von Vorschriften der Alters- und Hinterlassenenversicherung entstandenen Schaden. Die Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid über die Arbeitgeberhaftung gemäss Art. 52 Abs. 1 AHVG ist nur zulässig, wenn eine Streitwertgrenze von Fr. 30'000.- erreicht ist (oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt; E. 4). Responsabilité; Droit; Fédéral; Public; Recours; Caisse; Canton; Décision; D'une; Social; Matière; Tribunal; étatique; Fédérale;
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