Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2008

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
135 V 39 - (9C_312/2008)24.11.2008Art. 61 KVG; Art. 89 ff. KVV; Beschwerdeverfahren bei Streitigkeit betreffend einen im Einzelfall in Anwendung eines Prämientarifs der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ergangenen Entscheid. Die Genehmigung der Prämientarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch das Bundesamt für Gesundheit begründet die Vermutung, dass die betreffenden Tarife angemessen sind. Der Versicherte kann diese Vermutung nur durch strikten Beweis des Gegenteils widerlegen (E. 6.2). Angesichts der gebotenen richterlichen Zurückhaltung bei der konkreten Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Tarifklausel darf dieser die Gültigkeit im Einzelfall nur bei schwerer Regelwidrigkeit, welche eine erhebliche Korrektur der Prämienhöhe nach sich zieht, versagt werden (E. 4.4 und 6.3). Assurance; Prime; L'assurance; Primes; Assureur; Mutuel; Social; Sociale; Droit; Assuré; L'OFSP; Assureurs; Canton; D'une; Cours;
135 V 50 - (8C_695/2008)03.12.2008Art. 47 Abs. 1 MVG; Umwandlung einer Invaliden- in eine Altersrente; massgebender Jahresverdienst. Die Altersrente der Militärversicherung ist auch dann auf lediglich der Hälfte des Jahresverdienstes, welcher der vorhergehenden Invalidenrente der Militärversicherung zugrunde liegt, auszurichten, wenn die Invalidenrente infolge nur teilweiser Haftung der Militärversicherung gekürzt worden ist (E. 5). Invalide; Invalidenrente; Militärversicherung; Altersrente; Rente; Gekürzt; Jahresverdienst; Renten; Kürzung; Jahresverdienstes;
135 V 58 - (9C_560/2008)12.12.2008Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 2 IVG; Präzisierung der Rechtsprechung bei Vorliegen eines unterdurchschnittlichen Valideneinkommens (speziell zum Hinweis in BGE 134 V 322 E. 6.2 S. 329 zum Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung). Ist ein durchschnittliches Invalideneinkommen realistischerweise erzielbar bzw. zumutbar, so ist ein aus wirtschaftlichen Gründen unterdurchschnittliches Valideneinkommen nicht auf ein durchschnittliches aufzurechnen. Darin liegt keine Ungleichbehandlung der Schlechtverdienenden (E. 3.4.1- 3.4.6 [insbes. E. 3.4.4]).
Einkommen; Valideneinkommen; Invalide; Erzielt; Invalid; Invalideneinkommen; Urteil; Wirtschaftlich; Durchschnittliches; Invalidität;
135 V 80 - (9C_550/2008)12.12.2008Art. 20a Abs. 1 und 2 BVG; Art. 15 Abs. 1 lit. b FZV; Art. 26 Abs. 1 FZG; Anwendbarkeit der Begünstigungsregelung nach BVG auf Freizügigkeitsleistungen. Die Begünstigungsregelungen bei Hinterlassenenleistungen der Vorsorgeeinrichtungen nach Art. 20a BVG und bei Freizügigkeitsleistungen nach Art. 15 FZV betreffen unterschiedliche Sachverhalte. Der in Art. 20a Abs. 2 BVG vorgesehene Ausschluss von Hinterlassenenleistungen bei Bezug einer Witwer- oder Witwenrente ist nicht auch auf Freizügigkeitsleistungen anzuwenden (E. 3.4). Vorsorge; Freizügigkeit; Beschwerde; Regelung; Person; Begünstigung; Hinterlassenen; Hinterlassenenleistungen; Personen;
135 V 94 - (8C_449/2008)16.12.2008Art. 59 AsylG; Art. 24 Ziff. 1 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Art. 1 Abs. 5 des bernischen Gesetzes vom 5. März 1961 über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; kantonale Familienzulagen. Ein vorläufig aufgenommener Flüchtling hat gestützt auf Art. 59 AsylG i.V.m. Art. 24 Ziff. 1 der Flüchtlingskonvention mit der Anerkennung als Flüchtling Anspruch auf Familienzulagen wie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht; massgebender Zeitpunkt ist dabei die Anerkennung als (vorläufig aufgenommener) Flüchtling durch die Behörden (E. 3 und 4). Flüchtling; Beschwerde; Recht; Kinderzulagen; Schweiz; Anspruch; Ausgleichskasse; Flüchtlinge; Person; Schweizer; Kantonale;
135 V 29 - (9C_517/2008)19.12.2008Art. 24 BVV 2; Überentschädigung. Die AHV-Altersrente ist nicht in die Überversicherungsberechnung nach dieser Verordnungsbestimmung mit einzubeziehen (Änderung der Rechtsprechung gemäss den Urteilen B 14/01 vom 4. September 2001 und B 91/06 vom 29. Juni 2007; E. 4).
Alter; Vorsorge; Überentschädigung; Altersrente; Berufliche; Beruflichen; Unfall; AHV-Altersrente; Verordnung; Fassung; Vorsorge; Rente;
135 V 33 - (9C_711/2007)19.12.2008Art. 34a BVG und Art. 24 BVV 2; Kürzung der lebenslänglichen Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge wegen Überentschädigung bei Erreichen des Pensionierungsalters; Grundsatz der Kongruenz. Die nach dem Erreichen des Pensionierungsalters auszurichtende lebenslängliche Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge kann in den Schranken des Art. 24 BVV 2 gekürzt werden (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Die AHV-Altersrente ist nicht in die Überversicherungsberechnung einzubeziehen (Änderung der Rechtsprechung; E. 5.4).
Rente; Prestation; Prestations; Invalidité; Assurance; Vieillesse; D'invalidité; Consid; Compte; Vorsorge; Surindemnisation; Arrêt;
135 V 74 - (9C_473/2008)19.12.2008Art. 52 Abs. 3 und 4 AHVG; Art. 60 und 135 ff. OR; Unterbrechung der Verjährung des Schadenersatzanspruchs. Der Schadenersatzanspruch nach Art. 52 Abs. 1 AHVG kann auch während des Einspracheverfahrens oder verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens verjähren (E. 4.2.2). Schaden; Schadenersatz; Verjährung; Ausgleichskasse; Recht; Beschwerde; Einsprache; Handlung; Rechtlich; Verjährungsfrist; Bundes;
134 V 170 12.03.2008Art. 4 Abs. 4 BVG; Vorbezug und Barauszahlung des in der freiwilligen beruflichen Vorsorge angesparten Alterskapitals. Entgegen dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 4 BVG sind im Rahmen der freiwilligen Versicherung der Vorbezug und die Barauszahlung von Beiträgen sowie Einlagen in die Vorsorgeeinrichtung in klar bestimmten Schranken, namentlich für Betriebsinvestitionen, zulässig, wie eine Auslegung der Bestimmung insbesondere aufgrund der Gesetzesmaterialien und der Systematik ergibt (E. 4). Vorsorge; Berufliche; Erwerben; Selbstständigerwerbende; Beruflichen; Vorsorgeeinrichtung; Barauszahlung; Investition; Investitionen;
134 V 53 - (8C_274/2007)08.01.2008Art. 89 Abs. 1 lit. c, Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG; Art. 62 Abs. 1bis ATSG und Art. 38 ELV; Prozessführungsbefugnis eines kantonalen Durchführungsorgans auf dem Gebiete der Ergänzungsleistungen. Das Amt für betagte Personen des Kantons Genf (OCPA) ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiete der bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen berechtigt (E. 2.2 und 3). Kein solches Beschwerderecht besteht im Bereiche der kantonalrechtlichen Ergänzungsleistungen (E. 2.3).
Regeste b
Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG; Art. 105 Abs. 1 BGG; anrechenbares Einkommen eines Versicherten, dessen Ehefrau keine Erwerbstätigkeit ausübt; Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz. Anwendbare Kriterien bei der Beurteilung einer zumutbaren Erwerbstätigkeit der Ehefrau eines EL-Ansprechers und bei der allfälligen Festlegung des anrechenbaren Erwerbseinkommens (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.1).
Droit; Fédéral; Canton; Cours; Recours; Cantonal; Consid; Prestation; Prestations; Décision; épouse; Fédérale; Complémentaire;
134 V 83 09.01.2008Art. 25 Abs. 2 lit. a Ziff. 1, Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 52 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 und Ziff. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG; Analysenliste (AL; Anhang 3 der KLV); Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL; Anhang 2 der KLV); Spezialitätenliste; Kostenübernahme des Produkts "New Fill" durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung? Angesichts des positiven und abschliessenden Charakters der AL, der MiGeL und der Spezialitätenliste stellt das Produkt "New Fill" - unabhängig von seiner Qualifikation als Arzneimittel oder Medizinprodukt im Sinne des HMG (Art. 4 Abs. 1 lit. a und b) - keine gesetzliche Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zur Behandlung der Lipodystrophie dar, an welcher ein versicherter AIDS-Patient erkrankt ist (E. 3.2 und 4). Prestation; Liste; Produit; LAMal; Charge; Maladie; Prestations; Moyen; Consid; Obligatoire; Fill; Appareil; L'assurance; Prise;
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