Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1996

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
122 V 316 15.07.1996Art. 25 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 und 3 BVV 2: anrechenbare Einkünfte bei der Berechnung der Überentschädigung. Im Falle einer Änderung des bisherigen Rechts auf dem Gebiete der Überentschädigung finden grundsätzlich die neuen Bestimmungen Anwendung. Die im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs gültigen Regeln sind nicht weiterhin unveränderlich gültig. Im vorliegenden Fall Anwendung der mit Novelle vom 28. Oktober 1992 (in Kraft seit 1. Januar 1993) eingeführten Änderungen der BVV 2: Die Zusatzrente für die Ehefrau und die Kinderrenten sind voll anzurechnen.
Rente; Invalidité; Assuré; L'assurance; Prestations; Droit; Surindemnisation; Fondation; Vigueur; Janvier; Même; Calcul; Règle;
122 V 372 11.09.1996Art. 102 Abs. 1 und 2 AVIG: Beschwerdeberechtigung der Arbeitslosenkassen. Die Arbeitslosenkassen sind nicht berechtigt, gegen Verfügungen der Amtsstellen im kantonalen Verfahren Beschwerde zu führen. Beschwerde; Arbeit; Arbeitslosenkasse; Verfügung; Amtsstelle; Kassen; Arbeitslosenkassen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entscheid;
122 V 418 19.08.1996Art. 18 UVG, Art. 28 Abs. 4 UVV. - Erfolgt die Aufgabe der Erwerbstätigkeit vor allem aus Gründen des realen Arbeitsmarktes und insofern folglich nur mittelbar aufgrund des Alters, besteht für die Annahme der ersten Tatbestandsvariante von Art. 28 Abs. 4 UVV kein Raum. - Die Anwendung von Art. 28 Abs. 4 UVV ist auch bei Versicherten im "vorgerückten Alter" erst dann zu erwägen und durch entsprechende Abklärungen zu ergründen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der physiologischen Altersgebrechlichkeit verglichen mit den anderen invalidisierenden Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt. - Gemäss Art. 28 Abs. 4 UVV ist sowohl bezüglich des Validen- als auch des Invalideneinkommens von den Verhältnissen eines Versicherten mittleren Alters auszugehen.
Alter; Invalidität; Arbeit; Unfall; Beschwerdegegner; Invaliditätsbemessung; Vorgerückte; Recht; Invaliditätsgrad; Mittlere; Hinweis;
122 V 362 19.08.1996Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst. Der versicherte Verdienst umfasst Gratifikationen ohne Rücksicht auf ihre Klagbarkeit, weshalb sich Rz. 140 des Kreisschreibens des BIGA über die Arbeitslosenentschädigung (KS-ALE; in der ab 1. Januar 1992 gültigen Fassung) insofern als rechtswidrig erweist.
Gratifikation; Verdienst; Arbeit; Recht; Gratifikationen; Zulagen; Wortlaut; Vertraglich; Arbeitgeber; Rechtsanspruch; Anwendbaren;
122 V 343 19.08.1996Art. 20 Abs. 2 UVG, Art. 33 Abs. 1 lit. b und Art. 34 UVV. Rechtmässigkeit der in der Verordnung vorgesehenen Anpassung der Komplementärrente an die zufolge geänderten Invaliditätsgrades revidierte Rente der Unfall- oder der Invalidenversicherung bejaht. Indes hat die Neufestsetzung der Komplementärrente aufgrund derselben Berechnungsgrundlagen zu erfolgen, wie sie beim erstmaligen Zusammentreffen der UVG-Rente mit derjenigen der IV bestanden haben. Rente; Komplementärrente; Invaliditätsgrad; Invaliditätsgrade; Invaliditätsgrades; Invalidenversicherung; Renten; Unfall; Berechnung;
122 V 335 19.08.1996Art. 18 UVG. Die Annahme eines Invaliditätsgrades von weniger als 10% schliesst die Zusprechung einer Dauerrente nicht von vornherein aus (Änderung der Rechtsprechung). Frage offengelassen, ob statt der bisherigen Grenze von 10% eine neue von 5% einzuführen ist.
Unfall; Invalidität; Unfallversicherung; Obligatorischen; Recht; Invaliditätsgrad; Bereich; Praxis; Militärversicherung; Hinweis;
122 V 265 19.08.1996Art. 15 Abs. 1, Art. 59 ff. AVIG. Vermittlungsfähigkeit eines Versicherten, der während der Arbeitslosigkeit einen Kurs besucht, ohne dass die Bedingungen von Art. 59 ff. AVIG gegeben sind.
Arbeit; Vermittlung; Vermittlungsfähigkeit; Objektive; Vermittlungsbereitschaft; Arbeitslosigkeit; Abzubrechen; Müsse; Besucht; Kriterien;
122 V 206 07.08.1996Art. 4, Art. 19 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 lit. a und c, Art. 19 Abs. 3 IVG, Art. 8 Abs. 1 lit. a und c, Art. 8 Abs. 2 IVV. Es besteht kein Anspruch auf Ausrichtung von Schulgeld, wenn "bildungsfähige Minderjährige" (ab 1. Januar 1996 "bildungsfähige Versicherte, die das 20. Altersjahr noch nicht vollendet haben") im Rahmen der öffentlichen Volksschule Sonderschulunterricht im iv-rechtlichen Sinne erhalten. Massnahmen; Sonderschulunterricht; Pädagogisch-therapeutische; Volksschule; Beiträge; Unterricht; Voraussetzung; Urteil; Sonderschulung;
122 V 270 17.07.1996Art. 31 Abs. 3 lit. c, Art. 95 Abs. 1 und 4 AVIG: Rückforderung der dem mitarbeitenden Verwaltungsratsmitglied einer AG zu Unrecht ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung; Verwirkung. - Zurückkommen auf die rechtskräftige Leistungszusprechung im Rahmen der Wiedererwägung. - Die einjährige relative Verwirkungsfrist des Art. 95 Abs. 4 AVIG beginnt in jenem Zeitpunkt zu laufen, in welchem die Arbeitslosenkasse zumutbarerweise Kenntnis vom rückforderungsbegründenden Sachverhalt haben konnte. Aufgrund der Publizitätswirkung des Handelsregisters, aus welchem die Verwaltungsratsstellung ersichtlich ist, muss sich die Arbeitslosenkasse die den Entschädigungsanspruch ausschliessende Mitgliedschaft des Arbeitnehmers im Verwaltungsrat von Anfang an entgegenhalten lassen. Eines zweiten Anlasses für den Beginn der Frist im Sinne von BGE 110 V 306 f. Erw. 2b bedarf es nicht.
Verwaltung; Arbeit; Kurzarbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Rückforderung; Verwaltungsrat; Leistung; Recht; Zumutbare; Handelsregister;
122 V 291 12.09.1996Art. 22 Abs. 1, 2 und 3, Art. 23 Abs. 1 und 4, Art. 23bis Abs. 2 AHVV: Bindungswirkung der Steuermeldung hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes eines beitragspflichtigen Einkommens. An der Rechtsprechung gemäss AHI 1993 S. 240 Erw. 2c, wonach den Steuermeldungen bezüglich des Realisierungszeitpunktes eines beitragspflichtigen Einkommens, namentlich im Rahmen der Erhebung eines Sonderbeitrages nach Art. 23bis AHVV, keine Bindungswirkung zukommt, kann nicht festgehalten werden.
Steuer; Realisierung; Steuermeldung; Realisierungszeitpunkt; Einkommen; Einkommens; Bindung; Realisierungszeitpunktes; Ausgleichskasse;
122 V 278 12.07.1996Art. 135, Art. 159 Abs. 1 und 2 OG, Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG, Art. 69 IVG. Obsiegt ein durch den Schweizerischen Invaliden-Verband vertretener Beschwerdeführer, hat er Anspruch auf Parteientschädigung (Änderung der Rechtsprechung).
Partei; Rechtsschutz; Obsiegende; Vertreten; Rechtsschutzversicherung; Obsiegenden; Partei; Parteientschädigung; Praxis; Unentgeltliche;
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