Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1993

Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
119 IV 284 22.09.1993Art. 148 Abs. 1 StGB; Art. 277 BStP; Anforderungen an die Begründung der Arglist bei Serienbetrügen. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist muss auch bei Serienbetrügen für jeden Einzelfall überprüfbar sein. Bei Fällen, die in tatsächlicher Hinsicht gleichgelagert sind und sich bezüglich Opfergesichtspunkten nicht wesentlich unterscheiden, genügt es, wenn der Richter die Arglist zunächst in allgemeiner Weise prüft und sich bei der Beurteilung der einzelnen Taten mit dem Merkmal nur in den Fällen besonders auseinandersetzt, die deutlich vom üblichen Handlungsmuster abweichen. Für die übrigen Fälle kann er auf die allgemeinen Erwägungen verweisen (E. 5a). Fälle; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arglist; Vorinstanz; Prüft; Fällen; Angefochtene; Erwägungen; Urteil; Opfer; Begründung;
119 IV 113 17.08.1993Art. 5, 6, 348 StGB. Verbrechen und Vergehen von Schweizern gegen Schweizer im Ausland; Bestimmung des Gerichtsstandes. 1. Ist aufgrund von Art. 5 und 6 StGB materiell schweizerisches Strafrecht anwendbar, so gelten die Bestimmungen des IRSG über die stellvertretende Strafverfolgung nicht; ein förmliches Übernahmebegehren des ausländischen Tatortstaates bildet in diesem Fall nicht Voraussetzung der schweizerischen Gerichtsbarkeit (E. 1). 2. Sind sowohl die Voraussetzungen von Art. 5 als auch jene von Art. 6 StGB erfüllt, so ergibt sich die schweizerische Gerichtsbarkeit gestützt auf Art. 6 in Verbindung mit Art. 5 StGB (E. 2). 3. Massgebend für die Bestimmung des Wohnortes im Sinne von Art. 348 StGB ist grundsätzlich jener im Zeitpunkt der Übermittlung des ausländischen Übernahmeersuchens durch das Bundesamt für Polizeiwesen an eine kantonale Behörde (E. 3a). Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn der Ehemann der Beschuldigten ohne deren Mitwirkung nach Anhebung der ausländischen Strafverfolgung den bisherigen Familien-Wohnort verlegt hat und nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass auch die Beschuldigte allenfalls wieder an diesem Ort mit ihrer Familie zusammen wohnen wird (E. 3d). Beschuldigte; Schweiz; Kanton; Kantons; Wohnort; Schweizerischen; Verfolgung; Behörde; Gerichtsstand; Ausland; Beschuldigten; Schweizer;
119 IV 129 18.08.1993Art. 148 Abs. 2 StGB; gewerbsmässiger Betrug. Gewerbsmässigkeit bejaht bei einem Täter, der innert 19 Monaten bei 23 Gebrauchtwagen den Kilometerstand durchschnittlich jeweils um ca. 50'000 km geändert und durch den Verkauf der Fahrzeuge unter Angabe des niedrigeren falschen Kilometerstandes ein regelmässiges Zusatzeinkommen von knapp Fr. 1'000.-- pro Monat erzielt hat (Konkretisierung der Rechtsprechung). Kilometer; Kilometerstand; Fahrzeug; Beschwerde; Gewerbsmässigkeit; Beschwerdeführer; Fahrzeuge; Betrug; Wagen; Geändert; Manipulation;
119 IV 202 18.08.1993Art. 113 StGB; Totschlag. Grosse seelische Belastung und Entschuldbarkeit dieses Zustandes (E. 2). état; Qu'il; était; Désarroi; Profond; Excusable; Canton; Cantonale; L'auteur; émotion; Recourant; Circonstance; Violent; être;
119 IV 120 19.08.1993Art. 13 StGB; psychiatrische Begutachtung eines angetrunkenen Fahrzeuglenkers; Ausnahmen. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit eines angetrunkenen Fahrzeuglenkers, so hat der Richter grundsätzlich eine psychiatrische Begutachtung anzuordnen (E. 2a; Bestätigung der Rechtsprechung). Eine solche kann jedoch unterbleiben, wenn nebst der Blutalkoholkonzentration keine weiteren Indizien für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit vorhanden sind (E. 2b und c). Zurechnungsfähigkeit; Beschwerde; Vorinstanz; Gutachten; Zweifel; Blutalkoholkonzentration; Verminderung; Zustand; Richter; Promille;
119 IV 238 26.08.1993Art. 292 StGB; Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung; Vorsatz. Gegen diese Bestimmung verstösst nur, wer vorsätzlich handelt, d.h. die Tat im Wissen um die amtliche Anordnung und die strafrechtlichen Folgen begeht. Die blosse rechtsgenügliche Eröffnung der Verfügung genügt nicht, wenn der Betroffene deren Inhalt nicht kannte (E. 2). Canton; Cantonal; Connaissance; Cantonale; Qu'il; Arrêt; Injonction; Opcit; HAUSER/REHBERG; L'injonction; Pénale; Décision; Peine; Avait;
119 IV 193 30.08.1993Art. 18 Abs. 2 StGB; Vorsatz; mitgewollter strafbarer Erfolg. Vorsatz ist auch dann gegeben, wenn der Täter den deliktischen Erfolg, mag ihm dieser gleichgültig oder sogar unerwünscht sein, als notwendige Folge oder als Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks in seinen Entschluss miteinbezogen hat (Klarstellung der Rechtsprechung). Vorsatz; Beschwerde; Erfolg; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Täter; Erreichung; Notwendige; Bundesgesetz; Widerhandlung; Deliktische;
119 IV 280 30.08.1993Art. 66, 66bis Abs. 1 StGB; Strafmilderung. Ist die Täterin durch die unmittelbaren Folgen ihrer Tat schwer betroffen und erscheint ein Verzicht auf Strafe nicht als angemessen, so ist die Strafe zu mildern (E. 1a). Schwere Betroffenheit einer Mutter von vier minderjährigen Kindern, die durch ein fehlerhaftes Überholmanöver den Tod ihres Ehemannes verschuldet hat (E. 2b). Art. 66bis, 68 Ziff. 1 und Art. 117 StGB; Art. 90 Ziff. 2 SVG. Art. 66bis StGB ist auch bei Idealkonkurrenz von fahrlässiger Tötung und einem SVG-Vergehen anwendbar (E. 2c). Täter; Schwere; Vorinstanz; Betroffenheit; Beschwerde; Ermessen; Milderung; Verschulden; Unmittelbare; Freiem; Bestrafung; Täters;
119 IV 180 03.09.1993Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG; 12-Gramm-Grenze bei Heroin; Berücksichtigung des Reinheitsgrades. Bei einem Heroingemisch ist ein schwerer Fall unter dem Gesichtspunkt der Menge erst dann anzunehmen, wenn der im Gemisch enthaltene reine Drogenwirkstoff mindestens 12 Gramm beträgt (E. 2d; Änderung der Rechtsprechung). Gramm; Heroin; Stoff; Reine; Schwere; Betäubungsmittel; Droge; Gefahr; Recht; Beschwerde; Schweren; Konsum; Reinheitsgrad; Drogen;
119 IV 216 03.09.1993Art. 183 Ziff. 2 und Art. 184 Abs. 4 StGB; qualifizierte Entführung. Eine Entführung, die mehr als zehn Tage gedauert hat, erfüllt den qualifizierten Tatbestand (E. 2d und e). Eine Entführung ist beendet, wenn das Opfer seine Freiheit wieder erlangt hat, d.h. frühestens wenn das Herrschaftsverhältnis Täter-Opfer beendet ist (E. 2f). Entführung; Freiheit; Freiheitsberaubung; Recht; Dauert; Gedauert; Qualifiziert; Opfer; Tatbestand; Vorinstanz; Bestraft; SCHUBARTH;
119 IV 339 03.09.1993Art. 270 Abs. 1 BStP; Legitimation des Geschädigten zur Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt. Prüfung der drei Voraussetzungen, unter denen nach dem neuen Art. 270 Abs. 1 BStP der Geschädigte zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert ist. Civil; Pénal; Civile; Lésé; Prétention; Jugement; Prétentions; Pourvoi; Civiles; Nullité; Procédure; Partie; Victime; Pénale;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz