Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1990

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
116 IV 161 23.08.1990Art. 2 Abs. 1 AV. Veranstaltung des Detailverkaufs. Offengelassen, ob die Umschreibung des Begriffs des Detailverkaufs im Sinne von Art. 2 Abs. 1 AV in den BIGA-Empfehlungen vom 1. März 1988 unter Berücksichtigung der ratio legis zweckmässig sei (E. 3a). Es hängt vom Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers des Inserats ab, an wen sich die öffentliche Ankündigung richtet und ob es sich bei der angekündigten Veranstaltung um eine solche des Detailverkaufs handelt. Massgebend sind insoweit einerseits die Art der Ware, wie sie in der öffentlichen Ankündigung umschrieben wird, und anderseits die Art der öffentlichen Ankündigung (E. 3b). Ankündigung; Inserat; Gebrauch; Detailverkauf; Produkt; Verkauf; Computer; Veranstaltung; Ratio; Privaten; Inserate; Pries;
116 IV 244 22.08.1990Art. 19 Ziff. 4 BetmG; im Ausland begangene Drogendelikte. - Für Betäubungsmitteldelikte ist Art. 19 Ziff. 4 BetmG und nicht Art. 6bis StGB anzuwenden (E. 2). - Art. 19 Ziff. 4 BetmG knüpft nicht an das reine Universalitätsprinzip an (E. 3a). - Verhältnis zu der in Art. 85 IRSG vorgesehenen Kompetenz zur stellvertretenden Strafverfolgung (E. 3b bis d). - In der Regel beurteilt der schweizerische Richter die im Ausland begangenen Delikte erst, wenn er sich davon überzeugt hat, dass nicht um die grundsätzlich zulässige Auslieferung ersucht wird (E. 4). - Der Ausdruck "in der Schweiz angehalten" ist nicht eng auszulegen; es genügt die Anwesenheit des Täters in der Schweiz, unabhängig von deren Veranlassung (E. 5). Compétence; été; LStup; Suisse; Infraction; Commis; Principe; Extradition; N'est; Suisse; Infractions; Quant; Autorité; Demande;
116 IV 371 09.08.1990Art. 13 Abs. 1, Art. 16 Abs. 2 lit. a, Art. 21 V über die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211), Art. 24 UWG; Art. 2, Art. 4, Art. 25 lit. a AV, Art. 25 UWG. Anzeige einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung von Orientteppichen in Zeitungsinseraten mit Angaben über die bisherigen Ladenpreise und die Ausrufpreise. 1. Die Angabe von Ausrufpreisen in Zeitungsinseraten betreffend Versteigerungen verstösst nicht gegen Art. 13 Abs. 1 PBV, wonach dann, wenn in der Werbung Preise aufgeführt werden, die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben sind (E. 2a-c). Die Gegenüberstellung von bisherigen Ladenpreisen und von Ausrufpreisen, die im Vergleich dazu wesentlich niedriger sind, stellt aber einen irreführenden Preisvergleich gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. a PBV dar (E. 2d). 2. Werden dem Käufer in einer öffentlichen Ankündigung einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung nach dem massgebenden Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers besondere, wenn auch im Ausmass noch nicht feststehende Vergünstigungen in Aussicht gestellt, die vorübergehender Natur sind (hier mit Angaben über die bisherigen Ladenpreise und die Ausrufpreise sowie den Umfang der Versteigerungsmasse), liegt ein bewilligungspflichtiger Ausverkauf vor (E. 5c-d). Preis; Versteigerung; Ausrufpreis; Ausverkauf; Versteigerungen; Ausverkaufs; Freiwillige; Werbung; Preise; Ausrufpreise; Veranstaltung;
116 IV 97 19.07.1990Bedingter Strafvollzug. Die resozialisierende Wirkung des Vollzugs kurzer Freiheitsstrafen ist zwar umstritten, doch kann der Vollzug solcher Strafen namentlich gegenüber an sich sozial integrierten Tätern, die sich noch nie im Strafvollzug befunden haben, eine Schock- und Warnungswirkung zeitigen. Der Richter hat zu prüfen, ob der von ihm angeordnete Vollzug einer früheren Freiheitsstrafe von kurzer Dauer auf den Täter eine solche Wirkung habe, und er muss eine allfällige Schock- und Warnungswirkung im Rahmen seiner Entscheidung über die Gewährung des bedingten Vollzugs hinsichtlich der neuen Strafe mitberücksichtigen (E. 2b). Vollzug; Bedingte; Bedingten; Freiheitsstrafe; Gefängnisstrafe; Kurze; Vollzugs; Wochen; Vollzug; ARh; Hinsichtlich; Appenzell;
116 IV 177 17.07.1990Art. 41 Ziff. 1 und Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Bei der Beurteilung der Bewährungsaussichten im Rahmen von Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB darf nicht nur, sondern muss die mögliche Warnwirkung der neuen zu vollziehenden Strafe mitberücksichtigt werden. Das gleiche gilt auch umgekehrt in bezug auf die Wirkung des Vollzuges einer Strafe aufgrund des Widerrufes des bedingten Strafvollzuges (Bestätigung der Rechtsprechung). Bedingte; Urteil; Bedingten; Gefängnis; Vollzug; Bezug; Beschwerdeführer; Recht; Bewährung; Vollzuges; Angefochtene; Kantons;
116 IV 190 13.07.1990Sache von geringem Wert (Art. 138 und Art. 142 StGB); massgebende Kriterien. Bei Sachen mit einem Marktwert bzw. einem objektiv bestimmbaren Wert ist allein dieser massgebend (Änderung der Rechtsprechung). Bei Sachen ohne einen Marktwert bzw. einen objektiv bestimmbaren Wert ist entscheidend, welchen Wert die Sache im konkreten Fall für das Opfer hat; dabei kann auch berücksichtigt werden, welchen Geldbetrag der Täter dem Opfer für die Sache zu zahlen bereit wäre. Dokumente; Ordner; Original; Geringem; Enthalten; Sachen; Enthaltenen; Kopie; Täter; Objektiv; Rechtsprechung; Bestimmbaren; Fraglichen;
116 IV 230 11.07.1990Art. 31 Abs. 1 SVG, Art. 3 Abs. 1 VRV; Aufmerksamkeit im Strassenverkehr. Das Mass der geforderten Aufmerksamkeit richtet sich nach den gesamten Umständen, wobei entscheidend ist, wo die Grenze des zu erwartenden Verkehrsgeschehens liegt (E. 2a). Bei einer unklaren Situation über den weiteren Verkehrsablauf ist diese Grenze höher anzusetzen und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers gefordert (E. 2b). Verkehr; Beschwerdeführer; Biege; Aufmerksamkeit; Kollisionsgegner; Strasse; Grenze; Kollisionsgegners; Verkehrsgeschehens; Rechnen;
116 IV 211 09.07.1990Art. 173 und 32 StGB; üble Nachrede durch eine Prozesspartei. 1. Wer anlässlich eines Vermittlungs- oder Gerichtsverfahrens ehrenrührige Behauptungen aufstellt, kann sich über den Entlastungsbeweis von Art. 173 Ziff. 2 StGB hinaus auf die entsprechenden Verfahrensbestimmungen (z.B. die Darlegungs- und Begründungspflicht) berufen, sofern die Äusserungen den gebotenen Sachbezug haben und nicht über das Notwendige hinausgehen, der Täter nicht wider besseres Wissen handelt und blosse Vermutungen als solche bezeichnet. Innert dieser Grenzen können ehrverletzende Äusserungen prinzipiell durch Art. 32 StGB in Verbindung mit den Regeln des entsprechenden Verfahrensrechts gerechtfertigt sein. Wie weit die Straffreiheit im einzelnen geht, hängt neben den angeführten Schranken von der konkreten Ausgestaltung des Prozessrechts ab (E. 4a; Änderung der Rechtsprechung). 2. Besonderheiten des Vermittlungsverfahrens (E. 4b). Recht; Äusserung; Äusserungen; Partei; Ehrverletzung; Ehrverletzend; Vermittlung; Parteien; Ehrverletzende; Friedensrichter;
116 IV 338 22.11.1990Art. 198 f. StGB; Kuppelei, Vorschubleisten. 1. Nicht jede noch so entfernte oder geringfügige Form der gewinnsüchtigen Begünstigung oder Förderung der Unzucht stellt strafbare Kuppelei dar. Die sexuellen Handlungen müssen durch das Vorschubleisten erst ermöglicht oder zumindest wesentlich erleichtert werden. Überdies muss zum Zeitpunkt der Kuppelei das Zustandekommen sexueller Kontakte praktisch ermöglicht und in einem gewissen Umfang nach Ort und Zeit konkretisiert sein. 2. Kuppelei bei einem schweizerischen Verbindungsmann zum ausländischen Milieu bejaht, der mit der Vermittlung von Bürgerrechtsehen und weiteren Hilfeleistungen bezweckte, dass sich ausländische Dirnen legal in der Schweiz aufhalten konnten, um hier unbehelligt von fremdenpolizeilichen Massnahmen der Gewerbsunzucht nachzugehen. Kuppelei; Dirne; Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Gewerbsunzucht; Dirnen; Recht; Vorschub; Vorschubleisten; Vermittlung; Schweizer;
118 IV 184 20.12.1990Art. 18 lit. c UWG: irreführende Preisbekanntgabe. Eine Werbung, die Waren "zu Fabrikpreisen, teilweise bis zu 50% günstiger als im Detailhandel" anpreist, ist zu unbestimmt. Sie schafft die Gefahr der Irreführung des Publikums. Public; Cité; Recourant; Article; Indication; Indiquer; Publicité; Effectivement; Autre; Comparatif; Propre; Erreur; Induire; Payer;
116 IV 364 19.12.1990Vorsätzliches Fahren in angetrunkenem Zustand (Art. 91 Abs. 1 SVG), fahrlässige Widerhandlung gegen Art. 27 Abs. 1 Satz 2 VRV; Notstandshilfe (Art. 34 Ziff. 2 StGB). 1. Rechtfertigung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholkonzentration von knapp 2 Gew.%o) durch Notstandshilfe? (E. 1). 2. Widerhandlungen gegen Verkehrsregeln im Rahmen einer Fahrt mit Rettungswillen können auch dann durch Notstandshilfe gerechtfertigt sein, wenn sie unbewusst fahrlässig begangen werden. Rechtfertigung in bezug auf das fahrlässige Nichtentfernen bzw. Belassen der "L"-Tafel (E. 2). Beschwerdeführer; Notstand; Tafel; Notstandshilfe; L-Tafel; Angetrunken; Zustand; Fahrlässig; Angetrunkene; Widerhandlung; Rechtfertigt;
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