Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1984

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
110 II 447 21.06.1984Gesetzliches Vorkaufsrecht des Miteigentümers (Art. 682 Abs. 1 ZGB). 1. Hat jemand den Erwerb eines Miteigentumsanteils erst in Aussicht genommen, aber noch nicht vollzogen, so kann in seiner Ablehnung des Kaufs eines weiteren Miteigentumsanteils an der gleichen Liegenschaft nicht ein Verzicht auf sein späteres gesetzliches Vorkaufsrecht erblickt werden (E. 2). 2. Auch bei Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss die Anmeldung zur Eintragung des Vorkaufsberechtigten in das Grundbuch durch den Verkäufer erfolgen (E. 4). 3. Wird ein Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft nur zusammen mit Möbeln verkauft, so liegt darin eine unzulässige Erschwerung der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, die hinsichtlich eines Teilverzugs bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu beachten bleibt (E. 5). Grundbuch; Eintrag; Willi; Verkäufer; Vorkaufsrecht; Miteigentumsanteil; Recht; Vogel; Berufung; Bundesgericht; Wolfgang; Ausübung;
110 II 244 05.09.1984Auto-Leasing-Vertrag. Nichtigkeit im Hinblick auf Art. 226a ff. OR. Rückerstattung der Leistungen auf der Grundlage eines faktischen Vertrages. Erweist sich ein Auto-Leasing-Vertrag nach seiner Erfüllung im Hinblick auf Art. 226a ff. OR als nichtig, so schuldet der Benutzer des Autos dem Vermieter oder Verkäufer nebst der Rückgabe des Fahrzeugs eine angemessene Entschädigung für die Benutzung oder Vermietung. Contrat; Action; Partie; Demande; Enrichi; être; Compte; Parties; Qu'il; Acomptes; Vente; Prestation; Arrêt; Demandeur; Enrichissement;
110 II 287 23.08.1984Art. 530 ff. OR. Gesellschaftsvertrag unter Käufern einer Liegenschaft. 1. Unzulässige Berufung des einen Käufers auf Klauseln eines gleichzeitig geschlossenen Vorvertrages, der alle erforderlichen Merkmale eines Kaufvertrages aufweist (E. 1). 2. Zweck der Gesellschaft, die Liegenschaft gemeinsam zu erwerben, umzubauen und dann in Stockwerkeigentum überzuführen; Klage auf Realerfüllung (E. 2a). 3. Meinungsverschiedenheiten über die Art des Umbaues, welche die Erfüllung und eine Einigung über die Nutzung der Liegenschaft erschweren; Rechtsfolgen (E. 2b und c). Gesellschaft; Partei; Liegenschaft; Parteien; Vertrag; Vorvertrag; Wärtli; Miteigentum; Gesellschaftsvertrag; Kaufvertrag; Neubau;
110 II 122 20.08.1984Fürsorgerische Freiheitsentziehung. 1. Art. 397e Ziff. 5 ZGB, wonach bei psychisch Kranken nur unter Beizug von Sachverständigen entschieden werden darf, verlangt nicht den Beizug von Sachverständigen als Gutachter. Es genügt für die Einhaltung dieser Vorschrift, wenn Sachverständige der entscheidenden Instanz als Mitglieder angehören (E. 3). 2. Im Falle eines psychisch Kranken ist der in Art. 397f Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen mündlichen Anhörung Genüge getan, wenn der als Sachverständiger mitwirkende ärztliche Referent die Einvernahme in der Klinik vornimmt (E. 4).
Berufung; Sachverständige; Referent; Sachverständigen; Mündliche; Psychisch; Anhörung; Mitglieder; Instanz; Beizug; Kranken; ärztliche;
110 II 268 02.08.1984Abgangsentschädigung. Art. 339b und c OR sowie Art. 57 des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes. Arbeitsverhältnisse im Sinne von Art. 339b OR: Umfassen sie auch Arbeit, die der Arbeitnehmer dauerhaft und ununterbrochen im gleichen Unternehmen mit gleichbleibendem oder wechselndem Arbeitgeber geleistet hat, die jedoch auf mehreren unterschiedlichen und einander nachfolgenden Verträgen beruht? Frage offen gelassen, da die Abgangsentschädigung hier so oder anders aufgrund von Art. 57 L-GVA für ein langjähriges Arbeitsverhältnis im gleichen Betrieb geschuldet ist. Im vorliegenden Fall bestehen keine wichtigen Gründe der Vertragsauflösung, um gemäss Art. 339c OR die Entschädigung herabzusetzen oder wegfallen zu lassen. Travail; Même; Employeur; Rapports; L'art; Indemnité; Association; Hôtel; L'Association; Travailleur; Service; établi; été; Raison;
110 II 128 18.07.1984Verfügungsbeschränkungen (Art. 960 ZGB). Nachdem der verfügungsberechtigte Eigentümer die Anmeldung im Sinne von Art. 963 Abs. 1 ZGB vorgenommen und sich gemäss Art. 965 ZGB über das Verfügungsrecht und den Rechtsgrund ausgewiesen hat, kann eine in der Folge erlassene Verfügungsbeschränkung die Verfügung des Eigentümers nicht mehr verhindern. Verfügung; Regierung; Anmeldung; Alexander; Jegger; Verfügungsbeschränkung; Tagebuch; Eigentum; Eintragung; Entscheid; Eigentums;
110 II 401 13.07.1984Handelsregistereinträge in rätoromanischer Sprache. Gemäss Art. 7 Abs. 1 der Verordnung über das Handelsregister sind Eintragungen in rätoromanischer Sprache unzulässig.
Amtssprache; Handelsregister; Bundes; Rätoromanische; Sprache; Eidgenössische; National; Romanischer; Eintragung; Beschwerdeführerin;
110 II 209 06.07.1984Art. 218 OR; Sperrfrist für die Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Der Eigentumswechsel kraft Erbrechts setzt die Sperrfrist des Art. 218 OR nicht neu in Gang. Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Sperrfrist; Erben; Bundesgericht; Grundstück; Kanton; Landwirtschaftlichen; Erblasser;
110 II 499 05.07.1984Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag, der eine Jahresrente bei Erwerbsunfähigkeit vorsieht, wegen Verletzung der Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss (Art. 4, 6, 8 VVG). 1. Wer auf die Frage, ob er ausser dem Hausarzt andere Ärzte konsultiert habe, mit Nein antwortet, obwohl er mehrere Male von Ärzten eines sozialpsychiatrischen Dienstes behandelt wurde, hat eine erhebliche Gefahrstatsache im Sinne von Art. 6 VVG verschwiegen. Der Rücktritt vom Vertrag ist rechtsgültig, wenn der Versicherer dem Versicherten binnen vier Wochen, nachdem er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat, mitteilt, welche Tatsache verschwiegen worden ist, und zugleich seinen Willen, vom Vertrag zurückzutreten, bekundet (E. 4c). 2. Ein Antragsteller, der auf die Frage, ob er in einem Spital oder einer Klinik "behandelt" worden sei, nicht mitteilt, dass er nach einem Selbstmordversuch in ein Spital eingeliefert worden ist, verletzt seine Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss (E. 4d).
Question; Lettre; Avait; été; Qu'il; Réticence; Médecin; Réponse; Médecins; D'une; Décembre; Comme; Aurait; Centre; Psycho-social;
110 II 116 05.07.1984Unterhaltspflicht in getrennter Ehe (Art. 160 Abs. 2 ZGB). Die Unterhaltspflicht des Ehemannes nach Massgabe von Art. 160 Abs. 2 ZGB ist grundsätzlicher Natur; sie besteht in getrennter Ehe nicht weniger als in ungetrennter Ehe. Ihr steht die nicht weniger grundsätzliche Pflicht der Ehefrau zur Beitragsleistung - auch und gerade in getrennter Ehe - gegenüber. Das Einkommen der Ehefrau kann deshalb den Ehemann nur soweit entlasten, als es zur Beitragsleistung im Sinne von Art. 192 Abs. 2 ZGB beizuziehen ist. Ehefrau; Ehemann; Getrennter; Unterhaltsbeitrag; Unterhaltspflicht; Ehemannes; Eheliche; Urteil; Monatlich; Einkommen; Liegenden; Ehelichen;
110 II 148 27.06.1984Sukzessivlieferungskauf auf Abruf des Käufers und mit Vorbehalt der Spezifikation. 1. Weigert sich der Käufer, im Sinne einer vorbereitenden Handlung die zu liefernde Sache zu spezifizieren, weil er den Preis nicht bezahlen will, so finden die Regeln über den Schuldnerverzug Anwendung (Art. 72, 107 bis 109 OR). 2. Das Recht zu wählen und zu spezifizieren geht erst dann vom Käufer auf den Verkäufer über, wenn dem säumigen Käufer eine letzte angemessene Frist für die Spezifikation angesetzt worden ist (Präzisierung der Rechtsprechung). Demeure; Choix; L'acheteur; Contrat; Débiteur; Droit; Vendeur; Marchandise; Spécification; Créancier; Obligation; D'huile; D'une; Délai;
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