
Art. 81 Assicuranza militara (1)
Sch’ina persuna ch’è assicurada tar l’assicuranza militara vegn blessada u mazzada tras in vehichel militar, sto la Confederaziun cuvrir il donn exclusivamain tenor la Lescha federala dals 19 da zercladur 1992 (2) davart l’assicuranza militara.
(1) Versiun tenor la cifra 4 da l’agiunta da la LF dals 19 da zer. 1992 davart l’assicuranza militara, en vigur dapi il 1. da schan. 1994 (AS 1993 3043; BBl 1990 III 201).(2) SR 833.1
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 IV 258 (1B_432/2011) | Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG, Art. 115 ff. StPO, Art. 90 Ziff. 1 SVG; Begriff des Geschädigten bei Verkehrsunfällen ohne Körperschaden. Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid wegen Rechtsverweigerung (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG): Verzicht auf das Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils (E. 1.1). Geschädigtenstellung nach Art. 115 Abs. 1 StPO als Voraussetzung für die Berechtigung zur Beschwerde in Strafsachen als Privatkläger (E. 2.1). Als geschädigte Person gilt, wer Träger des Rechtsguts ist, das durch die fragliche Strafbestimmung vor Verletzung oder Gefährdung unmittelbar geschützt werden soll (E. 2.2-2.4). Übersicht über die unterschiedlichen Lehrmeinungen zum Rechtsgut, das mit Art. 90 Abs. 1 SVG geschützt wird (E. 3). Unmittelbar geschützt ist der reibungslose Ablauf der Fortbewegung auf öffentlichen Strassen. Individualinteressen wie Leib und Leben oder das Eigentum bzw. Vermögen werden nur mittelbar geschützt (E. 3.1, 3.2 und 4.1). Hat eine Person bei einem Verkehrsunfall ausschliesslich einen materiellen Schaden erlitten, so ist sie im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO nicht in ihren Rechten unmittelbar verletzt. Sie ist somit gestützt auf Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG nicht zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert (E. 4). | Verkehr; Verkehrs; Recht; Bundes; Verkehrsregel; Geschädigt; Geschädigte; Bundesgericht; Person; Geschädigten; Sinne; Strasse; Urteil; Privatkläger; Strassen; Gefährdung; Verkehrsregeln; Verkehrsregelverletzung; Sache; Strassenverkehr; Sachen; Geschädigtenstellung; Verletzung; Rechtsgut; MAZZUCCHELLI/POSTIZZI |