
Art. 75 Planisaziun dal territori
1 La Confederaziun fixescha ils princips per ina planisaziun dal territori. Questa è chaussa dals chantuns e serva a l’utilisaziun cunvegnenta ed economica dal terren ed a l’urbanisaziun ordinada dal pajais.
2 La Confederaziun promova e coordinescha las stentas dals chantuns e collavura cun quels.
3 Ademplind lur incumbensas prendan la Confederaziun ed ils chantuns resguard dals basegns da la planisaziun dal territori.
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Art. 75 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 60/2005/68 | Art. 22 Abs. 2 lit. a und Art. 23 RPG; Art. 26 NSG; Art. 3 lit. n und Art. 15 Abs. 1 NSV; Art. 53a Abs. 3 SVG; Art. 18 und Art. 18m Abs. 1 EBG; Art. 9 Abs. 1 und Art. 44a USG; Ziff. 11.1 Anhang UVPV; Art. 8 und Art. 9 LSV; Art. 31 LRV; Art. 2 Abs. 1 und A Bauprojekt für ein Schwerverkehrskontrollzentrum auf dem Areal des Güterbahnhofs Schaffhausen; Legitimation der Nachbarn; Zuständigkeit und anwendbares Bewilligungsverfahren; Zonenkonformität; Umweltverträglichkeit | Recht; Bundes; Kanton; Schwerverkehr; Umwelt; Schwerverkehrs; Nationalstrasse; Baubewilligung; Anlage; Verkehr; Lärm; Schaffhausen; Verkehrs; Schwerverkehrskontrollzentrum; Verfahren; Ausnahmebewilligung; Regierungsrat; Rechtsmittel; Nationalstrassen; Projekt; Massnahme; Bauvorhaben; Massnahmen; Kantons; Auffassung; Kontroll; ühre |
LU | 7H 20 147 | Zonentypologische Einordnung einer Weilerzone (E. 4.4). Zonenkonformität eines Bauvorhabens in einer Weilerzone (E. 4.5). Verhältnis eines Gestaltungsplans zu neueren, diesem widersprechenden Bau- und Nutzungsvorschriften (E. 5). Vertrauensschutz, vorliegend verneint (E. 6). | Weiler; Gestaltungsplan; Weilerzone; Zonen; Grundstück; Bauzone; Recht; Vertrauen; Vertrauens; Bauvorhaben; Raumplanung; Grundsatz; Kanton; Bauzonen; Ausnahmebewilligung; Baute; Bauten; Mehrfamilienhaus; Interesse; Urteil; Planungs; Voraussetzung; Gestaltungsplans; Gemeinde; Landwirtschafts; Nichtbau; Nutzungen; Kleinsiedlung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00307 | Sonnenreflexionen auf der Oberfläche einer Fotovoltaikanlage | Gemeinde; Gemeinderat; Sonne; Recht; Hedingen; Vorsorge; Massnahmen; Beschwerdeführenden; Minuten; Gutachten; Umweltschutz; Balkon; Blendung; Einwirkung; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerschaft; Blendungen; Umweltschutzgesetz; Sonnenlicht; Reflexion; Baubewilligung; Anlage; Strahlen |
SO | VWBES.2023.27 | - | Gebäude; Recht; Departement; Terrain; Aufschüttung; Grenz; Aufschüttungen; Verwaltungsgericht; Baubewilligung; Bauherrschaft; Baute; Bauten; Dachgeschoss; Entscheid; Auflage; Vorwirkung; Erschliessung; Gemeinde; Planung; Projekt; Balkon; Verfahren; Mehrfamilienhäuser; Balsthal; ätten |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 465 (1C_111/2020) | Regeste Art. 9 Abs. 2 ZWG ; Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ; Art. 39 Abs. 2-5 und Art. 43a RPV ; Umbau einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Stallscheune in ein Ferienhaus. Der Verweis in Art. 9 Abs. 2 ZWG bezieht sich lediglich auf die Vorschriften über geschützte Bauten ( Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ) und landschaftsprägende Bauten ( Art. 39 Abs. 2-5 RPV ), jeweils in Verbindung mit Art. 43a RPV (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.1). | Baute; Stallscheune; Schutz; Bauten; Einzelobjekt; Schutzwürdigkeit; Baukommission; Voraussetzungen; Sinne; Urteil; Unterschutzstellung; Ausnahmebewilligung; Recht; Zweck; Baubewilligung; Umbau; Kantons; Entscheid; Instanzen; MUGGLI; Zeitzeuge; Wallis; Staatsrat; Bauzone; Regelung |
146 II 80 (1C_161/2019) | Art. 75b BV ; Art. 26 ZWG ; Baugesuch für Zweitwohnungen gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, der vor Aufnahme des Zweitwohnungsartikels in die Bundesverfassung genehmigt wurde. Aus dem Sondernutzungsplan muss mit hinreichender Klarheit hervorgehen, dass mindestens zu einem wesentlichen Teil die Erstellung von Zweitwohnungen bezweckt wird. Die blosse Absicht, Zweitwohnungen zu erstellen, genügt nicht. Voraussetzung in Bezug auf einen Quartierplan verneint, der keine verbindlichen Angaben zur künftigen Nutzung enthielt. Berücksichtigung des beim Planerlass geltenden kommunalen Zweitwohnungsgesetzes, der Lage im bestehenden Siedlungsgebiet und des ausgewiesenen Bedarfs nach Erstwohnungen in der betroffenen Gemeinde (E. 4). | Zweitwohnung; Zweitwohnungen; Urteil; Gemeinde; Erstellung; Sondernutzungsplan; Quartiergestaltungsplan; Baubewilligung; Nutzung; Recht; Voraussetzung; Quartierplan; Verwaltungsgericht; Zweitwohnungsgesetz; Hinweis; Urteile; Wohnüberbauung; Wohnüberbauung; Lag-Pign; Baubewilligungen; Bundesgericht; Helvetia; Nostra; Baugesuch; Erstwohnungen; Etappen; Zweitwohnungsbaus; Beschluss |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5636/2019 | Zweitwohnungsbau | Wohnung; Wohnungen; Zweitwohnung; Gemeinde; Erstwohnung; Vorinstanz; Verfügung; Erstwohnungen; Zweitwohnungsanteil; Recht; Zweitwohnungen; Verfahren; Sinne; Gemeinden; Kategorie; Interesse; Aufzählung; Bundesverwaltungsgericht; Wohnungsinventar; Rechtsschutz; Aufgabe; Urteil; Zweck; Zwecke; Gericht; Rechtsschutzinteresse |
A-5444/2017 | Verrechnungssteuer | Gesellschaft; Leistung; Steuer; Urteil; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Gesellschafter; Beweis; Gewinn; BVGer; Recht; Hinweis; Forderung; Leistung; Geschäfts; Hinweisen; Urteile; Vorinstanz; Steuerpflicht; Bundesverwaltungsgericht; Kommentar; Steuerpflichtig; Steuerbehörde; Steuerpflichtigen; Voraussetzung; Entscheid; Person |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | 3. Aufl. | 2014 |