CCS Art. 600 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 600 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 600 C. Surannaziun

1 Il plant d’ierta surannescha vers in accus da buna fai cun la scadenza dad 1 onn dapi che l’accusader ha survegnì enconuschientscha dal possess da l’accus e da la prevalenza da ses agens dretgs, en mintga cas dentant suenter la scadenza da 10 onns dapi la mort dal testader u da l’avertura dal testament.

2 Cunter in accus da mala fai surannescha il plant adina pir suenter 30 onns.


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Art. 600 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230081TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Testaments; Recht; Erblasserin; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Verfahren; Vorinstanz; Erben; Auslegung; Feuerwehr; Vermögen; Testamentseröffnung; Erbin; Vermächtnisnehmer; Entscheid; Behörde; Institution; Vermögens; Urteil; Einzelgericht; GABRIELI; Institutionen; Schulden; Bezirk; Eröffnung
ZHLF220046TestamentBerufung; Erblasserin; Recht; Verfügung; Berufungskläger; Vorsorge; Vorsorgeauftrag; Ziffer; Wille; Todes; Willen; Berufungsbeklagte; Verfahren; Vollmacht; Urteil; Eröffnung; Vorinstanz; Anordnung; Entscheid; Rubrum; Gericht; Vorsorgeauftrages; Meilen; Rechtsmittel; Einzelgericht; Verfügungen; Wunsch; Testament; Willensvollstrecker; Erben
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