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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 51 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 51 Consequenzas da la violaziun da las prescripziuns da recusaziun

1 Acts uffizials, als quals ina persuna che sto prender recusaziun è stada participada, ston vegnir abolids e repetids, sch’ina partida pretenda quai entaifer 10 dis dapi ch’ella ha survegnì enconuschientscha dal motiv da recusaziun.

2 Mesiras da cumprova che na pon betg vegnir repetidas dastgan vegnir resguardadas da la dretgira.

3 Sch’il motiv da recusaziun vegn scuvrì pir suenter la finiziun da la procedura, valan las disposiziuns davart la revisiun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 51 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220222AusstandBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Ausstand; Verfahren; Bezirksrichter; Gericht; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Partei; Stellung; Fehler; Gerichtsschreiberin; Befangenheit; Stellungnahme; Beschwerdegegner; Gesuch; Gehör; Verfahrens; Bezirksgericht; Urteil; Verletzung; Erwägungen; Horgen; Gehörs; Einwände; Erwog; Rechtsmittelverfahren; Ausführungen
ZHLA210005Arbeitsrechtliche ForderungKlagte; Kläger; Beklagte; Digung; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Beweis; Fristlos; E-Mail; Halten; Rechts; Fristlose; Partei; Beklagten; Klägers; Parteien; Erhalten; Weiter; Gelten; Geltend; Arbeitsverhältnis; Schwer; Objektiv; Zumutbar; Gemacht; Gericht; Gewesen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180004Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 30. April 2018 (BV170021-G)Beschwerde; Bezirksgericht; Meilen; Recht; Beschwerdeführerin; Ausweisung; Beschwerdegegner; Verfahren; Bezirksgerichts; Verfahrens; Urteil; Obergericht; Beschluss; Liegenschaft; Entscheid; Aufsicht; Verwaltungskommission; Rechtsverzögerung; Beschwerdegegners; Gericht; Kantons; Obergerichts; Verfügung; Strasse; Ausweisungsanzeige; Parteien; Aufschiebende
ZHVB150011AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Recht; Beschwerdeführer; Gericht; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Aufsichtsbehörde; Scheidungsverfahren; Bezirksgericht; Unentgeltliche; Obergericht; Entscheid; Unentgeltlichen; Ausstand; Obergerichts; Verhalten; Ausstands; Rechtsmittel; Bezirksgerichts; Kantons; Beschwerdegegnerin; Verwaltungskommission; Rechtspflege; Gesuch; Zeige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 173 (2C_455/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4).
Gemeinde; Beschwerde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Beschwerdeführer; Richter; Mitglied; Beschwerdeführerin; Verfahren; Unvereinbarkeit; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Rechtsprechung; Gemeinderat; Verfahrens; Basel-Landschaft; Begründe; Liestal; Stadt; Urteils; Bundesgerichtliche
139 III 466Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). Beschwerde; Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Botschaft; Bundesgericht; Gericht; Beschwerden; Verfahrens; Appellationsgericht; Zivilprozessordnung; Entscheide; Beschwerdeführer; Begründet; Ausstandsgr; Aufhebung; Wortlaut; Rechtsöffnung; Beschwerdeführerin
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