LTF Art. 48 - Observanza

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 48 Lescha davart il tribunal federal (LTF) drucken

Art. 48 Observanza

1 Las inoltraziuns ston vegnir consegnadas al Tribunal federal il pli tard l’ultim di da la perioda da scadenza u surdadas – per mauns dal Tribunal federal – a la Posta svizra u ad ina represchentanza svizra diplomatica u consulara.

2 Per l’observaziun d’in termin en cas d’ina inoltraziun electronica è decisiv il mument, il qual vegn emessa la quittanza che conferma che la partida ha termin tut ils pass ch’èn necessaris per la transmissiun. (1)

3 Il termin vala er sco observ , sche l’inoltraziun è vegnida fatga a temp tar l’instanza precedenta u tar in’autoritad federala u chantunala betg cumpetenta. L’inoltraziun sto vegnir transmessa immediatamain al Tribunal federal.

4 Il termin per in pajament anticip u per ina garanzia è observ , sche l’import è vegnì surd a temp a la Posta svizra u è vegnì paj sin in conto da posta u da banca en Svizra a favur dal Tribunal federal.

(1) Versiun tenor la cifra II 2 da l’agiunta da la LF dals 18 da mars 2016 davart la signatura electronica, en vigur dapi il 1. da schan. 2017 (AS 2016 4651; BBl 2014 1001).

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Art. 48 Lescha davart il tribunal federal (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230017AusstandsbegehrenVerwaltungskommission; Entscheid; Rechtsmittel; Schlichtungsbehörde; Andelfingen; Eingabe; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Obergericht; Beschluss; Bezirksgericht; Kantons; Gesuch; Behörde; Zivilkammer; Bundesgericht; Ausstandsbegehren; Bezirksgerichtes; Parteien; Weiterleitung; Frist; Antrag; Beschwerdeführers; Obergerichtes; Verfahrens
ZHPS220213Verfügung des Betreibungsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg vom 6. Juli 2022 in der Betreibung Nr...Rechtsvorschlag; Betreibung; Betreibungsamt; Brief; Beweis; SchKG; Beweismittel; Frist; Video; Eingabe; Vorinstanz; Rechtsvorschlags; Briefkasten; Urteil; Poststempel; Entscheid; Leerung; Rechtzeitigkeit; Rechtsprechung; Obergericht; Kanton; Thalwil-Rüschlikon; Vermutung; Schweizerische; Schuldbetreibung; Konkurs; Beschwerdegegner; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
SGB 2014/105Entscheid Verfahrensrecht – Säumnis (Art. 30 Abs. 1 VRP, sGS 951.1 und Art. 143 Abs. 1 ZPO, SR 270), Pflicht der unzuständigen Stelle zur Weiterleitung von Eingaben (Art. 11 Abs. 3 VRP), Wiederherstellung einer Frist (Art. 30 Abs. 1 VRP und Art. 148 Abs. 1 ZPO) und Anforderungen an die Beschwerdebegründung (Art. 48 in Verbindung mit Art. 64 VRP). Eine nicht am letzten Tag zuhanden des Gerichts der Post übergebene Eingabe ist verspätet. Der zufällige Umstand, dass der irrtümliche Empfänger einem Stadtrat angehörte (und die Eingabe in der Folge auf dessen Papier dem Gericht weiterleitete), ändert daran nichts, weil nach bereits erfolgter gerichtlicher Instruktion konkret kein schützenswerter Anlass bestand, die Eingabe an die unzuständige Stelle zu richten. Die vertretene Partei hat sich die Fehler ihres Vertreters und dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihres Anwalts und dessen als Hilfspersonen tätigen Kanzleiangestellten, wie eigene anrechnen zu lassen.Die Vertretung hat dabei insbesondere für die fristgerechte Erfüllung der prozessualen Pflichten besorgt zu sein. Es kann in diesem Zusammenhang von einem Rechtsanwalt erwartet werden, fristwahrender Behördenkorrespondenz besondere Aufmerksamkeit und Kontrolle dahingehend zu widmen, dass sie auch tatsächlich ordnungsgemäss verpackt und rechtzeitig der Poststelle übergeben wurde. Macht er dies nicht, lässt er die gebotene Sorgfalt vermissen, und es fehlt an einem nur leichten Verschulden, das eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen würde. Dies gilt umso mehr, wenn der gewählte Arbeitsvorgang fehleranfällig ist. Der unbenützte Ablauf der richterlichen Frist zur Beschwerdeergänzung hat – unter dem Vorbehalt, dass die Säumnisfolge angedroht wurde – Verwirkungsfolge. Die innert der Beschwerdefrist eingereichte, auf einer halben Seite skizzierte Begründung erfüllt im konkreten Fall die inhaltlichen Voraussetzungen an eine ausreichende Begründung nicht, zumal die angefochtene Verfügung über achtzig Seiten umfasste (Verwaltungsgericht, B 2014/105). Entscheid vom Recht; Frist; Eingabe; Gericht; Säumnis; Verwaltungsgericht; Wiederherstellung; Begründung; Rechtsanwalt; Verschulden; Vorinstanz; Verfügung; Gesuch; Kommentar; Hinweis; Verfahren; Rechtsmittel; Verfahrens; Entscheid; Rechtsvertreter; Beschwerdeführers; Verbindung; Rechtsprechung; Behörde; Sachverhalt; Hinweise; Frist

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 259 (6B_315/2019)Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). Recht; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Schweiz; Urteil; Zustellung; Schweizer; Hinweis; Verfügung; Entscheid; Schweizerische; Schweizerischen; Vertretung; Bundesgericht; Regel; Zustellungsempfänger; Obergericht; -tägige; Beschwerdefrist; Rechtsprechung; Fristen; Kantons; Sachen; Staatsanwaltschaft
143 IV 5 (6B_310/2016)Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). Sicherheit; Frist; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Postoder; Bankkonto; Schweiz; Recht; Zahlung; Behörde; Betrag; Belastung; Obergericht; édure; Schweizerische; Kantons; Rechtsmittel; Verfügung; Rechtzeitigkeit; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; énale; Prozessordnung; RIEDO; Hinweis; Konto; Verfahren; Beweis; Auszug; Urteil; Oberstaatsanwaltschaft

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-810/2024BeiträgeBundesverwaltungsgericht; Frist; Verfahren; Verfahrenskosten; Schweiz; Vorinstanz; BVGer-act; Parteien; Schweizerische; Einsprache; Kostenvorschuss; Einzelrichter; Christoph; Rohrer; Gerichtsschreiberin; Nadja; Francke; Ausgleichskasse; Eintretensvoraussetzungen; Einspracheentscheid; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Bundesgesetzes; Beiträge; Höhe; Bundesblatt; Parteientschädigung; Entscheid; Bundesgericht; Beweismittel
C-3747/2024RentenanspruchBundesverwaltungsgericht; Verfahren; BVGer-act; Verfahrenskosten; Frist; Vorinstanz; Parteien; Schweiz; IVSTA; Bundesgesetzes; Kostenvorschuss; Einzelrichter; Christoph; Rohrer; Gerichtsschreiber; Milan; Lazic; IV-Stelle; Ausland; Invalidenversicherung; Eintretensvoraussetzungen; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Höhe; Zwischenverfügung; Leistung; Unterschrift; Zustelladresse; Parteientschädigung; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.25Bundes; VStrR; Verfahren; Beschlag; Beschlagnahme; Beschwerdegegner; Gericht; Verfahrens; Verfügung; Beschwerdekammer; Rechnung; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts; Frist; Bundesgericht; Begründung; Frank; Gehör; Vermögenswert; Eingabe; Vermögenswerte; Untersuchung; Entscheid; Fleisch
BE.2023.19Auslieferung; Recht; Gericht; Entscheid; Verfahren; Urteil; Verfahren; Rechtshilfe; Bundesstrafgerichts; Staat; Beschwerdekammer; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Auslieferungsersuchen; Gericht; Urteil; Deposition; Bundesgerichts; /Zeugenaussage; Verfahrens; Rechtsanwältin; Pajarola; Vereinigte; Königreich; Auslieferungsentscheid; Court; EAUe;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz2018
AmstutzBasler 3.Auflage , Art.482018