
Art. 387 Effects da la sentenzia da cumpromiss
Tras la communicaziun ha la sentenzia da cumpromiss l’effect d’ina decisiun giudiziala legalmain valaivla ed executabla.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 387 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230060 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Gesuchstellerinnen; Entscheid; Urteil; Sinne; Vergleich; Parteien; Gericht; Beschluss; SchKG; Kranken; Bezirksgericht; Betreibung; Frist; Beschwerdeverfahren; Gerichtskosten; Verfahren; Schuldanerkennung; Einlassung; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Forderung; Prozesskosten; Parteientschädigung |
ZH | HG190163 | Forderung | Partei; Parteien; Beklagte; Beklagten; Recht; Erledigungsvertrag; Forderung; Vertrag; Vertrags; Einbringer; Depot; Abrechnung; Ziffer; Transaktion; Abtretung; Schlussabrechnung; Sachverständige; Kaufpreis; Wille; Erledigungsvertrags; Zession; Quasifusion; Zustimmung; Willen; Forderung; -Depot |
Dieser Artikel erzielt 10 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG110010 | Vollstreckbarkeitsbescheinigung | Gesuch; Vollstreckbarkeit; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Gericht; Schiedsspruch; Kommentar; Schweizerischen; Ausstellung; Obergericht; Frist; Basel; Verwaltungskommission; Stellung; Rechtsöffnung; Brunner; Verfügung; Verfahrens; Standslosigkeit; Kanton; Entscheid; Rechtsanwalt; Eingabe; Möglichkeit; Stellungnahme; Girsberger |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 201 | Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). | Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Schiedsgericht; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Gericht; Streit; Kommentar; Recht; Mieter; Schlichtungsbehörde; Vereinbarung; Vorinstanz; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Urteil; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Entscheid; Schiedsgutachtens; Ansprüche |