DO Art. 372 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 372 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 372 Obligaziuns da l’empustader 1. Scadenza da la bunificaziun

1 L’empustader ha da pajar la bunificaziun per l’ovra il mument che quella vegn furnida.

2 Sche l’ovra vegn furnida en parts e sch’igl è vegnì fix da pajar bunificaziuns parzialas, ston quellas vegnir pajadas mintgamai il mument ch’ina part vegn furnida.


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Art. 372 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230031Forderungällig; Berufung; Schlussrechnung; Parteien; Vorinstanz; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Werklohn; Forderung; Beklagten; Werklohnforderung; Recht; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Urteil; Geschäfts; Entscheid; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Uster; Betrag
ZHLB230031Forderungällig; Berufung; Schlussrechnung; Parteien; Vorinstanz; Fälligkeit; A-Norm; SIA-Norm; Frist; Werklohn; Forderung; Beklagten; Werklohnforderung; Recht; Ziffer; Regel; Auslegung; Prüfung; Bestimmungen; Bauleitung; Unternehmer; Säumnis; Urteil; Geschäfts; Entscheid; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Uster; Betrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.58-Berufung; Bauhandwerkerpfandrecht; Apos; Berufungskläger; Eintragung; Grundbuch; Vergütung; Recht; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Bauhandwerkerpfandrechts; Werklohn; Klage; Entscheid; Voraussetzung; Behauptung; Baupfandrecht; Bauarbeiten; Zivilkammer; Urteil; Folgenden:; Thierstein; Beklagten; Entschädigungsfolgen; Frist; Parteien; Höhe; Fälligkeit; Bundesgericht
SOZKBER.2022.85-Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Balkon; Apos; Ersatz; Widerklage; Wohnung; Werke; Werkes; Gerichtskosten; Urteil; Klage; Ablieferung; Beklagten; Betrag; Parteien; Ersatzvornahme; Balkontürme; Vollendung; Besteller; Auslagen; Werklohn; Mietzins; Fertigstellung; Amtsgerichtsstatthalterin; Vorinstanz; önnen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 350Art. 160 Abs. 2, Art. 372 OR. 1. Die für Nichteinhaltung der Erfüllungszeit vereinbarte Konventionalstrafe geht unter, wenn der Besteller sie nicht spätestens bei der Ablieferung des Werkes geltend macht. 2. Anders verhält es sich nur, wenn das abgelieferte Werk mit versteckten Mängeln behaftet ist. Diesfalls gilt die vertraglich vorgesehene Garantiefrist oder, wo eine solche nicht vereinbart worden ist, die Verjährungsfrist des Art. 371 Abs. 2 OR. Abnahme; Bedingungen; Ablieferung; Werkes; Mängel; Konventionalstrafe; SIA-Bedingungen; Urteil; Ausgabe; Garantiefrist; Beklagten; Unternehmer; Tannerberg; Klaiber; Besteller; Rohbau; Frist; Firma; Werkvertrag; Prüfung; Rechnung; Häuser; Verrechnung; Obergericht; Kantons; Sinne; Recht; Werkvertrages
89 II 232Werkvertrag, Haftung des Bauunternehmers. Art. 368 OR, SIA-Normalien Art. 26-30. Bedeutung der Schlussabrechnung nach SIA-Normalien Art. 25 (Erw. 2). Einfluss der Mangelhaftigkeit des Werkes auf die Fälligkeit des Werklohnanspruchs (Erw. 4). Haftung des vertraglichen Garantie-Rücklasses auch für andere Schäden, die von Arbeitern des Bauunternehmers angerichtet worden sind (Erw. 5). Mängel; Werklohn; ällig; Werkes; Unternehmer; Normalien; Betrag; Fälligkeit; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Arbeit; Abschlagszahlungen; Behebung; Zahlung; Verpflichtung; Bauherr; Beklagte; Haftung; Schäden; Vertrag; Klage; Bezahlung; Berufung; Beklagten; ässe; Fenster; SIA-Normalien; Baufirma; Ausführung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HansBasler Kommentar zum Strafrecht II2019
-Basler Kommentar Obligationenrecht I2015