CCS Art. 321 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 321 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 321 D. Facultad libra da l’uffant I. Donaziuns (1)

1 Ils geniturs na dastgan betg duvrar retgavs da la facultad da l’uffant, sch’i sa tracta da donaziuns fatgas als uffants cun questa cundiziun expressiva u cun la cundiziun ch’ils daners stoppian vegnir plazzads uschia ch’els portan tschains en lur favur u sco daners da respargn.

2 L’administraziun tras ils geniturs è exclusa mo, sche quai è vegni fix expressivamain tar la donaziun.

(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

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Art. 321 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180080Vorsorgeauftrag/BegutachtungBezirk; Bezirksrat; Verfahren; Aktien; Begutachtung; Beschluss; Ziffer; Gutachter; Interesse; Verfahrens; Vorsorgeauftrag; Person; Entscheid; Verfahrensbeteiligte; Horgen; Interessen; Dispositiv; Vernehmlassung; Urteil; Eigentum; Foundation; Gehör; Obergericht; Vorsorgeauftrages; Ergänzungsfragen; Rechtsprechung; Massnahme; Hinweis
ZHPS160067Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schätzung; Betreibung; Betreibungs; Vorinstanz; Betreibungsamt; Pfändung; Aufsichtsbehörde; Neuschätzung; SchKG; Recht; Entscheid; Wirtschaft; Rüti; Befangenheit; Lastenbereinigung; Bundesgericht; Grundstücke; Verwertung; Pfandverwertung; Urteil; Sachverständige; Wirtschaftslage; Konkurs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSKV.2020.1 (SVG.2020.268)Kantonale bedarfsabhängige Sozialleistungen: Berücksichtigung des Kindesvermögens bei der Ermittlung des anrechenbaren EinkommensKindes; Kindesvermögen; Sozialhilfe; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Haushalt; Kindesvermögens; Vermögen; Kanton; Vermögens; Sozialleistungen; Einkommen; Unterhalt; Basel; Basel-Stadt; Ausbildung; Entscheid; Erträge; Eltern; Verwendung; Leistung; Anspruch; SoHaV; Sinne; Verfügung; Kinder
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 II 495Art. 9 und 80e lit. b IRSG; Art. 69 BStP; Anwaltsgeheimnis; Zulässigkeit kantonaler Rechtsmittel gegen Zwischenentscheide im Rechtshilfeverfahren; Entsiegelung und Durchsuchung von bei einem Anwalt beschlagnahmten Daten. Ein Entscheid über die Entsiegelung von Daten, die zum Zwecke der Rechtshilfe beschlagnahmt worden sind, ist ein Zwischenentscheid im Rechtshilfeverfahren (E. 3). Die Aufzählung von unmittelbaren und nicht wieder gutzumachenden Nachteilen in Art. 80e lit. b Ziff. 1 und 2 IRSG ist abschliessend (E. 5a - d). Enthält ein Datenträger auch Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, so muss der Entsiegelsrichter selbst jene Daten ausscheiden, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind. Eine Zwischenverfügung des Entsiegelsrichters, welche die Ausscheidung durch die Rechshilfe- und Untersuchungsbehörden anordnet, greift in das Anwaltsgeheimnis ein (E. 5e/aa). Sie ist trotzdem nicht selbständig anfechtbar (E. 5e/bb-dd). Recht; Anwalt; Anwalts; Anwaltsgeheimnis; Rechtshilfe; Entsiegelung; Verfahren; Entscheid; Kammer; Rechtsmittel; Daten; Rechtshilfeverfahren; Bezirksanwaltschaft; Durchsuchung; Zwischenverfügung; Bundesgericht; Verfahren; Informationen; Fälle; Untersuchung; Bezirksgericht; Unterlagen; Rekurs; Staat; Behörde