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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 319 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 319 Recurs Object contest?

Cun recurs pon vegnir contestads:

  • a. decisiuns finalas d’emprima instanza, decisiuns intermediaras e decisiuns davart mesiras preventivas cunter las qualas i na po betg vegnir fatga in’appellaziun;
  • b. autras decisiuns d’emprima instanza e disposiziuns processualas:
  • 1. en ils cas ch’èn fixads da la lescha,
  • 2. sch’i smanatscha pervia dad ellas in dischavantatg quasi irreparabel;
  • c. en ils cas d’ina retardada da dretg.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 319 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPP220034Beschwerde gegen eine Vorladung des Einzelgerichtes (1. Abteilung) des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. September 2022; Proz. FV210082Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Partei; Ziffer; Verhandlung; Hauptverhandlung; Vorladung; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Erstinstanzliche; Zuweisen; Verfügung; Ausstandsgesuch; Beschwerdeantrag; Parteien; Poststempel; Sistierung; Gericht; Ladung; Klage; Stellung; Bezirksgericht; Bundesgericht; Bezirksrichter; Angefochten; Vorinstanzliche; Prozesskosten; Einzutreten
    ZHPD220019Ausweisung / SistierungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Ausweisung; Beschwerdegegner; Verfahren; Vorinstanzliche; Sistierung; Verfügung; Rechtsmittel; Entscheid; Wiedergutzumachenden; Aufschiebende; Vorinstanz; Antrag; Ausweisungsverfahren; Geschäfts-Nr; Eingabe; Bundesgericht; Kündigungsanfechtung; Anfechtung; Drohen; Sistierungsantrag; Zweitinstanzliche; Endentscheid; Ausweisungsverfahrens; Akten; Verfahrens; Nichtsistierung; Wiedergutzumachender; Nicht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Unentgeltliche; Beschluss; Obergericht; Aufsicht; Verfahrens; Unentgeltlichen; Betreibungsamt; Vorliege; Verwaltungskommission; Beschwerdeführers; Begründet; SchKG; Gewährung; Rechtspflege; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbeschwerde; Anspruch; Armen; Obergerichts
    ZHVB190007Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid der 1. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vom 3. April 2019 (CB190048-L)Beschwerde; Recht; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Bezirksgericht; Verfahren; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Aufsicht; Gesuch; Beschluss; Obergericht; Stadtammann; Rechtsbeistand; Bestellung; Mitwirkung; Rechtsbeistandes; Aufsichtsbeschwerde; Akten; Ausführungen; Mitwirkungspflicht; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Kantons; Urteil; Obergerichts; SchKG; Beschwerdegegner
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 III 34 (5A_103/2022)
    Regeste
    Art. 39 Abs. 2 LugÜ ; Art. 49 und 52 SchKG ; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ , wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (E. 3.1-3.3).
    Arrest; Betreibung; SchKG; Erbschaft; Urteil; Betreibungs; LugÜ; Obergericht; Recht; Erblasser; Beschwerde; Betreibungsort; Schuldner; Arrestes; Vollstreckung; Erben; Lugano; Vollstreckbarerklärung; Arrestgesuch; Ungeteilte; Schweiz; Erblassers; Kantons; Todes; Bundesgericht; Urteils; Unverteilte; Obergerichts; Gläubiger
    147 III 491 (5A_697/2020)
    Regeste
     a Art. 32 ff. LugÜ ; Anerkennung und Vollstreckung eines englischen Urteils; Folgen des Brexit für die Anwendbarkeit des LugÜ. Das Vereinigte Königreich ist bis zum 31. Dezember 2020 ein an das LugÜ gebundener Staat (E. 6.1.1). Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse, das IPRG zum ersten Mal vor Bundesgericht anzuwenden, wenn sich das bisherige Verfahren nach dem LugÜ richtete (E. 6.1.2).
    Lugano; Consid; Séquestre; Arrêt; être; Convention; Cours; Cit; Position; Jugement; Recours; Janvier; Royaume-Uni; Lugano; Connaissance; Selon; Conclu; Brexit; Décision; Kommentar; Décembre; Titre; Prononcé; Européenne; Reconnaissance; Lugano; Rendu; L'exequatur; Octobre; Opposition

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    A. Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2018
    Freiburghaus, Afheldt Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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