E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 285 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 285 Divorzi sin dumonda cuminaivla Inoltraziun en cas d’ina cunvegna cumpletta

L’inoltraziun cuminaivla dals conjugals cuntegna:

  • a. ils nums e las adressas dals conjugals sco er la designaziun d’eventualas represchentanzas;
  • b. la dumonda cuminaivla da divorzi;
  • c. la cunvegna cumpletta davart las consequenzas dal divorzi;
  • d. las propostas cuminaivlas areguard ils uffants;
  • e. ils mussaments necessaris;
  • f. la data e las suttascripziuns.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 285 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC160036EhescheidungPartei; Vereinbarung; Parteien; Berufung; Urteil; Gericht; Einzelgericht; Scheidung; Ergänzung; Gesuch; Steuer; Gesuchsteller; Beklagten; Schriftlich; Vertreter; Verfahren; Recht; Genehmigt; Genehmigung; Eingabe; Entscheid; Regelung; Punkte; Ziffer; Rechtlich; Konvention; Einverstanden
    SGFE.2017.6Entscheid Art. 288 ZPO: Ein gemeinsames Scheidungsbegehren kann bis zum Abschluss der Anhörung jederzeit einseitig widerrufen werden. Der Widerruf ist persönlich zu erklären (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 23. Mai 2017, FE.2017.6). Anhörung; Scheidungsbegehren; Widerruf; Persönlich; ZPO/Bähler; BernerKomm; Spycher; Unterschrift; Scheidungsvereinbarung; Fankhauser; Gemeinsam; DIKE-Komm; Einseitig; ZPO/Spycher; Eheleute; Anwalt; Gemeinsame; Widerrufen; Damals; Genügt; Allerdings; Anwalts; Anlässlich; Scheidungsbegehrens; Möglich; damals; Scheidungswillen; FamPrach
    Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2001 1414 § 284 ZPO. Res iudicata.Mit einem Vergleich können Parteien auch Streitfragen rechtskräftig erledigen, welche nicht Prozessgegenstand bilden. Deshalb muss sich einKläger einen in einem früheren gerichtlichen Verfahren geschlossenenVergleich entgegenhalten lassen, der in Überschreitung des damaligenStreitgegenstandes... Klage; Vergleich; Partei; Rückzug; Klagerückzug; Vergleichs; Parteien; Zivilprozessrecht; Dispositiv; Abschreibungsbeschluss; Seitig; Recht; Zesserledigung; Seitige; Gerichtliche; Entscheid; Verfahren; Charakter; Richts; Gerichtlichen; Klagerückzug; Walder; Prozesserledigung; Zesses; Abschreibungsbeschlusses; Erledigt; Vereinbarung; Erwägungen; Zurückgezogen; Prozesses
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 III 361 (5A_346/2016)Art. 133 Abs. 2 und Art. 298 Abs. 1 ZGB; gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren. Art. 298 Abs. 1 ZGB hindert den Scheidungsrichter nicht daran, die elterliche Sorge unter Beachtung aller für das Kindeswohl wichtigen Umstände (Art. 133 Abs. 2 Satz 1 ZGB) gestützt auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern (Art. 133 Abs. 2 Satz 2 ZGB) einem Elternteil allein zuzuweisen. Art. 298 Abs. 1 ZGB ist auf Fälle zugeschnitten, in denen die Eltern über die elterliche Sorge entzweit sind (E. 7). Sorge; Eltern; Elterliche; Gemeinsame; Scheidung; Beschwerde; Kindes; Antrag; Kindeswohl; Elternteil; Elterlichen; Gemeinsamen; Regel; Beschwerdeführer; Gericht; Regelung; Scheidungsrichter; Gerecht; Kinder; Urteil; Kantonsgericht; Beschwerdegegnerin; Sorgerecht; Teilvereinbarung; Entscheid; Recht; Parteien; Bundesgericht; Zuteilung
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz