Art. 285 Divorzi sin dumonda cuminaivla Inoltraziun en cas d’ina cunvegna cumpletta
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC160036 | Ehescheidung | Partei; Vereinbarung; Parteien; Berufung; Urteil; Gericht; Einzelgericht; Scheidung; Ergänzung; Gesuch; Steuer; Gesuchsteller; Beklagten; Schriftlich; Vertreter; Verfahren; Recht; Genehmigt; Genehmigung; Eingabe; Entscheid; Regelung; Punkte; Ziffer; Rechtlich; Konvention; Einverstanden |
SG | FE.2017.6 | Entscheid Art. 288 ZPO: Ein gemeinsames Scheidungsbegehren kann bis zum Abschluss der Anhörung jederzeit einseitig widerrufen werden. Der Widerruf ist persönlich zu erklären (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 23. Mai 2017, FE.2017.6). | Anhörung; Scheidungsbegehren; Widerruf; Persönlich; ZPO/Bähler; BernerKomm; Spycher; Unterschrift; Scheidungsvereinbarung; Fankhauser; Gemeinsam; DIKE-Komm; Einseitig; ZPO/Spycher; Eheleute; Anwalt; Gemeinsame; Widerrufen; Damals; Genügt; Allerdings; Anwalts; Anlässlich; Scheidungsbegehrens; Möglich; damals; Scheidungswillen; FamPrach |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2001 14 | 14 § 284 ZPO. Res iudicata.Mit einem Vergleich können Parteien auch Streitfragen rechtskräftig erledigen, welche nicht Prozessgegenstand bilden. Deshalb muss sich einKläger einen in einem früheren gerichtlichen Verfahren geschlossenenVergleich entgegenhalten lassen, der in Überschreitung des damaligenStreitgegenstandes... | Klage; Vergleich; Partei; Rückzug; Klagerückzug; Vergleichs; Parteien; Zivilprozessrecht; Dispositiv; Abschreibungsbeschluss; Seitig; Recht; Zesserledigung; Seitige; Gerichtliche; Entscheid; Verfahren; Charakter; Richts; Gerichtlichen; Klagerückzug; Walder; Prozesserledigung; Zesses; Abschreibungsbeschlusses; Erledigt; Vereinbarung; Erwägungen; Zurückgezogen; Prozesses |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 361 (5A_346/2016) | Art. 133 Abs. 2 und Art. 298 Abs. 1 ZGB; gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren. Art. 298 Abs. 1 ZGB hindert den Scheidungsrichter nicht daran, die elterliche Sorge unter Beachtung aller für das Kindeswohl wichtigen Umstände (Art. 133 Abs. 2 Satz 1 ZGB) gestützt auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern (Art. 133 Abs. 2 Satz 2 ZGB) einem Elternteil allein zuzuweisen. Art. 298 Abs. 1 ZGB ist auf Fälle zugeschnitten, in denen die Eltern über die elterliche Sorge entzweit sind (E. 7). | Sorge; Eltern; Elterliche; Gemeinsame; Scheidung; Beschwerde; Kindes; Antrag; Kindeswohl; Elternteil; Elterlichen; Gemeinsamen; Regel; Beschwerdeführer; Gericht; Regelung; Scheidungsrichter; Gerecht; Kinder; Urteil; Kantonsgericht; Beschwerdegegnerin; Sorgerecht; Teilvereinbarung; Entscheid; Recht; Parteien; Bundesgericht; Zuteilung |