CPC Art. 279 - Approvaziun da la cunvegna

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 279 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 279 Approvaziun da la cunvegna

1 La dretgira approvescha la cunvegna davart las consequenzas dal divorzi, sch’ella è persvadida ch’ils conjugals hajan fatg ella da libra voluntad e suenter madira reflexiun e ch’ella saja clera, cumpletta e betg evidentamain inadequata; resalvadas restan las disposiziuns davart il provediment professiunal.

2 La cunvegna va pir en vigur, cur che la dretgira l’ha approvada. Ella sto vegnir integrada en il dispositiv da la decisiun.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 279 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230005EhescheidungParteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Grundbuch; Unterhalt; Vereinbarung; Klägers; Ausgleich; Vorsorge; Grundstück; Ausgleichszahlung; Hypothek; Betrag; Blatt; Über; Miteigentum; Scheidungsurteil; Kinder; Entscheid; Scheidungsurteils; Urteil; Rechtskraft; Teilvereinbarung; Alleineigentum
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Parteien; Klägers; Recht; Kinder; Wohnkosten; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Phasen; Nettoeinkommen; Zahlungen; Über; Liegenschaft; Hinweis; Betreuung; Familienzulage; Berufungsverfahren; Familienzulagen
Dieser Artikel erzielt 311 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.34-Berufung; Unterhalt; Verfahren; Ehefrau; Recht; Berufungsbeklagte; Scheidung; Parteien; Massnahme; Unterhaltsbeitrag; Massnahmen; Berufungskläger; Eheschutzverfahren; Apos; Vereinbarung; Ehemann; Scheidungsverfahren; Ehescheidung; Trennung; Urteil; Ehegatte; Ehegatten; Verfahren; Einigungsverhandlung; Ehescheidungsverfahren
SOZKBER.2022.93-Kinder; Berufung; Unterhalt; Parteien; Kinderzulage; Vereinbarung; Unterhalts; Kinderzulagen; Apos; Gericht; Ehemann; Berufungskläger; Urteil; Ehefrau; Unterhaltsbeiträge; Berechnung; Existenzminimum; Vergleich; Eheschutz; Vergleichs; Über; Berufungsbeklagte; Ehemannes; Auslagen; Eheschutzverhandlung; Verhandlung; Vorderrichterin; ätten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
143 III 520 (5A_510/2016)Art. 279 und 334 ZPO; Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Erläuterung im Allgemeinen (E. 6.1). Bei der Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hat der Richter den mutmasslichen Willen der Parteien festzustellen, aufgrund dessen er die Vereinbarung seinerzeit genehmigte (E. 6.2). Zum Rechtsweg bei der Erläuterung (E. 6.3) und zu den Gründen, die vor der Rechtsmittelinstanz angerufen werden können (E. 6.4). Anwendung im konkreten Fall (E. 7 und 8). Erläuterung; Urteil; Entscheid; Recht; Unterhalt; Unterhalts; Sachverhalt; Bezirksgericht; Abänderungsurteil; Urteils; Verfahren; Verfahren; Gericht; Berichtigung; Kantons; Ehefrau; Kantonsgericht; Begründung; Unterhaltspflicht; Erreichen; AHV-Alter; Scheidungskonvention; Bundesgericht; Abänderungsverfahren; Ehegatte; Parteien; AHV-Alters; Rechtsmittel; Dispositiv

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Gut, Hasenböhler, LeuenbergerBasler Kommentar zur ZPO2018
Sutter-Somm, Gut, Hasenböhler, LeuenbergerBasler Kommentar zur ZPO2018