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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 248 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 248 Procedura summarica 1. chapitel Champ d’applicaziun Princip

La procedura summarica è applitgabla:

  • a. en ils cas ch’èn fixads da la lescha;
  • b. per la protecziun giuridica en cas evidents;
  • c. per il scumond giudizial;
  • d. per las mesiras preventivas;
  • e. per las fatschentas da la giurisdicziun voluntara.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 248 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF210039Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Verfahren; Ausweisung; Prozess; Verfügung; Stellung; Fähig; Berufungsbeklagten; Verfahrens; Kündigung; Partei; Stellungnahme; Entscheid; Rechtlich; Urteil; Stelle; Rechtsvertreter; Vertretung; Rechtliche; Schriftlich; Stellte; Führen; Gestellt; Meilen; Ausweisungsbegehren; Vertreter
    ZHLF200043Testamentseröffnung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Affoltern vom 29. Juni 2020 (EL200070)Berufung; Testament; Berufungskläger; Erblasserin; Testaments; Vorinstanz; Willen; Antrag; Willens; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Testamente; Willensvollstrecker; Erben; Einzelgericht; Gericht; Urteil; Erbfolge; Verfügung; Jüngere; Entscheid; Affoltern; ältere; Person; Bezirksgerichts; Testamentseröffnung; Einsprache; Eröffnung; älteren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2013 7676 Art. 241 ZPO; Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO. Gerichtliche Vergleiche überAngelegenheiten, die - wie der Ehegattenunterhalt - der freien Verfügungsgewalt der Parteien unterstehen, bedürfen im Rahmen eines Eheschutzverfahrens keiner gerichtlichen Genehmigung. Ein solcher gerichtlicher Vergleich hat die... Vergleich; Verfahren; Verfahren; Parteien; Kommentar; Entscheid; Einbarung; Zivilprozess; Verfügung; Gerichtliche; Gleichs; Verfahrens; Gericht; Genehmigung; Kommentar; Vorinstanz; Lichen; Eheschutzverfahren; Schen; Rechtskräftigen; Gungsgewalt; Entscheids; Freien; Einbarungen; Verfügungsgewalt; Angelegenheiten; Rechtsmittel; Berufung; Rechtsbehelf; Regel
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache
    144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-951/2020Handelsregister- und FirmenrechtStiftung; Beschwerde; Handelsregister; Recht; Recht; Familie; Beschwerdeführerin; Zweck; Teilzweck; Familienstiftung; Eintrag; Stanz; Eintragung; Bundes; Vorinstanz; RIEMER; RIEMER; Nichtig; Rechtlich; Stiftungsrat; Stiftungsurkunde; Lebens; Unzulässig; Verfügung; Familienstiftungen; Nichtigkeit; Zulässige; BK-RIEMER; GRÜNINGER; Gericht
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