Art. 246 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 246 SchKG () drucken

Art. 246 C. Inscripziuns d’uffizi (1)

Las pretensiuns che resultan dal register funsil vegnan integradas en las pretensiuns dal concurs ensemen cun il tschains current, er sch’ellas n’èn betg vegnidas inoltradas.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 246 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPE110025Eigentümerschuldbrief in der Verwertung. Nicht angemeldete ZinsenKonkurs; Kollokations; SchKG; Recht; Grundpfand; Grundbuch; Lastenverzeichnis; Gläubiger; Kollokationsklage; Schuldbrief; Forderung; Entscheid; Konkursamt; Inhabers; Gericht; Verfahren; Konkursitin; Inhaberschuldbrief; Vorinstanz; Anspruch; Grundpfandrecht; Winterthur; SchKG-HIERHOLZER; Verfügung; Bezirkes; Konkursverwaltung; ührt
VDPlainte/2024/13été; ’Office; édule; Immeuble; ’immeuble; état; écaire; ’état; éance; ’il; ébiteur; était; écision; édure; Ministère; érêt; établi; ’au; Autorité; étaire; éalisation; érieure; AFC-GE; Extrait
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
94 III 4Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Beitragspflicht der Ehefrau (Art. 192 Abs. 2, 246 Abs. 1 ZGB). 1. Bei der Lohnpfändung sind die Beiträge der Ehefrau des Schuldners an die ehelichen Lasten unabhängig von der Art der in Betreibung gesetzten Forderung als Einkünfte des Schuldners zu berücksichtigen. 2. Befugnis der Betreibungsbehörden, vorfrageweise über die Beitragspflicht der Ehefrau zu befinden. Gültiger Verzicht des Ehemanns auf Beiträge der Ehefrau? 3. Bemessung der Beiträge. Massgebende Umstände. Ermessen der Betreibungsbehörden. Ehefrau; Rekurrent; Betreibung; Rekurrenten; Schuld; Beitrags; Beiträge; Lohnpfändung; Beitragspflicht; Ehemann; Verzicht; Schuldner; Schuldners; Gütertrennung; Arbeit; Behörde; Betreibungsbehörden; Betreibungsamt; Leistungen; Unterhalt; Sinne; Ehevertrag; Entscheid; SchKG; Forderung; Umstände; Rekurs; Arbeitserwerb