CPS Art. 240 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 240 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 240 Far daners fauss

1 Tgi che fa munaida faussa, daners da palpiri fauss u bancnotas faussas, per metter quellas e quels en circulaziun sco daners autentics, vegn chasti cun in chasti da detenziun betg sut 1 onn.

2 En cas spezialmain levs vegn il delinquent chasti cun in chasti da detenziun da fin 3 onns u cun in chasti pecuniar.

3 Il delinquent è er chastiabel, sch’el ha commess il malfatg a l’exteriur, sch’el è vegnì arrest en Svizra e na vegn betg extradì e sch’il malfatg è er chastiabel al lieu, nua ch’el è vegnì commess.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 240 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110555Geldfälschung etc. Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Freiheitsstrafe; Recht; Gericht; Falsifikate; Sinne; Aussage; Urteil; Banknote; Vorinstanz; Probezeit; Verteidigung; Geldstrafe; Entscheid; Banknoten; Kinder; Aussagen; Verletzung; Staatsanwaltschaft; Geldfälschung; Untersuchung; Berufung; Übrigen; Genugtuung
SOSTKU.2004.2Geldfälschung etc.Fälschung; Nominalwert; Vergleich; Niggli; Recht; Urteil; Kammer; Fälschungen; Lehre; Drohung; Obergericht; Obergerichts; Androhung; Vermögensdelikten; Rechtsgut; Pönalisierung; Gefährdung; Sicherheit; Geldverkehrs; Ausland; Marcel; Alexander; Niggli:; Kommentar; Recht; Wertzeichen; Zeichen; Gewicht; Hauptbeispiele
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2010 1111 Art. 240 Abs. 1 und 2 StGB.Der Grundtatbestand nach Art. 240 Abs. 1 StGB ist bereits erfüllt, wenndie Fälschung nicht leicht erkennbar oder nicht bloss wenige Falsifikatemit geringem Nominalwert hergestellt worden sind, auch wenn die Vorgehensweise des Täters einfach war und er nur geringe kriminelle... Falsifikate; Banknoten; Nominalwert; Annahme; Obergericht; Apos; Fälschung; Bundesgericht; Grundtatbestand; Energie; Rechtsprechung; Qualität; Angeklagte; Falsifikaten; Täters; Falles; Kantons; Kriterien; Vorgehen; Mindeststrafe; Freiheitsstrafe; Recht; Anzahl; Hinweis; Geldfälschung; Grenzwert; Sinne
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 IV 256 (6S.101/2007)Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Betrugs; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Recht; Absatzhandlung; Absatzhandlungen; Urteil; Herstellung; Konkurrenz; Blüten; Falsifikate; Arglist; Urkunden; Delikt; Beschwerde; Geldes; Zweihunderternoten; Umlauf; Restaurants; Sternen; Donalds
129 IV 238Art. 305bis Ziff. 1, Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 StGB; Geldwäscherei, irrige Vorstellung über den Sachverhalt, Rechtsirrtum. Wer fälschlicherweise der Überzeugung ist, aus dem Drogenhandel stammende Vermögenswerte seien wegen Zeitablaufs nicht mehr einziehbar, handelt in einem Sachverhaltsirrtum (E. 3). Recht; Sachverhalt; Geldwäscherei; Sachverhalts; Beschwerdegegner; Tatbestand; Rechtsirrtum; Vermögenswerte; Sachverhaltsirrtum; Vorsatz; Vorstellung; Irrtum; Vorinstanz; Täter; Recht; Barkeit; Tatbestandsmerkmal; Drogenhandel; STRATENWERTH; Tatbestandsmerkmale; Urteil; Bundesgericht; Staat; JENNY; Entscheid; Konten; Transaktionen; ässigen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts
SK.2016.38Mehrfache Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), mehrfache versuchte Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. 22 Abs. 1 StGB), mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfacher gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), mehrfaches Fahren unter Drogeneinfluss (Art. 91 Abs. 2 Bst. b i.V.m.31 Abs. 2 SVG), mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 10 Abs. 2 SVG), Erwerb und Besitz einer Waffe (Teleskop-Schlagstock) als kroatischer Staatsangehöriger (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 7, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 12 aWV [gültig bis am 14.03.2014]) und Tragen einer Waffe (Schlagstock) ohne Waffentragbewilligung (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 27, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 48 WV), Grobe Verletzung von Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 2 SVG (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 1 und 5, Art. 5 VRV, Art. 22 Abs. 1 SSV).Privatklägerschaft; Bundes; Apos;; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Urteil; Waffe; Bundesstrafgerichts; Parteien; Tribunal; Vorsitz; Bundesanwaltschaft; Geldfälschung; Verletzung; Verteidigung; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gerichtsschreiber; Fürsprecher; Stephan; Schmidli; Umlaufsetzen; Geldes; Betrug; Drogeneinfluss; Berechtigung; Erwerb

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KellerBasler Kommentar 3. Auflage2013
Hans Vest, Stefan Trechsel, SchweizerPraxis, éd.2013