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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 231 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 231 Examinaziun da las cumprovas

Suenter ils pleds da las partidas examinescha la dretgira las cumprovas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 231 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230055RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden
ZHPC230013Ehescheidung (Fristerstreckung)Beschwerde; Verfügung; Vorinstanz; Frist; Angefochtene; Beklagten; Partei; Gericht; Drohe; Wiedergutzumachender; Unentgeltlichen; Parteien; Wiedergutzumachenden; Beschwerdeverfahren; Gesuch; Bundesgericht; Prozessleitende; Akten; Rechtspflege; Erstreckung; Oberrichter; Entscheid; Ersucht; Botschaft; Verbindung; Aufgr; Treten; Ersuchte; Erstreckung; Parteientschädigungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Partei; Verfahren; Videokonferenz; Bundes; Parteien; Verfahrens; Gericht; Zivilprozessordnung; Verordnung; Elektronisch; Justiz; Bundesrat; Elektronische; Verhandlung; Schweiz; Handelsgericht; Verfahrensrecht; Mündliche; Beschwerde; Botschaft; Urteil; Person; Einvernahmen; Eingabe; Mündlichen; Vizepräsidentin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
LEUENBERGER, UFFER-TOBLER Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
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