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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 228 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 228 Tractativa principala Emprims pleds da las partidas

1 Suenter l’avertura da la tractativa principala fan las partidas lur propostas e las motiveschan.

2 La dretgira dat la pussaivladad da far ina replica e da far ina duplica.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 228 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220042VerbotKlagte; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Entscheid; Recht; Beweis; Urteil; Gericht; -strasse; Partei; Vorsitzende; Gehör; Angefochtene; Hauptverhandlung; Prot; Angefochtenen; Miteigentümer; Parkplätze; Verhandlung; ProtVi; Gehörs; Klage; Beweismittel; Miteigentum; Vertretung; Anspruch; Entscheids; Teilfläche; Streit
ZHRZ220013Unterhalt und weitere Kinderbelange (Entschädigung unentgeltliche Rechtsvertretung)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Verfahren; Partei; Recht; Aufwand; Verantwortung; Mandantin; Eingabe; Honorar; AnwGebV; Akten; Stellungnahme; Gensrechtliche; Grundgebühr; Schwierigkeit; Kinderbelange; Vermögensrechtliche; Entschädigung; Verhandlung; Eingaben; Klage; Zuschlag; Gemachte; Notwendige; Entscheid; Kindesverfahrensvertreterin; Unterhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 475 (4A_50/2021)
Regeste
Art. 229 Abs. 2 ZPO ; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Können neue Tatsachen und Beweismittel "zu Beginn der Hauptverhandlung" unbeschränkt vorgebracht werden, sind diese vor den ersten Parteivorträgen nach Art. 228 ZPO in das Verfahren einzubringen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2 und 2.3.3).
Partei; Hauptverhandlung; Tatsachen; Parteivorträge; Parteivorträgen; Beweismittel; Beginn; Hauptverhandlung; Verfahren; Bracht; Urteil; Noven; Unbeschränkt; Zivilprozessordnung; Arbeitgeberin; Meint; Rechtsprechung; Gericht; Vorgebracht; Tatsachenvortrag; E-ZPO; Beschwerde; Element; Duplik; Replik; Zeitpunkt; Parteien
146 III 194 (4A_180/2020)
Regeste
Art. 228 ff. ZPO ; Hauptverhandlung; Videokonferenz. Die Parteien haben Anspruch auf rechtskonforme Abhaltung der Hauptverhandlung, soweit sie nicht gemeinsam auf eine solche verzichten. Es fehlt im Anwendungsbereich der ZPO an einer rechtlichen Grundlage, die Hauptverhandlung ohne Einverständnis aller Parteien im Rahmen einer Videokonferenz durchzuführen (E. 3). Hinweis auf die in casu nicht anwendbare Verordnung vom 16. April 2020 über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) (E. 4).
Hauptverhandlung; Video; Zivil; Partei; Verfahren; Videokonferenz; Bundes; Parteien; Verfahrens; Gericht; Zivilprozessordnung; Verordnung; Elektronisch; Justiz; Bundesrat; Elektronische; Verhandlung; Schweiz; Handelsgericht; Verfahrensrecht; Mündliche; Beschwerde; Botschaft; Urteil; Person; Einvernahmen; Eingabe; Mündlichen; Vizepräsidentin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WilliseggerBasler Kommentar zur ZPO2017
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