DO Art. 216b -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 216b Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 216b Transmissibladad tras ierta e cessiun (1)

1 Sch’i n’è betg vegnì concludì insatge auter, èn ils dretgs da precumpra, da cumpra e da recumpra transmissibels tras ierta, dentant betg cedibels.

2 Sche la cessiun è admissibla tenor contract, basegna ella la medema furma sco la motivaziun.

(1) Integr tras la cifra II da la LF dals 4 d’oct. 1991 davart la revisiun parziala dal Cudesch civil svizzer (dretgs reals immobigliars) e dal Dretg d’obligaziuns (cumpra da bains immobigliars), en vigur dapi il 1. da schan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 216b Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 09 29Art. 216 OR und 498 ff. ZGB. Abgrenzung zwischen Kaufrechtsvertrag und Verfügung von Todes wegen.Beklagten; Kaufs; Verfügung; Todes; Rechtsgeschäft; Kaufsrecht; Schwester; Schwestern; Lebenden; Kaufrechtsvertrag; Bundesgericht; Kaufpreis; Vertrag; Grundstück; Kaufrechtsgeberinnen; Eigentum; Indiz; Zustimmung; Umstände; Isler; Grundbuch; Abschluss; Kaufrechtsvertrags; Stiftung; Vertrags; Argument; C-Stiftung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 09 156_2§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sogenannte Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Handänderung; Vereinbarung; Verfügung; Steuer; Recht; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Preis; Grundeigentümerin; Miteigentumsanteil; Verfügungsmacht; Erwerb; Eigentümer; Kette; Vertrag; Kaufsrecht; Kaufsinteressenten; Handänderungssteuer; Eigentums; Übertragung; Kaufvorvertrag; Kaufrecht; Botschaft; Urteil; Reservationsvereinbarungen; Kaufrechts; Kaufoder
LUA 09 156_1§ 2 Ziff. 3 lit. b HStG. Sog. Kettengeschäfte stellen wirtschaftliche Handänderungen dar und begründen die Handänderungssteuerpflicht des Mittelmanns. Für die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist es nicht entscheidend, ob die einzelnen Geschäfte formgültig zustande gekommen sind.Grundstück; Handänderung; Vereinbarung; Steuer; Verfügung; Recht; Reservationsvereinbarung; Eigentum; Preis; Grundeigentümerin; Verfügungsmacht; Erwerb; Handänderungssteuer; Eigentümer; Kette; Vertrag; Kaufsrecht; Miteigentumsanteil; Kaufsinteressenten; Eigentums; Übertragung; Kaufvorvertrag; Kaufrecht; Botschaft; Urteil; Reservationsvereinbarungen; Kaufrechts; Kaufoder
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