
Art. 207 Custs da la procedura da mediaziun
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2 Sch’il plant vegn inoltr , vegnan ils custs adossads a la chaussa principala.
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Art. 207 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP220009 | Stockwerkeigentum | Beiblatt; Stockwerkeigentümer; Reglement; Terrasse; Reglements; Vorinstanz; Terrassen; Massnahme; Berufung; Massnahmen; Pflanzentröge; Beiblatts; Beschluss; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Beschlüsse; Beklagten; Bestimmungen; Ziffer; Verfahren; Auslegung; Gemeinschaft; Recht; Entscheid; Parteien; Gartensitzplätze; önnte |
ZH | PP220013 | Forderung / Kosten- und Entschädigungsfolgen | Vorinstanz; Verfahren; Recht; Beklagten; Entscheid; Gericht; Streitwert; Sicht; Entscheidgebühr; Antrag; Beweis; Verfügung; Prozesskosten; Frist; Parteien; Verfahrens; Klage; Entschädigung; Vorschuss; Standslosigkeit; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Parteientschädigung; Zeitaufwand; Gerichtes; Höhe |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150093 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Rechtsbeistand; Schlichtungsbehörde; Rechtspflege; Person; Mietsachen; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Gesuchs; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Liegenschaft; Hauptsache; Lebens; Bestellung; Rechtsbeistandes; Akten; Gericht; Kantons; Obergerichtspräsident; Rechtsvertreter; Mietverhältnisses; Zeitpunkt; ücksichtigen |
ZH | VO150090 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Gesuchstellers; Obergericht; Unterhalt; Rechtsbeistand; Bestellung; Entscheid; Obergerichts; Gericht; Anspruch; Antrag; Kanton; Friedensrichteramt; Klage; Person; Grundbetrag; Gemeinde; Hauptsache; Rechtsverbeiständung; Kantons; Obergerichtspräsident; Tochter; Schlichtungsverfahrens |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 Ia 129 | Art. 4 BV; Parteiwechsel während eines hängigen Zivilprozesses. 1. Die Sachlegitimation ist vom Richter jeder Stufe von Amtes wegen zu prüfen, unter der Herrschaft der Verhandlungsmaxime allerdings bloss nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts (E. 1). 2. Die Zulassung eines gewillkürten Parteiwechsels auf der Klägerseite ist ohne Zustimmung des Beklagten verfassungswidrig (E. 2). | Recht; Parteiwechsel; Verfahren; Urteil; Appellationshof; Sachlegitimation; Zustimmung; Beklagten; Zivilprozess; Rechtsnachfolge; Auflage; Richter; Amtes; Zulassung; Parteiwechsels; Sachverhalt; Klage; Aktivlegitimation; Forderung; Prozessrecht; POHLE; Anspruch; Zivilprozessrecht; Bundes; Willen |