CCS Art. 198 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 198 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 198 III. Bains propris 1. Tenor lescha

Bains propris èn tenor la lescha:

  • 1. ils objects che servan ad in consort exclusivamain per il diever persunal;
  • 2. las valurs da facultad che appartegnan ad in consort al cumenzament da l’urden dals bains u ch’el survegn pli tard tras ierta u en in’autra moda gratuita;
  • 3. pretensiuns da satisfacziun morala;
  • 4. ils bains acquistads en substituziun da bains propris.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 198 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLC240011EhescheidungBerufung; Beklagten; Verfahren; Vorinstanz; Parteien; Entscheid; Berufungsverfahren; Errungenschaft; Erwäg; Erwägung; Urteil; Güterrecht; Bundesgericht; Oberrichter; Disp-Ziff; Hinsicht; Lebensversicherung; Vorschlag; Schulden; Prozesskosten; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiber; Rieke; Verfahren; Bezirksgericht; ützt
    ZHLF150012Testamentseröffnung / Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes in Erbschaftssachen des Bezirksgerichtes Winterthur vom 2. April 2015 (EL150082)Berufung; Berufungsklägerin; Ehevertrag; Güter; Berufungsklägerinnen; Erblasser; Ehegatte; Urteil; Ehegatten; Vorinstanz; Erblassers; Ehefrau; Gericht; Testament; Vermögenswerte; Vorschlag; Güterstand; Regelung; Verfügung; Nutzniessung; Erben; Testaments; Errungenschaft; Eigengut; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Testamentseröffnung; Winterthur
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2021.34-Apos; Ehemann; Ehefrau; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Beruf; Berufung; Einkommen; Betrag; Ehemannes; Liegenschaft; Phase; Vorinstanz; Betreuung; Rechnung; Recht; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Pension; Obhut; Parteien; Familie; Trennung; Steuern; Barunterhalt
    SGEL 2015/34Entscheid Art. 43 Abs. 2 ATSG, Art. 9 Abs. 1 ELG. Bevor der Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen berechnet werden kann, muss der massgebliche Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt sein. Insbesondere muss für die Ermittlung des anrechenbaren Vermögens vor der erbrechtlichen eine fiktive güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. April 2017, EL 2015/34). Liegenschaft; Ehemann; Höhe; Ehemannes; Vermögens; EL-act; Liegenschaften; Nutzniessung; Anspruch; Errungenschaft; Verzicht; Ergänzungsleistung; Berechnung; Barwert; Auseinandersetzung; Verfügung; Todes; Hypothek; Einnahmen; Verkehrswert; Recht; Ergänzungsleistungen; Eigentum; Bezug; Einsprache
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 257 (5A_143/2015)Art. 198 Ziff. 2, 197 Abs. 2 Ziff. 5 und 198 Ziff. 4 ZGB; güterrechtliche Zuordnung eines durch Erbteilung erworbenen Gegenstandes. Qualifikation der Übernahme eines Erbschaftsgegenstandes zufolge Erbteilung (E. 4.3.2). Grundsätze für die güterrechtliche Zuordnung eines im Zuge der Erbteilung übernommenen Erbschaftsgegenstandes, wenn der übernehmende Miterbe eine Ausgleichszahlung (soulte) zu leisten hatte (E. 4.3.3). Erbschaft; Erbteil; Urteil; Erbteilung; Miterbe; Erben; Grundstück; Eigengut; Liquidation; Standes; Erbengemeinschaft; Beschwerdegegner; Miterben; Alleineigentum; Eigentum; Vorinstanz; Liegenschaft; Erbschaftsgegenstände; Anspruch; Quote; Ersatzanschaffung; Erbschaftsgegenstand; Erbschaftsgegenstandes; Parteien; Scheidung; Teilung; Liquidationsanteil; Vermögenswert; Zuordnung
    138 III 193 (5A_636/2011)Art. 212 ZGB; Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag. Das behördliche Schätzungsgutachten über den Ertragswert und den Nutzwert ist für das Zivilgericht verbindlich (E. 3), während die Ermittlung des Verkehrswertes der freien gerichtlichen Beweiswürdigung unterliegt (E. 4). Aufwendungen zur Erhaltung und Erneuerung des Betriebsinventars vermindern den Unternehmensertrag und damit die Errungenschaft (E. 5). Beweisthema bei Investitionen ist der konkrete Zahlungsfluss (E. 6). Beschwerdegegner; Schätzung; Weinbaubetrieb; Kantonsgericht; Betrieb; Vorräte; Errungenschaft; Eigengut; Ertrag; Schätzungsgutachten; Betriebsinventar; Ertragswert; Bewertung; Weinbaubetriebs; Verkehrswert; Nutzwert; Gewerbe; Beschwerdegegners; Lager; Gutachten; Beweiswürdigung; Parteien; Urteil; Gewerbes; Zivilgericht; Kommentar; Verkauf; Eigenguts; Finanzierung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Reusser, Hausheer, GeiserBerner Kommentar II, 1, 3, 11992