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SchKG ()

Art. 193 SchKG () drucken

Art. 193 D. Cunter ina ierta refusada u insolventa (1)

1 L’autoritad cumpetenta infurmescha la dretgira da concurs, sche:

  • 1. tut ils ertavels han refus? l’ierta u ina refusa sto vegnir supponida (art. 566 ss. ed art. 573 CCS (2) );
  • 2. i sa mussa ch’ina ierta, per la quala la liquidaziun uffiziala è vegnida pretendida u ordinada, è insolventa (art. 597 CCS).
  • 2 En quests cas ordinescha la dretgira la liquidaziun tras l’uffizi da concurs.

    3 Er in creditur u in ertavel po pretender la liquidaziun tras l’uffizi da concurs.

    (1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
    (2) SR 210

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 193 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF220068Amtliche LiquidationBerufung; Erbschaft; Liquidation; Amtliche; SchKG; Vorinstanz; Lasse; Erben; Berufungsklägerin; Erblasserin; Gläubiger; Urteil; Bezirksgericht; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Gericht; Sinne; Konkursamtliche; Erbenermittlung; Aufl; Forderung; Ausgeschlagen; Akten; Verfahren; Gesetzliche; Recht; Frist; Gesetzlichen; Einzelgerichtes; Verfügung
    ZHPS180017Kollokationsplan (Beschwerde über ein Konkursamt) Beschwerde; Konkurs; Kollokation; Kollokationsplan; Forderung; Beschwerdeführer; SchKG; Forderungen; Recht; Beschwerdegegner; Gläubiger; Rechtskräftig; Konkursamt; Anfechtung; Erbschaft; Kanton; Vorinstanz; Verfahren; Erblasserin; Erben; Abtretung; Gemeinde; Aufsichtsbehörde; Konkursmasse; Kantons; Kolloziert; Sinne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2013 6969 Art. 1 lit. b ZPO; Gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit1. Januar 2011 fehlt im Aargau eine Verfahrensregelung für diejenigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche nicht das Bundesrecht, aber das kantonale Recht eine richterliche Behörde vorschreibt. Die bestehende... Recht; Hörde; Protokoll; Ausschlagungs; Freiwilligen; Verfahren; Gungserklärung; Protokollierung; Recht; Behörde; Barkeit; Erbschaft; Erben; Ausschlagungserklärung; Nahme; Kantonale; Verfahrens; Summarische; Recht; Zivilprozess; Anordnung; Entscheid; Gesetzliche; Kanton; Gerichtsbarkeit; Erblassers; Richtliche; Bestehende; Schlagungserklärungen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 499 (5A_689/2018)Art. 230a Abs. 1 SchKG; konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Gegenstand der Abtretung nach Art. 230a Abs. 1 SchKG können alle zum Nachlass gehörenden Aktiven sein, unter welche auch gewöhnliche Forderungen fallen können (E. 3). SchKG; Konkurs; Aktiven; Forderung; Gehören; Forderungen; Nachlass; Beschwerde; Gehörende; Gläubiger; Abtretung; Gehörenden; Gewöhnliche; Erbschaft; Konkursamt; Konkursverfahren; Beschwerdeführer; Erben; Ansprüche; Urteil; Vorinstanz; Liquidation; Recht; Konkursverfahrens; Abgetreten; Mangels; GILLIÉRON; Reale; Grundstücke
    124 III 286Art. 193 SchKG; Art. 593 Abs. 1 ZGB. Einem Erben, der die Erbschaft unter öffentlichem Inventar angenommen oder die amtliche Liquidation verlangt hat, können die Kosten des Konkursverfahrens nicht auferlegt werden, wenn in der Folge - wegen Überschuldung der Erbschaft - die Erbschaftsbehörde das Konkursgericht benachrichtigt und dieses die konkursamtliche Liquidation anordnet. Erbschaft; Liquidation; Amtliche; Beschwerde; SchKG; Konkursamtliche; Konkursverfahren; Beschwerdeführerin; Inventar; Konkursverfahrens; Auferlegt; Erben; Gallen; Kantons; Erbschaftsbehörde; Schuldbetreibung; Gaster; Konkursamt; Aufsichtsbehörde; Überschuldung; Angenommen; Schuldbetreibungs; Bezirksamt; Kantonsgericht; Nachlasses; Erbin; Benachrichtigt; Erwägungen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Brunner, Boller Kommentar zum SchKG2010
    Brunner, BollerBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2010
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