
Art. 162 Cooperaziun refusada giustifitgadamain
Sch’ina partida u ina terza persuna refusescha giustifitgadamain la cooperaziun, na dastga la dretgira trair naginas conclusiuns areguard il fatg che sto vegnir cumprov .
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Art. 162 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC120009 | Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beweisanordnungen | Parteien; Vorinstanz; Recht; Gesuchsteller; Verfügung; Verfahren; Auskunft; Beschwerdeverfahren; Mitwirkung; Ehegatte; Gericht; Auskunftspflicht; ZPO/ZH; Entscheid; Geschäft; Urkunde; Mitwirkungs; Edition; Wiedererwägung; Geschäfts-Nr; Einreichung; Urkunden; Rechtsmittel; Ehegatten; Anordnung; Scheidung; Eingabe; Zivilprozessordnung |
ZH | NQ110038 | Genehmigung des Schluss-Rechenschaftsberichtes über die Beistandschaft nach Art. 392 Ziff. 1 und Art. 393 Ziff. 2 ZGB | Berufung; Beschluss; Berufungsklägerin; Berufungsklägerinnen; Zustellung; Bezirksrat; Recht; Frist; Vertreter; Vertreterin; Entscheid; Beschlusses; Akten; Gericht; A-Post; Bezirksrates; Amtsbericht; Zeugin; Verfahren; Berufungsschrift; Beistand; Befragung; Vorschriften; Rechtsmittel; Adressat; Zeuge; Sendung; Behörde; übergeben |
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