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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 158 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 158 Cumprovas preventivas

1 La dretgira examinescha da tut temp las cumprovas, sche:

  • a. la lescha conceda in dretg correspundent; u
  • b. la partida petenta fa valair vardaivlamain che las cumprovas èn periclitadas u ch’i dat in interess degn da vegnir protegì.
  • 2 I vegnan applitgadas las disposiziuns davart las mesiras preventivas.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 158 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPC230001Ehescheidung (vorsorgliche Beweisführung)Beschwerde; Zeitraum; Konto; Vorinstanz; Unterlagen; Entscheid; Gericht; Kontoauszug; Partei; Interesse; Angefochten; Wertschriftendepots; Verfügung; Vorsorgliche; Beschwerdegegnerin; Entschädigung; Wertschriftendepots/-; Portfolios; Auszüge; Sämtlicher; Allfälliger; Endentscheid; Beklagten; Bundesgericht; Vollstreckung; Depot; Liegenschaftskonto; Gesuch; Saldierungsbeleg; Edition
    ZHLE210056EheschutzGesuch; Gegner; Suchsgegner; Gesuchsgegner; Kinder; Lichen; Unterhalt; Partei; Unterhalts; Parteien; Koste; Eltern; Einkommen; Recht; Monatlich; Woche; Gesuchsgegners; Über; Unterhaltsbeiträge; Elternteil; Kindes; Vorinstanz; Geraden; Beruf; Rechne; Prot; Tochter; Obhut; Kontakt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUAR 13 22§ 12 Abs. 2 lit. d AAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte). Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen.Aufsicht; Anwalt; Aufsichtsbehörde; Berufshaftpflichtversicherung; Versicherung; Anwalts; Anwältin; Haftpflicht; Anwältinnen; Anwälte; Schaden; Haftpflichtversicherung; Gesuch; Recht; Fellmann; Bekanntgabe; Klient; Gesuchsgegner; Daten; Forderung; Geschädigten; Pflicht; Anwaltsregister; Forderungsrecht; Direktes; Geschädigte; Klienten; Gesuchsgegners; Mitzuteilen
    BSZB.2021.44 (AG.2022.89)vorsorgliche BeweisführungBerufung; Patientin; Zivilgericht; Beweis; Gesuch; Vorsorglich; Schaden; -Spital; Vorsorgliche; Werden; Liegen; Beweisführung; Gesuchs; Entscheid; Glaubhaft; Unbill; Liegende; Seelische; Herstellerin; Parteien; Zivilgerichts; Machen; Substantiiert; Vorliegende; Parteientschädigung; Finanzielle; Behauptung; Interesse; Prozess; Gesuchstellerin
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 III 113 (5A_295/2016)Art. 129 und 170 ZGB; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; Auskunftsgesuch des geschiedenen Ehegatten im Abänderungsprozess. Zur Frage, ob der materiellrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 170 ZGB über die Auflösung der Ehe hinaus im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Abänderung des nachehelichen Unterhalts (Art. 129 ZGB) nachwirkt (E. 4.3). Zu den Voraussetzungen, unter denen der geschiedene Ehegatte im Abänderungsprozess im Rahmen einer vorsorglichen Beweisführung (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO) Auskünfte über das Einkommen des Exehegatten erzwingen kann (E. 4.4). Beweis; Auskunft; Auskunfts; Beschwerde; Vorsorglich; Beweisführung; Abänderung; Vorsorgliche; Auflösung; Scheidung; Urteil; Nacheheliche; Verfahren; Auskunftspflicht; Recht; Vorsorglichen; Ehegatte; Einkommen; Beschwerdeführerin; Sachverhalt; Bundesgericht; Hinweis; Unterhalt; Beschwerdegegner; Nachehelichen; Partei; Materiellrechtliche; Gesuch
    142 III 40 (4A_352/2015)Intervention in die vorsorgliche Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO). Zusammenfassung der anwendbaren Rechtsprinzipien beim Verfahren der vorsorglichen Beweisführung "ausserhalb eines Prozesses" (E. 3.1). Eine Nebenintervention ist in einem solchen Verfahren zulässig (E. 3.2). Die intervenierende Partei kann um ihren Beitritt ersuchen und in jedem Verfahrensstadium teilnehmen, so auch bei der Berufung oder Beschwerde (E. 3.3). Preuve; Procédure; Futur; Expert; Procès; Intervention; Partie; L'expert; Expertise; Entre; Consid; Procès; Tribunal; hors; Administration; être; Arrêt; Entrepreneurs; Cours; Requête; Qu'il; L'intervention; Parties; D'une; Question; L'administration; Droit; Recours; Intérêt; Accessoire

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Gasser, RickliKommentar, 42201
    Walter Fellmann Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessord- nung2013
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