Art. 128 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 128 SchKG () drucken

Art. 128 d. Objects da metal prezius (1)

Ils objects da metal prezius na dastgan betg vegnir agiuditgads per in pretsch sut la valur dal metal.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
96 III 126Klage der Baupfandgläubiger gegen vorgehende Pfandgläubiger auf Ersatz des bei der Pfandverwertung in einer Grundpfandbetreibung oder in einem Konkurs erlittenen Verlusts aus dem Verwertungsanteil der Beklagten; örtliche Zuständigkeit (Art. 841 Abs. 1 ZGB, Art. 117 Abs. 1 und 132 VZG). Solche Klagen sind unabhängig davon, ob sie innert der vom Betreibungsamt bzw. von der Konkursverwaltung nach Art. 117 Abs. 1 VZG angesetzten Frist oder erst nach Ablauf dieser Frist eingeleitet werden, am Orte anzubringen, wo das Baugrundstück oder, wenn mehrere Grundstücke zusammen überbaut und verwertet wurden, der wertvollste Teil der Grundstücke liegt (Art. 51 Abs. 2 SchKG). Klage; Pfand; Konkurs; Gericht; Klagen; Frist; Unternehmer; SchKG; Ansprüche; Pfandgläubiger; Betreibung; Handwerker; Grundstück; Gerichtsstand; Verlust; Verteilung; Beklagten; Verwertung; Grundpfand; Anfechtung; Baupfandgläubiger; Sinne; Bundesgericht; Forderung; Anspruch; Pfandrecht; Entscheid; Bauhandwerker; Recht