Art. 12 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 12 KRK () drucken

Art. 12

(1) Ils stadis participants garanteschan a l’uffant ch’è capabel da furmar in’atgna opiniun il dretg d’exprimer libramain questa opiniun en tut las dumondas ch’al pertutgan, ed els resguardan l’opiniun da l’uffant en maniera adequata e tegnend quint da sia vegliadetgna e da sia madirezza.(2) Perquai sto surtut l’uffant survegnir la pussaivladad da s’exprimer en tut las proceduras giudizialas u administrativas ch’al pertutgan, saja quai en moda directa, tras in represchentant u tras in post adatt , tenor las prescripziuns da procedura da la legislaziun naziunala.


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Art. 12 KRK (KRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU210097UnterhaltKlägerinnen; Schlichtungsverhandlung; Verfügung; Beklagten; Friedensrichterin; Unterhalt; Parteien; Befragung; Verfahren; Dispens; Stadt; Kreise; Kinder; Friedensrichteramt; Gericht; Sinne; Vertreter; Schlichtungsverfahren; Betreuungsunterhalt; öchte
ZHLE170055EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Recht; Vorinstanz; Gesuchsgegners; Kinder; Entscheid; Besuch; Australien; Berufungskläger; Parteien; Besuchsrecht; Kinderanhörung; Verfahren; Prozesskosten; Verfügung; Wohnung; Ziffer; Sachverhalt; Woche; Dispositiv; Berufungsverfahren; Anhörung; Schweiz; Wochen; Berufungsbeklagte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2017.00385Nachträglicher Familiennachzug der 13-jährigen Tochter. Das Sorgerecht wurde nach 8 Jahren auf den Beschwerdeführer übertragen.Kindes; Schweiz; Beschwerdeführenden; Sorge; Mutter; Sorgerecht; Entscheid; Kindeswohl; Interesse; Familiennachzug; Kinder; Sorgerechts; Vater; Anspruch; Gehör; Rekurs; Vorinstanz; Beziehung; Aufenthalt; Betreuung; Eltern; Heimat; Aufenthaltsbewilligung; Beschluss; Sorgerechtszuteilung; Sachverhalt
ZHVB.2017.00069Verweigerung eines nachträglichen Familiennachzugs.Kinder; Mazedonien; Schweiz; Familie; Beschwerdeführers; Ehefrau; Familiennachzug; Beschwerdeführende; Mutter; Beschwerdeführenden; Betreuung; Schweizer; Recht; Interesse; Mazedoniens; Zugsgesuch; Tochter; Aufenthalt; Aufenthalts; Verbindung; Anspruch; Kindern; Interessen; ögen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 149 (2C_1026/2019)
Regeste
Art. 12 KRK ; Art. 8 EMRK ; persönliches Anhörungsrecht des Kindes; umgekehrter Familiennachzug. Grundsätzlich besteht kein persönliches Anhörungsrecht, namentlich bei gleichläufigen Interessen mit dem betroffenen Elternteil. Hier war aber nicht klar, ob die Interessen gleich- oder gegenläufig waren. Das Kind muss befragt werden (E. 3).
önlich; Schweiz; Eltern; Anhörung; Kindes; Recht; Mutter; Familiennachzug; Sachverhalt; Libanon; Besuch; Vorinstanz; Anspruch; Kantons; Angelegenheiten; Interessen; Entscheid; Aufenthaltsbewilligung; Obhut; Besuchsrecht; Urteil; öffentlich-rechtlichen; Migrationsamt; Voraussetzungen; Verbleib; Vater; Sorge
144 II 1 (2C_222/2017)Art. 8 EMRK, Art. 2 FZA, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, Art. 12 KRK, Art. 11 BV und Art. 50 AuG; keine Aufenthaltsbewilligung für eine drittstaatsangehörige Ehefrau (mit Tochter) nach Auflösung der Ehegemeinschaft mit einem EU-Angehörigen, der kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr) hat. Rechtsansprüche auf Aufenthaltsbewilligung für die Ehefrau eines EU-Angehörigen und ihr Kind (E. 2). Auf Art. 3 Abs. 1 Anhang I FZA können sich Frau und Tochter wegen des Getrenntlebens vom Ehemann nicht berufen, ebenso wenig auf Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA, weil die Tochter nicht das Kind eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei ist (E. 3). Im Lichte des Diskriminierungsverbots von Art. 2 FZA rechtfertigt es sich zwar, ehemalige Ehegatten von EU-Angehörigen gleich zu behandeln wie die ehemaligen Ehegatten von Schweizer Bürgern, d.h., Art. 50 AuG auch dann anzuwenden, wenn der Ex-Ehegatte nur eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und nicht eine Niederlassungsbewilligung besass. Indessen ist der Anwendungsbereich von Art. 2 FZA abhängig von einem Aufenthaltsanspruch des EU-angehörigen Ex-Ehegatten; hat dieser - wie hier - kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz (mehr), entfällt auch das Diskriminierungsverbot für die Regelung seiner familiären Beziehungen (E. 4). Art. 11 BV vermittelt keinen Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung (E. 5), und im konkret beurteilten Fall ergeben sich auch keine solchen aus Art. 8 EMRK; Art. 12 KRK ist nicht verletzt (E. 6). örige; Aufenthalt; Familien; Schweiz; Urteil; Recht; EU-Angehörige; Ehegatte; Bürger; Beziehung; Anspruch; Angehörigen; Aufenthaltsbewilligung; EU-Angehörigen; Aufenthaltsrecht; Familienangehörige; Beschwerdeführerinnen; Schweizer; Ehegatten; Staatsangehörige; Ehemann; Vertrags; Staatsangehörigen; Urteile; Kinder; Situation; Vertragspartei; Bundesgericht; Familienangehörigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3338/2021Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Kinder; Recht; Deutschland; Dublin; Verfahren; Mitgliedstaat; Asylgesuch; Behörde; Gehör; Dublin-III-VO; Verfügung; Überstellung; Behörden; Bundesverwaltungsgericht; Gesundheit; Rechtsvertretung; Sachverhalt; Vollzug; Probleme; Urteil; Staat; Vorinstanz
E-6911/2019Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist)ühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Recht; Moldawien; Akten; Wegweisung; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Kinder; Verfügung; Schutz; Vorinstanz; Heimatstaat; Entscheid; Verfahren; Behörden; Vollzug; Sachverhalts; Schweiz; Wegweisungsvollzug; öglich