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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 109 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 109 Repartiziun en cas d’accord

1 En cas d’in accord giudizial surpiglia mintga partida ils custs da process confurm a l’accord.

2 Ils custs vegnan repartids tenor ils artitgels 106 fin 108, sche:

  • a. l’accord na cuntegna nagina regulaziun; u
  • b. la regulaziun prendida disfavurisescha unilateralmain la partida, a la quala è vegnida concedida la giurisdicziun gratuita.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 109 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLZ210030Unterhalt und weitere KinderbelangeKlagten; Beklagten; Partei; Berufung; Parteien; Betreuung; Eltern; Recht; Unterhalt; Jahreszahl; Gerader; Ziffer; Urteil; Pensum; Mutter; Urteils; Vater; Ferien; Einkommen; Monatlich; %-Pensum; Phase; Klägers; Unterhaltsbeiträge; Familienzulage; Bezirksgericht; Dispositiv-Ziffer; Familienzulagen; Woche
    ZHLE210006EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Parteien; Verfahren; Berufung; Zweitberufung; Verfahren; Erstberufung; Sichtlich; Zweitinstanzliche; Gerichtskosten; Leistete; Vorinstanz; Massnahmen; Vorsorgliche; Prozesskostenbeitrag; Berufungsverfahren; Kostenvorschuss; Beschluss; Bundesgericht; Beschwerde; Geleisteten; Obergericht; Eingabe; Oberrichter; Gesuchsgegner; Hinsichtlich; Entscheid; Scheidung; Einstweilen
    Dieser Artikel erzielt 148 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBEZ.2020.22 (AG.2021.342)Konkurseröffnung nach Art. 166 SchKGKonkurs; Beschwerde; Entscheid; Schuldnerin; Verfahren; Basel-Stadt; Zivilgericht; Entsprechend; Betreibung; Konkursandrohung; Gläubiger; Aufsichtsbehörde; Eingabe; Gemäss; Werden; Verfahrens; Wirkung; Untere; Zwischenentscheid; Appellationsgericht; Zivilgerichts; Rechtsmittel; Aberkennungsklage; Bundesgericht; Konkursamt; Liegende; Partei; Konkurseröffnung; Entscheids; Beschwerdeverfahren
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Gehör; Beschwerdeführerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; Säumnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Ansprüche; Unentgeltliche; Gerichtsgebühr; Entscheid
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