LTF Art. 104 - Autras mesiras preventivas

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 104 Lescha davart il tribunal federal (LTF) drucken

Art. 104 Autras mesiras preventivas

D’uffizi u sin dumonda d’ina partida po il derschader d’instrucziun prender mesiras preventivas cun l’intent da mantegnair il stadi existent u da segirar ad interim interess periclitads.


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Art. 104 Lescha davart il tribunal federal (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE230014Eheschutz (Prozesskostenbeitrag/-vorschuss, unentgeltliche Rechtspflege)Gesuch; Gesuchs; Recht; Prozesskosten; Gesuchsgegnerin; Prozesskostenvorschuss; Antrag; Vorinstanz; Verfahren; Massnahme; Rechtsmittel; Rechtspflege; Entscheid; Prozesskostenvorschusses; Gesuchsteller; Armenrecht; Leistung; Prozesskostenbeitrag; Verfügung; Gewährung; Beschwerdeverfahren; Gericht; Eheschutz; Zusprechung; Dispositiv-Ziffer; Anspruch; Armenrechts; Massnahmen
ZHLE140058EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Parteien; Unterhalt; Beruf; Berufung; Unterhalts; Vorinstanz; Schweiz; Verfahren; Recht; Entscheid; Italien; Gesuchsgegners; Gericht; Urteil; Wohnung; Unterhaltsbeiträge; Bundesgericht; -Strasse; Mietvertrag; Trennung; Parteientschädigung; Einkommen; Getrenntleben; Unterhaltsbeitrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2012/171Urteil Verfahrensrecht, Art. 44, 51 und 60 VRP (sGS 951.1).Das VRP unterscheidet zwischen dem Entzug der aufschiebenden Wirkung und vorsorglichen Massnahmen, weshalb für Beschwerden gegen Verfügungen über den Entzug der aufschiebenden Wirkung das Gesamtgericht zuständig ist, während der Gerichtspräsident lediglich im Fall einer besonderen Dringlichkeit im Sinne von Art. 23 VRP über solche Beschwerden allein befindet. Ist jedoch lediglich ein vorsorglicher Massnahmenentscheid angefochten, so entscheidet der Gerichtspräsident nicht bloss über die Hauptsache, sondern auch über den Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2012/171).Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 21. März 2013 nicht ein (Verfahren 1C_579/2012). Recht; Verwaltung; Verwaltungs; Rechtsmittel; Massnahme; Entscheid; Nutzungsverbot; Wohnhaus; Pferde; Massnahmen; Verwaltungsgericht; Entzug; Stall; Vorinstanz; Bundesgericht; Anordnung; Verfahren; Gemeinde; Baubehörde; Rekurs; Gallen; Verfügung; Streit; Landwirt; Bewilligung; Landwirtschaft; Beschwerde
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