E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 101 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 101 Prestaziun dal pajament anticip? e da la garanzia

1 La dretgira fixescha in termin per prestar il pajament anticip? e la garanzia.

2 Mesiras preventivas po ella ordinar gia avant che la garanzia vegnia prestada.

3 Sch’il pajament anticip? u la garanzia na vegn er betg prest? entaifer in termin prolung? , n’entra la dretgira betg en il plant u en la dumonda.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 101 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220031Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Beruf; Berufung; Beklagten; Einkommen; Abänderung; Lichen; Unterhalt; Eheschutz; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Unterhaltsbeiträge; Monatlich; Gesuch; Recht; Ehegatten; Eheschutzentscheid; Monats; Verhältnis; Entscheid; Klägers; Verfahren; Verhältnisse; Abänderungsgr; Bezirksgericht; Dispositiv; Kündigung; Andelfingen; Verfügung; Partei
ZHLE220063EheschutzGesuchsgegner; Unterhalt; Kinder; Partei; Berufung; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Ziffer; Entscheid; Verfahren; Gesuchsgegners; Vorinstanz; Einkommen; Dietikon; Bezirk; Ferien; Familie; Bezirksgericht; Monats; Zuzüglich; Vermietung; Gericht; Gesuchsteller; Bezirksgerichts; Betreuung; Monatlich; Ttmm; Inkl; Entscheids; Besuch
Dieser Artikel erzielt 383 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150015AufsichtsbeschwerdeVerfahren; Anzeige; Beschwerde; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Obergericht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergerichts; Frist; Zivil; Verfahrens; Verwaltung; Gericht; Anzeigeerstatters; Entscheid; Vorwürfe; Aufsichtsbehörde; Kantons; Verwaltungskommission; Zivilkammer; Prozess; Partei; Erhebe; Parteien
ZHPG130008VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchsteller; Schwerde; Bundesgericht; Obergericht; Vorschuss; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Beschwerde; Ausstellung; Entschädigungen; Zugesprochen; Vertreter; Leistung; Verfügung; Hinweis; Dispositiv-Ziffer; Vorschusses; Rechtsanwalt; Gürber; Gerichtsschreiberin; Oberrichter; Vertreten; Zustellung; Dreifach; Gesuchsteller; Beilage; Gesuchsgegnerin; Zweifach; Gerichtsschreiberin:
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Partei; Ehegatte; Beschwerde; Prozessvoraussetzung; Recht; Ehegatten; Gericht; Vorschussberechtigte; Leistung; Privatrechtliche; Scheidungsverfahren; Vorschuss; Bezirksgericht; Betreibung; Klage; Sachgericht; SchKG; Nichteintreten; Säumnis; Bezahlung; Grundlage; Prozessvoraussetzungen; Obergericht; Beschwerdeführer
141 III 554Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2). Berufung; Frist; Beschwerde; Partei; Berufungsantwort; Berufungsbeklagte; Einreichung; Sicherheit; Parteien; Gesetzliche; Verfahren; Parteientschädigung; Sicherstellung; Beschwerdeführerin; Berufungsbeklagten; Waffengleichheit; Abnahme; Berufungskläger; Verfügung; Vorinstanz; Urteil; Zivilprozessordnung; Obergericht; Sicherheitsleistung; Sicherstellungsgesuch; Leistung; Gesuch; Entscheid; Erstinstanzlichen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Suter, von Holzen Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung ZPO2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz