Art. 100 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 100 SchKG () drucken

Art. 100 3. En cas d’auters dretgs, incassament da las pretensiuns

L’uffizi da scussiun procura per la conservaziun dals dretgs impegnads e per l’incassament d’eventualas pretensiuns.


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Art. 100 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
ZHRT220030RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Pfand; Forderung; Pfandvertrag; Vorinstanz; Betreibung; Schuld; Darlehen; Verfahren; Gesuchstellers; Rechtsöffnungstitel; Entscheid; Schuldner; Beschwerdeverfahren; Darlehens; SchKG; Vorbringen; Gläubiger; Vollstreckung; Betreibungsamt; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 78Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben. Pfändung; Schuldner; Betreibung; Arbeitgeber; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Pfändungsurkunde; Schuldners; Forderung; Arbeitgebers; SchKG; Kanton; Gläubiger; Angabe; Zession; Recht; Lohnzession; Forderungen; Rekurs; Schuldbetreibung; Konkurs; Zessionar; Lohnforderung; Zweck; ändeten