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Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
AGVE 2001 91 | Steuerrekursgericht | 13.07.1984 - 91 Sofortabschreibung auf beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens(§ 24 lit. b Ziff. 2 aStG, § 15 aStGV)füllt und liegt die Abschreibungstabelle vor, ist die Sofortabschreibung zu gewähren. Weitergehende formelle Anforderungen müssen nicht erfüllt werden. | Sofortabschreibung; Konto; Anlage; Apos; Endwert; Laser; Bilanz; Anlagevermögens; Abschreibungen; Anlagewert; Anforderungen; Kantonale; |